Zuchtmeldung korrekt ausfüllen - Feld "aufgezogen"

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  • Hallo zusammen,


    nachdem ja in vielen Themen momentan das korrekte Ausfüllen der Zuchtmeldung diskutiert wird, habe ich auch noch eine Frage dazu. Diesmal geht's aber nicht um Fehl- und sonstige Farben, sondern um die Tierzahlen, die man über der Tabelle mit den Jungtieren einträgt:
    1) Wurfstärke _ Stück: Das verstehe ich mal als insgesamte Anzahl Jungtiere, die - ob tot oder lebendig - geboren werden
    2) tot bei Geburt _Stück: Das verstehe ich als Anzahl der Jungtiere, die tot geboren werden bzw. vor der ersten Wurfkontrolle versterben
    3) aufgezogen _ Stück. Da weiß ich nicht genau, was ich darunter verstehen soll.
    Ich nehme mal an, damit soll die Aufzuchtleistung d.h. auch Milchleistung der Häsin erfasst werden.


    Mal ein Beispiel:
    Eine Häsin wirft 11 Jungtiere,
    davon sind 2 gleich bei Geburt tot,
    3 weitere versterben in der ersten Woche,
    und eines noch in der 6. Woche kurz vor dem Tätowieren.
    Tätowiert werden also noch 5. Was schreibe ich da jetzt rein?
    Wurfstärke 11 Stück / Tot bei Geburt 2 Stück / Aufgezogen 6 Stück
    Und dann in die Tabelle 5 Stück mit der Tätonummer? Oder Wie?


    Bisher habe ich einfach die Anzahl der tätowierten Tiere hier eingetragen, bin mir aber unsicher, ob das stimmen kann. Gerade in so einem Fall, dass die Tiere noch kurz vor dem Tätowieren eingehen, ist das ja nicht "Schuld" der Häsin.
    Danke! Claudia

  • Tätowiert werden also noch 5. Was schreibe ich da jetzt rein?

    Es wird die Anzahl Tiere eingetragen, die bis zum Einreichen des Deckscheines gelebt haben und für die Nummern beantragt werden, also 5. Tote Tiere bekommen keine Tätonummer mehr zugeteilt, man kann sie aber nachrichtlich mit auf den Deckschein schreiben (kann wichtig sein, wenn z. B. Fehlfarben dabei sind) mit der Bemerkung "verstorben". Wenn danach noch eines stirbt, ist es eben Pech, die Tätonummer ist dann vergeben und wird nicht wieder eingezogen. Genau so ist es ja mit Tieren, die nach dem Tätowieren noch eingehen. So mache ich das jedenfalls. Unser Zuchtbuchprogramm unterscheidet auch nicht zwischen den Tieren, die gleich tot geboren werden oder die später noch eingehen.


    Gruß
    Michael

  • Hallo,


    die Frage habe ich mir letztens auch so ähnlich gestellt,
    allerdings geht es bei mir um die "fehlfarben", bei den weißen hotot.
    Wenn ich zum Beispiel einen wurf mit 9 jungen habe 5 hotot und 4schecken,


    Wurfergebnis: ist klar 9stück
    tot bei Geburt: waren in diesem fall kein
    aufgezogen: wären dann eigentlich 9


    aber ich tätowiere ja nicht 9stück, da ich von den schecken meistens keinen oder nur
    einen behalte.
    Unser Vorstand und tätowierer hat dann bei tot bei geburt die 4 schecken eingetragen und bei aufgezogen dann nur 5.


    Finde ich aber nicht ganz richtig, den aufgezogen wurden ja alle, muss ich also oben rein schreiben aufgezogen 9
    und dann unten nur 5 aufführen. Oder alle aufführen aber dann tatsächlich nur 5 tätowieren?

  • Wieso soll ich aber die Schecken tätowieren, es ist doch nicht wirklich sinnvoll den tieren unnötig stress und schmerzen zuzufügen wenn ich sie nicht zur zucht verwende.
    Außerdem verkaufe ich diese Tiere teilweise auf dem Viehmarkt und da ich ja nicht bei jedem Tier genau nachvollziehen kann was damit geschieht ist es mir auch lieber sie untätowiert abzugeben.


