Neue Wege gehn ZDRK und BDK zusammen, in Ostfriesland

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  • Hallo Niemka,


    Du solltest Dir vielleicht mal die einschlägigen Seiten im Netz zur Definition von Verein und Verband zu Gemüte führen. Dann wäre sehr schnell auch Dir klar, was ein Verein in einem Verband (sogar eigentlich in zwei, nämlich LV und ZDRK) so alles kann und nicht kann.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,



    ich verstehe die Notwendigkeit eines solchen Vorstandsbeschlusses durchaus "als" Notbremse. Ich halte es für einen Spagat, wenn sich ein Verein beiden Verbänden anschließen will. Schließlich unterwirft man sich in der gleichen Sparte durchaus unterschiedlichen Spielregeln. Das ist schon anders als bei einem Kleintierzuchtverein, der in der Sparte Geflügel dem BDRG, in der Sparte Cavias dem MFD, und bei Kaninchen dem BDK angehört. "Zweitverbände" gibt es bei den Rassemeerschweinchenzüchtern auch, die nicht dem MFD angehören.



    Ich kann mir auch vorstellen, das bei dem betroffenen "Kollegen" Vorsitzenden durchaus das Telefon geklingelt haben könnte, und so ein Vorstandsbeschluss ist auch telefonisch zwischen 10.22 Uhr und 18.44 Uhr zu vereinbaren.



    LG Melanie

  • Ich weiß nicht wie es anderswo ist, aber bei uns gibt es noch einen Ausschuß und beschließen kann nur eine ordentliche oder außerordentliche Versammlung.


    Vielleicht ist dieser beschließende Vorstand aber auch die absolute Mehrheit, wäre ja möglich. Dann gibt es jedoch noch den Pferdefuß mit der ordentlich abgelaufenen Einladung zur Versammlung. Da reicht dann schon einer, der Beschwerde einlegt. So funktioniert bei uns im Verein Demokratie!


    Gruß
    Karl

  • Hallo,
    es kommt ja auch auf die Satzung an.
    Aber ich habe Ähnliches gedacht wie Karl.
    Zwar könnte der Vorstand gekannt geben, dass er nicht für ein solches Vorgehen ist oder dass dies nicht mir Statuten konform geht.
    Einen endgültigen Beschluss, hätte aber nach Rechtsverständnis die Mitgliederversammlung als höchstes, beschlussgebendes Organ, zu fassen.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo zusammen,


    ich glaub der ein oder andere schießt hier jetzt über das Ziel hinaus.


    Am Anfanh hieß es nur: "sind wir auf den Gedanken gekommen...". Ob das jetzt der Vorstand des Vereins oder einzelne Mitglieder waren oder gar die Hauptversammlung steht nirgendwo. Wenn also der Vorstand dieses Vereins jetzt sagt: Wir schließen die Überlegungen mit dem oder dem Ergebnis ab, braucht es dafür keine Hauptversammlung, Vewrsammlung oder sonstwas. Da braucht es noch nichtmal eine bestimmte Form eines Vorstandsbeschlusses. Das können die einfach so machen. Ist aber doch auch für uns Unbeteiligten hier mehr oder weniger unerheblich. Thema waren ja die Überlegungen -so quasi- zwei konkurierende Verbände in einem Verein unterzubringen.


    Gruß Torsten

  • Liebe Foriker,


    auch unser Demokratieverständnis unterliegt der Vereinssatzung. In der Satzung des I 136 steht mit Sicherheit nichts anderes, als in denen anderer Kaninchenzuchtvereine. Meist in § 1 (ZDRK-Einheitssatzung, genauso aber auch in unserer 9D2-Satzung) steht drin, welchem Dachverband dieser Verein angeschlossen ist. Daraus ergäben sich in einer "Kombi-Konstellation" drei Möglichkeiten:


    1. Man gründet zusätzlich zu dem vorhandenen Verein einen 2. Verein, der sich dem BDK anschließt. Und anschließend kann man ja zusammen arbeiten, beispielsweise eine Lokalschau ausrichten, Sammelimpfungen durchführen, einen Ausflug gestalten u.v.a.m..


