Guten Morgen,
was sagen eigentlich die Verantwortlichen - AL, ZDRK-Vorstand - zu diesem Verhalten ??
Ist es erlaubt, ohne Zustimmung des Rammlerbesitzers decken zu lassen ?
geht es vielleicht so weit, dass man als Aussteller diesen Praktiken zustimmt ?
Und sollte es nicht erlaubt sein, welche Konsequenzen gibt es für die, die es trotzdem tun ??
Wir können uns zwar darüber aufregen,
es wird sich aber nichts ändern, solange wir die Verantwortlichen für die "Sachbeschädigung unerlaubtes Belegen" nicht haftbar machen können.
mfg Peter