    Und das andere ist das es ja auch zeit in anspruch nimmt die tiere zu tätowieren und wieso wenn die tiere sowieso nicht bleiben.
    Oder teilweise gebe ich die jungen auch schon vorher ab, bevor die anderen tätowiert werden.


    Außerdem kenne ich keinen Hotot Züchter der jeden seiner Schecken tätowieren lässt.

  • Hast recht, musst die Schecken nicht tätowieren lassen. Ich war jetzt ganz verkehrt. =7 Wie du allerdings den Deckschein ausfüllen musst, ist mir auch ein Rätsel.


    Gruß Franz

  • Hast recht, musst die Schecken nicht tätowieren lassen.


    Hallo,


    nach den deutschen Zuchtordnungen stimmt die Aussage nicht. Ein organisierter Züchter hat keine untätowierten Tiere im Stall. Das ist im ZDRK und BDK gleich.


    Es gibt Standardrassen, die mit einem "normalen Täto" versehen werden.
    Es gibt Rassen im Neu- oder Nachzuchtverfahren, die vor dem Vereinskennzeichen ein "N" führen, nach Zustimmung Standardkommission des Bundes/Zentralverbands.
    Es gibt Kreuzungstiere (da sind die Regelungen abweichend), die vor dem Vereinskennzeichen ein "K" führen. Im BDK gilt dieses Täto auch für Rassen, die noch nicht zur Erstbeurteilung waren. Gleiches habe ich in vielen Berichten aber auch schon über im ZDRK organisierte Züchter neuer Rassen gelesen (dann für die Tiere, bei denen noch keine Genehmigung für das Neuzuchtverfahren vorlag). Die Zustimmung im ZDRK erteilt die zuständige LV-Standardkommission.


    Wer keine Genehmigung zur Kreuzung oder zur Neuzucht hat, tätowiert ohne Vereinskennzeichen. Das hilft, Kontrolle über den Zuchtbestand zu haben, und zum Beispiel einen Abstammungs- und Vererbungsnachweis führen zu können, wenn die Tiere einmal zur Neu/Nachzucht gebracht werden sollen. Denn dann greift die alte Regel, dass nicht tätowierte Elterntiere keine tätowierten Jungtiere zur Folge haben ... Dabei gibt es natürlich viele Interpretationsmöglichkeiten.


    Bei der Meldung und der Tätowierung von "Einfarbigen", Chaplins oder "Fehlfarben" aus Standardrassen oder genehmigten "N" oder "K" gekennzeichneten Elterntieren gibt es da überhaupt keine Diskussion, die werden gemeldet und bekommen ein Täto ...


    LG Melanie

  • nach den deutschen Zuchtordnungen stimmt die Aussage nicht. Ein organisierter Züchter hat keine untätowierten Tiere im Stall. Das ist im ZDRK und BDK gleich.

    Ja, was soll denn das?
    Zuchtordnung ist ein Relikt aus der NS-Zeit, sowohl die Wortwahl, als auch das Verhalten dazu. Im ZDRK handelt jeder wie er es für richtig hält und im BDK ist alles viel besser.


    Sarkastische Grüße und eine Gute Nacht (real und auch im übertragenen Sinn)
    Karl

  • Unser Vorstand und tätowierer hat dann bei tot bei geburt die 4 schecken eingetragen und bei aufgezogen dann nur 5.

    Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Zuchtbuchführer und Tätomeister keine Personalunion bilden dürfen - was also hat der Tätowierer an den grundsätzlichen Einträgen auf dem Deckschein rumzufummeln, die der Züchter schon vorher dem Zuchtbuchführer gemeldet haben sollte? Auf den Deckscheinen steht auch sinngemäß, dass bei offensichtlichen Manipulationen (egal von wem, so denke ich?) keine Tätowierung vorgenommen werden kann. Dann kann man das Zuchtbuch doch ganz weglassen ...


    Das Ausfüllen des Deckscheines und das, was der Tätowierer hinterher macht, sind offenbar verschiedene Dinge, wenn ich das richtig lese. Oder wird der Deckschein so zurechtgebogen, dass es mit dem zusammenpasst, was der Tätowierer gemacht hat? So könnte ich nicht arbeiten.


