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  • Hallo,


    Warum gilt es in diesem Fall, ... weil der ZDRK das Naheliegendste ist? No na, aber dann sollte man es reinschreiben! Ja, die ist mir gerade über den Weg gelaufen, aber da war mein Gedankengang ein anderer, daher habe ich sie gestrichen!


    MfG Manfred

  • Hallo Fred,


    vielleicht gefällt Dir der entsprechende Passus für die württembergischen Clubs besser. :)


    >>Die Aufnahme in einen Club ist nur dann möglich, wenn eine ordentliche Mitgliedschaft in einem Ortsverein besteht. Jugendliche können ab dem 16. Lebensjahr, als Vollmitglied, mit allen Rechten und Pflichten, in einem Club aufgenommen werden.<<<<<



    Gruß
    Karl



    PS
    Ich gehe mal davon aus, daß mit Ortsverein nicht die Untergruppierung des Fußballverbands oder des Schachverbands verstanden wird. Aber sicher auch nicht welche, die außerhalb der Struktur der Clubs stehen. ;)

  • Hallo Zuchtfreunde,


    ich muss mich berichtigen. Ich habe hier falsche Informationen weitergegeben. Um in einem Clubeintreten zu können ist es eine vorraussetztung in einem kaninchenzuchtverein organisiert zu sein. Ich bitte um Entschuldigung für die falsch verbreiteten Infos. Als ich gestern alle meine Büchter usw. durchsucht habe ist mir aufgefallen das ich hier falsche Informationen weitergegeben habe was mir natürlich auch sehr leid tut. Ich hätte vorher lieber noch einmal nachschaun sollen ob ich auch eine richtige antwort gebe als sie einfach abzusenden.


    mfg und Gut Zucht
    Benjamin

  • Hallo Moderatoren, Hallo Administrator,




    ich bitte um die löschung meine Beitrags mit der Beitragsnummer:32
    Da dieser nicht richtig ist und ich vermeiden möchte das vielleicht jemand diesen liest und dann verkehrte Informationen bekommt bzw. von verkehrten informationen ausgeht.


    ich bedanke mich schon einmal im vorraus. =6


    Und bitte noch einmal diesen unsinn zu entschuldigen =7


    mfg und Gut Zucht
    Benjamin

  • Hallo!


    Zitat

    2. Bei den Clubschauen bzw. Club-Gemeinschaftsschauen sowie bei den Überregionalen Club-Vergleichsschauen im Gebiet des ZDRK (vgl. § 2, Abs. h, Seite 8) können automatisch


    a) nur Züchter ausstellen, die entweder Mitglied in dem bzw. den Club(s) des ZDRK sind (im ZDRK können auch Züchter aus dem Ausland eine Clubmitgliedschaft erwerben) oder Mitglieder in einem entsprechenden Club eines anderen Mitgliedslandes des Europaverbandes sind, in dem die gleiche Rasse gezüchtet wird,
    b) nur solche Rassen ausgestellt werden, die im gültigen ZDRK-Standard 2004 als anerkannt verzeichnet sind, denn nur für anerkannte Rassen kann ein Club überhaupt gegründet werden. Ausgestellt werden können natürlich auch die zwischenzeitlich anerkannten Japaner-Rexe und Zwergwidder, schwarzgrannenfarbig.
    Bei diesen Schauen haben andere EE-Rassen nichts zu suchen.


    MfG Manfred

  • Hallo,


    das also sind die Buchstaben des "Gesetzes".


    Daneben bleibt natürlich immer noch die Möglichkeit des Veranstalters, Züchter nicht anerkannter bzw. in Fremdverbänden anerkannter Farbenschläge zur Ausstellung einzuladen. Allerdings können dann die Tiere nur als "Liebhaberkaninchen" beurteilt werden. Beispielsweise könnte ein Neuseeländerclub einen Züchter aus England mit seinen blauen oder schwarzen Neuseeländern einladen ... oder ein Hasenclub einen Züchter einladen, der schwarze Hasen im Stall hat, oder sogar Hasenzwerge. Auch die Teilnahme dieser Tiere an einer Publikumsbewertung wäre denkbar.


    LG Melanie

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