    2. Man ändert die Satzung und überläßt es dem Mitglied, welchen Dachverband er sich wünscht.


    a) Unterliegt der Verein der "Einheitssatzung" ist das jedoch, wenn der § 37 Einheitssatzung nicht überholt ist, nur durch Beschlußfassung der Jahreshauptversammlung des zuständigen Landesverbands möglich. Bis dahin hat sich das Mitglied freiwillig den Bestimmungen des Landesverbandes und des ZDRK unterworfen. Und wenn ich die klassische hierarchische Struktur der ZDRK-Verbandsordnung jemals richtig verstanden habe (immerhin habe ich in der Vergangenheit da ja auch etliche Jahre Vorstandsarbeit gemacht), hat der Vorstand die Pflicht und Aufgabe, seine Mitglieder unter die Verbandsordnung zu unterwerfen. Der Vorstandsbeschluss ist daher folgerichtig, und vielleicht - das ist nur eine Vermutung meinerseits - ist dieser Beschluss auch nicht aus dem Vorstand heraus entstanden, sondern von aussen "angeregt" worden.


    b) Hat der Verein eine eigenständige Satzung, so sind die dortigen Vorschriften über Satzungsänderung einzuhalten, beispielsweise eine zwei/Drittel-Mehrheit.


    In den beiden unter 2. genannten Fällen stellt sich dann die Frage, ob die beteiligten Dachverbände von einer solchen Konstellation "begeistert" wären. Wohl eher nicht. Allerdings könnte es sein, dass sie angesichts der demographischen Entwicklung nicht doch "zähneknirschend" zustimmen würden ...


    Summa sumarum kann ich den gefaßten Vorstandsbeschluss gut nachvollziehen und auch verstehen, der Vorstand kann doch nicht tatenlos herumstehen und darauf warten, dass die Mitglieder "zum Feind überlaufen". Bitte daran denken, dass die beiden Verbände doch auch eine gewisse Weltanschauung widerspiegeln. Auch wenn im BDK solche Dinge bei weitem nicht so bewertet und viel laxer gehandhabt werden, wie im ZDRK, so würde ich (ganz persönlich) es als eine Art "Fahnenflucht" verstehen, wenn eine solche Forderung aus der Mitgliedschaft unseres Vereins aufkommen würde, und ähnlich handeln.


    LG Melanie

  • Hallo Melanie,


    wenn ich das richtig verstanden habe ist es aber doch auch die Überlegung des Vorstandes bzw. von Vorstandsmitgliedern gewesen. Es ging meiner Lesart nach, nur darum neue Wege auszuloten und man ist zu dem Schluss gekommen, nee machen wir nicht. Von daher kann man hier ja wohl kaum irgendwo von Fahnenflucht oder ähnlichem sprechen. Es ist einfach nur nicht praktikabel.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    sonst kannst Du auch sehr spitzfindig sein oder werden und ich bin mir sicher, Du kennst sehr wohl den Unterschied zwischen "schließen" und "nach einem Beschluß".



    @all
    Wie Niemka gestern schon andeutete und eben auch wieder schrieb, sehe ich es so, daß hier sehr undiplomatisch und dümmlich für eine weitere Verhärtung der Empfindungen auf beiden Seiten gesorgt wurde. Ich möchte nicht, daß der Schwanz oder nur Schwanzhaare mit dem Hund ZDRK wedeln und ich hatte noch nie angenommen, daß das Urgestein des BDK so ganz rundum glücklich ist mit der feindlichen Übernahme durch die vielen neuen Mitglieder.


    Fusionen von Verbänden sind eine überaus heikle Angelegenheit, auch in völlig anderen Bereichen und auch Dimensionen wie der Kaninchenzucht. Könnte ich sehr detailliert schildern aus einem gerade aktuellen und sowohl wirtschaftlich als auch politisch notwendigen und zwingenden Grund zum Zusammenschluß . Da sollten, sogar nach Selbsteinschätzung, völlig undiplomatische Personen die Finger davon lassen.