    Gruß
    Michael

  • Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Zuchtbuchführer und Tätomeister keine Personalunion bilden dürfen - was also hat der Tätowierer an den grundsätzlichen Einträgen auf dem Deckschein rumzufummeln, die der Züchter schon vorher dem Zuchtbuchführer gemeldet haben sollte? Auf den Deckscheinen steht auch sinngemäß, dass bei offensichtlichen Manipulationen (egal von wem, so denke ich?) keine Tätowierung vorgenommen werden kann. Dann kann man das Zuchtbuch doch ganz weglassen ...


    Das Ausfüllen des Deckscheines und das, was der Tätowierer hinterher macht, sind offenbar verschiedene Dinge, wenn ich das richtig lese. Oder wird der Deckschein so zurechtgebogen, dass es mit dem zusammenpasst, was der Tätowierer gemacht hat? So könnte ich nicht arbeiten.


    Gruß
    Michael

    Genau, so sehe ich das auch. Der Tätowierer bekommt einen Tätowierauftrag vom Zuchtbuchführer. Beim Tätowieren trägt er dann unter "Bemerkungen" ein, wenn sich noch Änderungen ergeben. Das bezieht sich aber nur darauf, ob ein Tier "abgegangen", also verendet oder schon verkauft ist, ob hier eine Fehlfarbe vorliegt oder ob das Geschlecht zu berichtigen ist. Alles andere geht ihn nichts an. Wenn Zweifel an dem Inhalt des "Kopfes" über Elterntiere, Züchter/Besitzer oder sonst etwas bestehen, dann darf er nicht tätowiern.


    Der unterschriebene Deckschein/die Zuchtmeldung gehen dann mit den Vermerken über Änderungen und der Bestätigung, dass die Tätowierung erfolgt (oder nicht erfolgt) ist, als Rückmeldung zum Zuchtbuchführer. Das wird dann ins Zuchtbuch übertragen. Welche Konsequenzen daraus resultieren, wenn der Tätomeister das Tätowieren abgelehnt hat, dass habe ich bislang weder im früheren ZDK noch im BDK erlebt. Und in beiden Verbänden war ich schon in verschiedenen Vorstandsämtern ...


    @ Karl Schwab: Vielleicht sind meine gewählten Worte aus der deutschen Vergangenheit "vorbelastet", aber ich hatte an dieser Stelle nicht die geringste Lust, die einzelnen "Gesetzbücher" deutscher organisierter Kaninchenzucht mit den einzelnen Paragrafen, Beschlüssen etc. herauszusuchen, und der Begriff fasst die Sache doch vollständig. Das es die eine oder andere abweichende Regel zwischen den Verbänden gibt, stelle ich lediglich dar, eine Wertung nehme ich gar nicht vor. Ich finde es aber erfreulich, wenn Du einige BDK-Besonderheiten als angenehm empfindest, wirklich schön! =5 Ernstgemeint!



    In diesem Sinne wünsche ich Euch allen einen schönen Sonntag.


    LG Melanie

  • Hallo,
    was in den jeweiligen Feldern einzutragen ist, ergibt sich eigentlich eindeutig aus der Vorlage.
    Für Schecken gibt es übrigens extra Zuchtmeldungen,was offensichtlich nicht allgemein bekannt ist:
    http://www.kaninchen-bayern.de/_html/main.htm - Hilfsmittel - Tieranmeldung zum Zuchtbuch.
    Da steht dann auch drin, was z. B. mit schlechtgezeichneten Tieren zu geschehen hat: Alle Nachkommen, d. h. auch die nicht standardgemäß gezeichneten, bzw. gefärbten und die einfarbigen Jungtiere sind aufzuziehen, zu kennzeichnen und entsprechend in das Zuchtbuch einzutragen.
    Die Regeln sind eigentlich klar.


    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Aber trifft den der §11 Tierschutzgesetz auch auf Weiße Hotot zu?
    Da ja hier die Weißlinge lebensfähig sind?


