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  • Hallo Zuchtfreunde,


    ich hoffe es hat jeder den B-Bogen auch bis zum Ende durchgelesen.
    Unter Mitteilungen steht als letzter Absatz.

    Zitat

    Ferner weist die AL auf Pkt. 05 der Ausstellungsordnung hin. Danach besteht eine 50% Verkaufspflicht der ausgestellten Tiere. Sollten Tiere bei der Einlieferung fehlen und die 50% Reglung kann nicht mehr eingehalten werden, so muss entsprechend nachgemeldet werden.


    Ich kann nur hoffen, dass sich diesmal auch jeder darn hält und nicht wie in den Vorjahren trotzdem bei einigen Züchtern keine verkäuflichen Tiere angeboten werden.


    Mit freundlichen Gruß
    Tatjan
    a

    "Was immer ein Mensch den Tieren antut, wird ihm mit gleicher Münze zurückgezahlt." Pythagoras

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