Ehrenmitgliedschaft

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  • Hallo Andreas,
    ich weiß nicht genau was dazu in den Statuten steht, aus dem Kopf geantwortet:
    Ehrenmitglieder sind Beitragsfrei im Verein /Club.
    Man könnten den Mitgliedern eine entsprechende Urkunde o.ä. überreichen und einen kleinen Bericht an die Presse senden.
    Es ist oft üblich, dass Ehrenmitgliedern bei der Begrüßung zu Versammlungen ausdrücklich begrüßt werden.


    Ich finde es gut, wenn langjährige Mitglieder die sich durch besondere Leistung im Verein/Klub verdient gemacht haben, so ausgezeichnet werden.
    Ein entsprechenden Abstimmung aller Mitglieder auf der Versammlung halte ich bei einem solchen Vorgehen für sinnvoll.
    Oder man sollte eine Ehrenordnung haben, wo so etwas geregelt ist.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai
    danke erst mal für die Info.
    Ich denke ja auch,dass man ein kleines Präsent dazu übergibt,vor allem sollten diese ehrenvollen Mitglieder auch noch was davon haben und nicht schon mit einem Bein im Grabe stehen.
    Auch würde ich es nicht unbedingt an ein gewisses Alter oder Mitgliedschaft koppeln wollen.Was nicht heißen soll,dass man mit 10 Jahren schon Ehrenmitglied sein kann.Weißt schon bestimmt,wie ich es meine.
    Wenn man eine Ehrenordnung erstellt,dürfte doch das nicht unbedingt was mit der Satzung zu tun haben,oder?
    ich muss nämlich am Donnerstag zum Notar,wegen der Umschreibung des Vorstandes und wegen einer Satzungsänderung.
    Werde heute Abend mal suchen in den Statuten ob ich was finde.
    Gut Zucht Andreas

  • Hallo Andreas,
    bei uns kann auf Antrag ein Mitglied durch Beschluss der Generalversammlung / Jahreshauptversammlung zum Ehrenmitglied ernannt werden. Dasjenige Mitglied sollte natürlich entsprechende Verdienste für den Verein erlangt haben.


    Wir haben z. B. unseren derzeitigen 2. Vorsitzenden vor zwei Monaten zum Ehrenmitglied ernannt, weil er
    a seit 40 Jahren dem Verein angehört und
    b seit 27 Jahren ununterbrochen in verschiedenen Ämtern in der Vorstandschaft tätig war und weiterhin ist.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Ja, so ähnlich sehe ich das auch.


    Es gehört auf jeden Fall ein hoher Respekt für die Person dazu, und ich teile vor allem die Auffassung, dass man diese Person wirklich so rechtzeitig ehren soll, dass sie nicht vom Tode gezeichnet sein sollte. Mein anderer Großvater (nicht der Kaninchenzüchter) hat mal gesagt: "Besucht mich, solange ich lebe, und auf dem Friedhof will ich Euch gar nicht sehen."



    LG Eure Melanie

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