    Und kann ich dieses Formular einfach ausdrucken? Oder muss ich die auch bestellen?
    Die anderen Forumulare kann ich über mein Zuchtprogramm Kanin 5 drucken, weiß jemand ob es diese
    für geschecke da auch gibt?


    Und was mir noch aufgefallen, es fehlt bei diesem Forumular das feld unterschrift Rammlerbesitzer.
    Wie ist das dann wenn ich die Häsin von einem fremden Rammler decken lasse, wird das dann nicht
    vermerkt.


    Also tätowieren werde ich die schecken nicht, da ich sie wie gesagt zum teil auf dem Viehmarkt verkaufe und da
    natürlich dann nicht will das damit gezüchtet wird. Und wenn ich junge vor dem tätowieren weg gebe kann
    ich sie ja auch nicht tätowieren lassen.
    Aber dann wäre es richtiger zumindest eine Tätonummer zu vergeben, also das ich alle aufschreibe, nummer vergeben
    lasse, aber dann eben nur die für die zucht tätowieren lasse.


    Vielleicht kann ja auch einmal jemand was dazu schreiben der auch Weiße Hotot oder Zwergwidder rhönfarbig hat.
    Den bei den Zwergwiddern röhn kenne ich auch eine züchterin die die schlecht gezeichneten Tiere an die Zoohandlung
    gibt und da natürlich auch untätowiert.

  • Aber trifft den der §11 Tierschutzgesetz auch auf Weiße Hotot zu?
    Da ja hier die Weißlinge lebensfähig sind?


    Aber sie haben doch auch den Semi-Letalfaktor, oder nicht?

    Und kann ich dieses Formular einfach ausdrucken?


    Steht so auf der Seite ganz oben: Hier können Sie Formulare für Anträge und Meldungen herunterladen. Um die Formulare nutzen zu können, müssen Sie Microsoft Word ab Version 2000 installiert haben.

    es fehlt bei diesem Forumular das feld unterschrift Rammlerbesitzer.


    Würde ich bei Verwendung dieses Formulars einfach vergessen.

    Aber dann wäre es richtiger zumindest eine Tätonummer zu vergeben, also das ich alle aufschreibe, nummer vergeben lasse, aber dann eben nur die für die zucht tätowieren lasse.


    Da wird dir sicher niemand einen Strick drehen (können).
    Gruß
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Karle,


    auf dem Meldeformular aus der HP des bayer. LV gibt es folgenden Text, schön eingerahmt in einem Kasten. Sehr gut angeordnet vor allen einzutragenden Daten folgenden Inhalts:


    Im Rahmen der Umsetzung von Vorschriften des § 11b Tierschutzgesetz sollen Typenschecken mit ungescheckten ,


    d. h. einfarbig gefärbten Tieren verpaart werden.


    Das einfarbige, nicht gescheckte Elterntier ist entsprechend anzukreuzen. Alle Nachkommen, d.h. auch die nicht


    Standardmäßig gezeichneten bzw. gefärbten und die einfarbigen Jungtiere sind aufzuziehen, zu kennzeichnen und


    Entsprechend in das Zuchtbuch einzutragen.


    Für jeden Farbenschlag ist ein getrenntes Blatt anzulegen.



    Zitatende

    Nochmal eine Wiederholung hieraus:

    Alle Nachkommen, d.h. auch die nicht
    Standardmäßig gezeichneten bzw. gefärbten und die einfarbigen Jungtiere sind aufzuziehen, zu kennzeichnen und
    Entsprechend in das Zuchtbuch einzutragen.

    Ich halte gar nichts davon, Jenni etwas anderes als die nackten Bestimmungen zu unterbreiten. Für die Ausnahmen und das Verhalten abseits der Regeln findet sie doch immer eine Züchterin oder einen Züchter, wie man lesen kann.

    Gruß
    Karl


  • Hallo Zuchtfreunde,


    da ich selbst schon Rheinische Schecken im Stall hatte auch wenn es aus platzgründen nur 1 Jahr war kann ich euch sagen das die weitere Zuchtmeldung nur für Clubzüchter sind. Das heißt diese Zuchtmeldungen müssen nur Clubzüchter ausfüllen. Alle Scheckenzüchter die nicht in einem Club organisiert sind Melden mit der ganz normalen Zuchtmeldung darüber habe ich mich ganz genau Informiert und kann dies deshalb so mitteilen.


