Frage zur Verkaufspflicht

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  • Hallo,
    ich habe mal eine Frage zur Verkaufspflicht bei der Bundesrammlerschau:


    Laut Ausstellungsbestimmungen müssen 50% der ausgestellten Tiere verkäuflich gemeldet werden.
    1 Tiermeldung = kein Verkauf
    2-3 Meldungen = 1 Verkaufstier
    4 Meldungen = 2 Verkaufstiere


    Bezieht sich das jetzt separat auf jede Rasse oder auf alle Tiere eines Züchters?
    Also: Wenn ich eine Rasse/Farbenschlag melde, ist mir die Regel klar.
    Was aber, wenn ich jeweils nur ein Tier aus vier verschiedenen Rassen oder Farbenschlägen melden will?
    Oder wenn mehrere Familienmitglieder melden?

  • Hallo Anja,
    ich habe es bisher für jeden Züchter und Rasse als "neu gerechnet" verstanden.
    Also ja nur ein Tier je Rasse, Farbenschlag/Züchter, würde ich so verstehen, als ob es nicht verkauft werden müsste.


    Eine Garantie würde ich allerdings nicht geben.
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo,
    ich würde es auch so sehen wie Kai, dass pro Rasse, bzw. pro Meldebogen die entsprechende Tierzahl zum Verkauf zu melden ist.
    Also theoretisch könnte ich beispielsweise 4 Tiere in 4 unterschiedlichen Farben / Rassen melden und müsste dann keines zum Verkauf melden.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

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