    Gruß
    Karl

  • Ok Karl,


    hast Du recht, hätte mich hier präzieser ausdrücken können. Was ich ausdrücken wollte ist eigentlich, dass wenn es am Anfang nur eine Überlegung war, die Aufgabe dieser Überlegung nicht an eine bestimmte Form gebunden ist. Wir kommen aber hier dermaßen vom Thema ab....


    Den Rest deines letzten Beitrags unterschreib ich mit. Es ist ja schon ein Problem bzw. nicht ganz einfach zwei Vereine oder Kreisverbände unter dem Dach des ZDRK zu fusionieren also mit praktisch gleichem Satzungszweck und Ziel usw..Da ist alles andere sicher nocht viel komplizierter.


    Gruß Torsten

  • Hallo Karl, liebe Foriker,


    genauso meinte ich das auch. Es besteht keinerlei Interesse an "feindlichen Übernahmen". Nicht einmal unter Bezug darauf, dass es viele Vereine im ZDRK gibt, die früher einmal dem BDK angehört haben. Wenn wir die "zurück" haben wollten, wäre das mit dem Revanchismus gleichzusetzen, den einzelne Personen pflegen, auf die verlorenen deutschen Gebiete im heutigen Polen oder Belgien oder auf Elsass-Lothringen "Besitzansprüche" gelten zu machen. Gleichwohl gehört das Wissen darum, zu den Dingen deutscher Geschichte, die wir nicht verdrängen sollen, wollen oder dürfen.


    Dem BDK geht es lediglich - wie jedem anderen Verband oder Verein auch - Mitglieder zu gewinnen. Und da spielen Züchter, die bislang nicht organisiert sind, eine wesentliche Rolle. Das können diejenigen sein, die "junge Rassen" züchten, aber auch solche, die sich der "Erhaltungszucht" widmen. Und natürlich auch diejenigen, die - egal aus welchem Grund - mit dem ZDRK nicht klar kommen. Wer z.B. einen Zuchtstamm "geblümte Japaner" im Stall hat, kann damit im ZDRK keinen Blumentopf gewinnen, im BDK jedoch wohl. Mit Sicherheit gibt es Beispiele dafür auch bei den Gewichten.


    An anderer Stelle habe ich das - glaube ich - auch schon mal geschrieben: Unsere "Alten" haben vor allem "Neuen" bestimmt genausoviel Scheu, wie die im ZDRK. Und die Handvoll "Urgestein" ohnehin. Andererseits haben unsere "Alten" auch begriffen, dass es ohne "Junge", die die Fahne weiter hoch halten, nicht geht. Das Sprichwort: "Tradition ist, nicht die Asche weiterzureichen, sondern das Feuerzeug", gilt auch in unseren beiden Verbänden... ansonsten kann es nämlich passieren, das der Totengräber das Wort aussprechen muss: "Asche zu Asche", und dann wäre es zu spät.


    Bei all dem, was hier so gesagt worden ist, bitte immer bedenken, so solch eine Annäherung immer ganz, ganz behutsam vorgehen sollte. Ich habe ja schon mögliche Berührungspunkte genannt. Die Annäherungen sind doch bislang nur ganz kleine Pflänzlein, und auch noch lange nicht auf der Ebene der Präsidien ... sondern eher auf Ebene von Vereinsvorständen untereinander oder auf der der Funktionsträger angesiedelt, wenn z.B. in Bonn beim BLE ein Vertreter des ZDRK auf eine des BDK trifft und man sich miteinander in der Pause unterhält. Daraus Fusionsgedanken abzulesen, ist absoluter Quatsch, auch, wenn das von Seiten der EE angeregt wurde. Denn nachdem jetzt Italien mit zwei Verbänden vertreten ist, davon einer sogar ein wirklich regional beschränkter, sollte eine Mitgliedschaft des BDK in der EE auch möglich sein. Aber das ist ein anderes Thema.


    LG Melanie

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