    Ich habe alle Tiere Tätowieren lassen egal ob Schecke oder einfarbig. Da ich sie auch alle bis zu einem gewissen Alter aufgezogen habe. Und Melanie hat Recht ein Züchter der im ZDRK Tätowiert ist hat keine Untätowierte Tiere im Stall zuhaben. Da man mit untätowierten Tiere auch nicht züchten kann. Clubzüchter füllen zwei Zuchtmeldungen aus die normale und die für den Club das die Besondere Scheckenmeldung wo alles aufgelistet wird zum Clubzuchtbuchführer geht so wurde es mir zumindes von einem Clubscheckenzüchter erklärt.


    mfg und Gut Zucht
    Benjamin


  • Hallo zusammen,


    noch ein paar Anmerkungen:


    1) die Frage, ob Weißlinge nach den neueren Untersuchungen nicht unter § 11b ? TierSchG fallen, ist immer noch nicht zu 100% geklärt. Offensichtlich greift der (Semi-)Letalfaktor nur bei den wirklichen Punktschecken, also denen, die das Zeichnungsbild der Riesenschecken, Englischen Schecken, Dalmatiner Schecken aufweisen. Holländerschecken, Weißohrschecken und Mantelschecken fallen aus diesem "gefährdeten Genpotential" heraus. Bei den Hotot kann ich das nicht genau sagen, denn sie weisen ja beide Scheckungsgene K und s auf. Es ist schon etwas Wahres an der These, die unter anderem von unserem Forenmitglied Anja aufgestellt wird, dass der Scheckungsfaktor nicht allein auf dem Faktor k-Kwo-K, sondern auf einem zweiten Faktor (von ihr "L" bezeichnet) basiert, der für die Ausprägung des Zeichnungsbildes Verantwortung trägt.


    Bis diese Dinge nun auch wirklich eindeutig wissenschaftlich geklärt sind, haben in Übereinstimmung beide Verbände öffentlich bekundet, dass sie ihren Züchtern eine Selbstbeschränkung auferlegt haben. Eine sehr sinnvolle Entscheidung, wie ich finde. Es trägt zum einen zur Sicherheit der Tiere bei, zum anderen dokumentiert es den Einsatz für Tierschutz in einer Zeit, wo wir von aussen ständig mit Angriffen von durchaus gut meinenenden Tierschützern rechnen müssen, die teilweise vollkommen falsch informiert sind.


    2) Die Formulare, die für ordnungsgemäße Zuchtmeldungen etc. Verwendung finden sollen, müssen das Logo und die Bezeichnungen des entsprechenden Dachverbandes tragen. Darauf wurde in jüngster Zeit wiederholt in der Fachpresse hingewiesen. Also immer nur die vom Verband freigegebenen Programme nutzen. Im Zweifelsfall sind das die Softwareprodukte "Peter Soft" und das Internetportal für Kaninchenzuchtverwaltung einschl. Vereins- und Ausstellungsabwicklung aus dem Hause Waymark mit Namen "fairfile".


    3) Fehler passieren allen Menschen, also auch Programmierern, und sogar den Leute aus den Verbänden, die sie freigeben, Fehler. Sollte Deine Software kein Feld für die Unterschrift des Rammlerbesitzers haben, solltest Du das dem Hersteller melden, damit er den Fehler in der nächsten Version beheben kann.


    LG Melanie

  • Ich halte gar nichts davon, Jenni etwas anderes als die nackten Bestimmungen zu unterbreiten

    Karl du hast recht, die Tricks verbreiten sich eh schneller als die Regeln.

    da ich selbst schon Rheinische Schecken im Stall hatte auch wenn es aus platzgründen nur 1 Jahr war kann ich euch sagen das die weitere Zuchtmeldung nur für Clubzüchter sind. Das heißt diese Zuchtmeldungen müssen nur Clubzüchter ausfüllen. Alle Scheckenzüchter die nicht in einem Club organisiert sind Melden mit der ganz normalen Zuchtmeldung darüber habe ich mich ganz genau Informiert und kann dies deshalb so mitteilen.
    Clubzüchter füllen zwei Zuchtmeldungen aus die normale und die für den Club das die Besondere Scheckenmeldung wo alles aufgelistet wird zum Clubzuchtbuchführer geht so wurde es mir zumindes von einem Clubscheckenzüchter erklärt.


    Benjamin, ich halte das schlicht für Blödsinn, was man dir da erzählt hat. Oder wurde dir vielleicht auch der Unterschied zwischen den Vereins-Schecken und den Club-Schecken erklärt? In Bayern z. B. gehen Zuchtmeldungen nur an den Verein und jeder Club-Züchter muss in einem Verein gemeldet sein und dort seine Tiere tätowieren lassen.

    1) die Frage, ob Weißlinge nach den neueren Untersuchungen nicht unter § 11b ? TierSchG fallen, ist immer noch nicht zu 100% geklärt. Offensichtlich greift der (Semi-)Letalfaktor nur bei den wirklichen Punktschecken, also denen, die das Zeichnungsbild der Riesenschecken, Englischen Schecken, Dalmatiner Schecken aufweisen. Holländerschecken, Weißohrschecken und Mantelschecken fallen aus diesem "gefährdeten Genpotential" heraus. Bei den Hotot kann ich das nicht genau sagen


    Laut Heinrich Niehaus in "Unsere Kaninchenrassen" haben Hotot den Semiletalfaktor und Mantelschecken haben ihn auch, zumindest weiß ich das von Mecklenburger Schecken und DW, bei den kleineren Rassen scheint er sich weniger bemerkbar zu machen..

    2) Die Formulare, die für ordnungsgemäße Zuchtmeldungen etc. Verwendung finden sollen, müssen das Logo und die Bezeichnungen des entsprechenden Dachverbandes tragen


    Das Formular hat diese Eigenschaften, denn es ist vom ZDRK und wenn der ZDRK oder ein LV ein Formular zum Download und Ausdrucken, Verwenden einstellt, dann interessiert es mich nicht, ob da der Rammlerbesitzer unterschreiben kann oder nicht.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • @ Melanie


    nicht mein Programm hat das Feld unterschrift des Rammlerbesitzer nicht, sondern auf dem Formular im Internet für Schecken ist es nicht enthalten.


    Ich verwende die Zuchtmeldung für Normal- und Kurzhaarrassen vom Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V., die unser Vorstand für den ganzen verein gekauft hat.


    Also erstens haben wir zwar untätowierte Tiere im stall, aber das sind Mischlinge für die Zoohandlung und die kann ich nicht tätowieren lassen, da ja die Elterntiere nicht tätowiert und auch nicht reinrassig sind.


    Von unseren Zuchttieren haben wir auch fast nie untätowierte Tiere im stall, da die jungen schecken meist bereits vor dem tätowieren abgegeben werden, oder dann eben ein zwei wochen danach. Aber ich will die jungen nicht tätowiert auf dem viehmarkt verkaufen oder verschenken, da ich ja nicht weiß wohin sie kommen und für zuchttiere verlange ich auch einen anderen preis. Ich verschenke ja nicht einfach an irgendwenn den ich nicht kenne tätowierte tiere.


    Ich meine klar, wenn die Tiere bei mir verbleiben sollen oder ich sie als Schlachtiere mehrere Monate behalten würde, dann würde ich sie auch tätowieren. Denn dann könnte es ja auch sein das mir ein Tiere von der entwicklung gut gefällt und ich es zur zucht verwenden möchte.

  • Von unseren Zuchttieren haben wir auch fast nie untätowierte Tiere im stall, da die jungen schecken meist bereits vor dem tätowieren abgegeben werden, oder dann eben ein zwei wochen danach. Aber ich will die jungen nicht tätowiert auf dem viehmarkt verkaufen oder verschenken, da ich ja nicht weiß wohin sie kommen und für zuchttiere verlange ich auch einen anderen preis. Ich verschenke ja nicht einfach an irgendwenn den ich nicht kenne tätowierte tiere.

    Hallo Jenni,


    überdenke mal in ruhiger Stunde Deine obige Aussage unter den beiden Stichworten


    zweierlei Moral
    und
    sparen (15 Euro-Cent pro Tier) am falschen Platz.


    Gruß
    Karl

  • Benjamin, ich halte das schlicht für Blödsinn, was man dir da erzählt hat. Oder wurde dir vielleicht auch der Unterschied zwischen den Vereins-Schecken und den Club-Schecken erklärt? In Bayern z. B. gehen Zuchtmeldungen nur an den Verein und jeder Club-Züchter muss in einem Verein gemeldet sein und dort seine Tiere tätowieren lassen.

    Also den Beitrag von Benjamin kann ich auch bestätigen, einige (nicht nur Scheckenclubs) haben die Bedingung, dass die Zuchtmeldungen nicht nur an den Verein, sondern auch an den Club zu erstatten sind. Die Vergabe der Tätonummern und der Tätowierauftrag kommen aber ausschließlich vom Verein, bei dem der Züchter/Clubmitglied organisiert ist. Das könnte noch ein Relikt aus der Zeit sein, als die Clubs und auch der DPV noch nicht an einen Verband angegliedert waren (also bis 1933). Ist aber nur eine Vermutung. Nach dem 2. WK war es ja auch zeitweise üblich, lediglich in einem Club zu züchten. Kein Problem, da es derzeit bei uns keine Clubs gibt (noch nicht, aber vielleicht schon bald).

    Ich kann nicht dafür, aber in vielen Beiträgen der letzten Jahre in der Fachpresse hätte man sich darüber informieren können. Ebenso über die theoretischen Ausführungen über die genetischen Faktoren. Ich empfehle Dir mal mit dem Jahrgang 2006 vom "Kaninchen" anzufangen, und die Zeitschriften ausschließlich zum Thema "Scheckung und ihre Genetik" zu studieren. Kann man auch ganz gezielt, wenn man sich die Inhaltsverzeichnisse der einzelnen Ausgaben oder die Jahresverzeichnisse als erstes durchliest.

    Auch wenn das Formular im Downloadbereich eines Landesverbands steht, kann man doch nicht davon ausgehen, dass es auf Grund göttlicher Fügung fehlerfrei sein muss. Das Feld "Rammlerbesitzer/Unterschrift" gehört nun mal als wichtiges Element zu einem Deckschein/einer Zuchtmeldung dazu, weil man ja nicht unterstellen kann, dass Häsinnen und Rammlerbesitzer unbedingt identisch sein müssen. Dann muss eben der LV auf den Fehler aufmerksam gemacht werden.


    Noch eine Anmerkung: Wer das "fairfile" benutzt, braucht sich um die Papierform keine Sorgen machen, die Zuchtmeldung wird automatisch dem Zuchtbuchführer zur Verfügung gestellt, und wenn der die Tätonummern vergeben hat, findet der Tätomeister in seinem "Körbchen" den Tätoauftrag, der Züchter findet die Jungtiere automatisch in seinem Bestand wieder. Hat der Tätowierer sein Handwerk erledigt, findet der Zuchtbuchführer automatisch die Nachricht, dass die Tiere tätowiert wurden mit evt. Kommentaren versehen. Dann bestätigt der Zuchtbuchführer das und alles steht im Vereinszuchtbuch. Ein geschlossenes Sytem. Gleichzeitig sind die Jungtiere auch mit der Ahnengalerie abrufbar, auf dieser Grundlagen ist dann auch ein Stammbaum mit Zuchtbuchauszug über mehrere Generationen vom Züchter ausdruckbar. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Zuchtmeldung bzw. den Deckschein auszudrucken. Und bei abweichendem Rammlerbesitzer, der auch im gleichen Verband organisiert ist, bekommt dieser seine "Erfolgsmeldung". Nur bei verbandsverschiedenen Rammlerbesitzern klappt das noch nicht. Das gleiche giltt auch für Tierverkäufe, auch da werden die Daten der "Vorgeneration" sowie angelegte Ausstellungsergebnisse, Bemerkungen über Wurfverhalten etc. innerhalb eines Dachverbandes vom Vorbesitzer auf den Käufer übertragen. Der "Abstammungsnachweis" kann also überflüssig werden.




    LG Melanie

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