Bewertung homozygoter Nachkommen spalterbiger Rassen

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    Hallo, das nun auch Anfragen über die Landesverbände an die Standardkommission gestellt wurden ,
    hat man uns auf Nachfrage berechtigt Folgendes zu veröffentlichen:

    Beschluss 23.Januar 2009

    Bewertung homozygoter Nachkommen spalterbiger Rassen, sofern diese als eigene Rasse bzw. Farbenschlag anerkannt sind – Standard Seite 9 (indirekt AAB §4)

    Der Standardtext erhält folgende Fassung und berücksichtigt damit konsequenter die dort ausgedrückte Zuchtempfehlung, die genetischen Gegebenheiten und den Tierschutzaspekt:

    „Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch mit der entsprechenden Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. – bei den Scheckenrassen – sollen zur Zucht eingesetzt werden und können ausgestellt werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbenschlag anerkannt sind.“




    Wir bedanken uns bei dem RKZ-Team für diesen Bericht und die Fotos. Das Copyright liegt bei den jeweiligen Verfassern und beim Rassekaninchenzuchtforum e.V. Die Rechte der Grafiken liegen bei www.rkz-forum.de. Weitere Ergänzungen, Meinungen und Bilder zum Bericht bitte an webmaster@rkz-forum.de. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2010 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Genau so ist es richtig.


    Bei Siam/gelb hat meine Ex-Partnerin dass auch schon zwischen 1986 und 1996 so gemacht, als die Siam hatte. Allerdings war es früher so, dass man im laufenden Zuchtjahr nicht ausstellen konnte, erst im Folgejahr als Einzeltier oder als Elterntier in ZG 1. Daraus weiter zu züchten als WZw/w/RA oder ru, war gar kein Thema, sondern gängige Praxis.


    Ich habe noch eine FbZw/ru-Häsin im Stall, die von einer Züchterin aus "R" stammt, die sowohl Siamzwerge als auch Russenzwerge züchtet ... und warum auch nicht. Allerdings sind die Zeichnungen der aus Siam fallenden Russen leider oft weniger intensiv, als die der Russen aus Russen.


    LG Melanie

  • Hallo,
    wenn ich das ganze jetzt richtig verstanden habe, und zum Beispiel ZwW schwarz/weiß züchten würde,und es fallen 4 schwarze Wurfgeschwister, dann könnte ich diese
    als ZwW schwarz in ZG2 ausstellen????
    Dürften diese dann auf einer Ausstellung verkauft werden???
    Und wenn ja, dann wird es bei dem Käufer wahrscheinlich eine böse Überraschung geben.
    In Grunde genommen habe ich noch nie den Sinn verstanden, warum ein " einfarbiges Tier" ( ausser in Zg1 als Elterntier) überhaupt ausgestellt werden darf???


    Gruß Wolfgang

  • Hi,


    ich hab' zumindest bei meinen Tieren - grau aus grau-weiß und chin aus chin-weiß - die Erfahrung gemacht, dass die einfärbigen, vor allem die grauen, nicht mithalten können. Das beruht auf eine leichte weiße Durchsetzung, vor allem aber an starken Binden an den Vorderläufen, die zum Teil durchgehend weiß sind.


    MfG Manfred

  • Hallo Manfred,
    aber das wären doch Sachen die auch vor einem Kauf zu sehen sind?!
    Ich meine wenn man auf die Durchsetzung auch bei seinen Mantelschecken besonders achtet, sind auch die einfarbigen Nachkommen sauber.
    Mit den Binden habe ich bei meinen keine Erfahrung., kann mir allerdings dieses Problem gut vorstellen, da ja bei den Mantelschecken an den Läufen weiß ist und die Anlagen von Binden da nicht in Erscheinung treten.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai!


    Zitat

    aber das wären doch Sachen die auch vor einem Kauf zu sehen sind?!


    Das Sehen betreffend, das liegt wohl nicht an den Tieren, sondern eher am Züchter. ;) Ich habe vor Jahren auf einer Hauptclubschau Kleinwidder blau eines Züchters und Preisrichters gekauft, der auch Kleinwidder blau-weiß im Stall hatte. Ich habe mir die Tiere angeguckt, die Ohrenränder waren sauber, keinerlei weiße Durchsetzung und am Körper sah es nicht anders aus. Die Tiere waren farblich ansprechend, hatten tolle Köpfe und Behänge, die Form passte ebenfalls, bloß Monate später kam das böse Erwachen. Der Züchter hatte sich alle Mühe gegeben, irgendwann erreichten sie dann doch wieder das Tageslicht .... die weißen Haare. Die Vermutung lag nahe, dass es sich um blau aus blau-weiß handeln könnte. Bloß, das hätte mir auch mit Kleinwiddern in blau passieren können, in deren Ahnengalerie keine blau-weißen Tiere anzutreffen sind.


    MfG Manfred

  • warum sollte der Züchter eine böse Überraschung erleben?


    Hallo Kai,


    wenn ich das jetzt alles richtig verstehe, und bei den ZwW schwarz/weiß bleibe, dann werden doch die einfarbig schwarzen Tiere unter den Farbschlag
    ZwW schwarz ausgestellt, ohne das ein potenzieller Käufer erkennen kann, daß das Tier aus den schwarz7weißen Farbschlag gefallen ist.
    Meiner Meinung nach sollte der Nachwuchs, zumindest einige Tiere dann weiß durchsetzt sein oder nicht?
    Aber wie gesagt, vieleicht täusche ich mich auch.


    Gruß Wolfgang ?(

  • Hallo,
    es ist schön, dass es noch Kollegen gibt, die sich diese Gedanken machen. Ich dachte, mit dieser Änderung sei nur legalisiert worden, was schon jahrelang, um nicht zu sagen schon immer Praxis ist. Vor Allem wenn ich da z. B. an die DW, DKlW, ZwW eisengrau denke ...


    Gerade diese Praxis bei den Eisengrauen ist wohl auch mit eine der Ursachen dafür, dass die Grau-Farbenschläge wildgrau und hasengrau kaum noch rein zu finden sind.


    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Zuchtfreunde,


    das Ausstellen von den einfarbigen tiere auch aus Eisengrauer Nachzucht wäre vür mich jetzt nicht das Problem ich würde diese Tiere jedoch nicht auf einer Schau oder einem Züchter der z.B. nuch schwarze Tiere Züchtet verkaufen. Und bei den Nachkommen der Schecken da sind doch die einfarbigen Tiere doch alle Reinerbig auf einfarbigkeit und somit doch auch ohne bedenken an weiter Züchter zu verkaufen.


    mfg und Gut Zucht
    Benjamin

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    Hallo,

    aus inoffizieller, verlässlicher Quelle, haben wir die Erlaubnis den bereits beschlossenen Entwurf eines Standardauszuges einzustellen:


    Es ist zumindest inhaltlich so beschlossen und steht so auch in den Niederschriften.
    Euer RKZ-Team

    Hinweis zur Kennzeichnung:

    Bei den spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen; sie sind in der Bemerkungsspalte der Zuchtmeldung und im Vereinszuchtbuch mit der entsprechenden Farbangabe zu vermerken. Diese Tiere können bzw. – bei den Scheckenrassen – sollen zur Zucht eingesetzt und können ausgestellt werden, sofern sie im Standard als Rasse bzw. als Farbenschlag anerkannt sind.

    Bei der Kennzeichnung ist zu gewährleisten, dass zwei Tiere der gleichen Rasse und des gleichen Farbenschlags nicht das gleiche Kennzeichen im linken Ohr erhalten.

    Diese Regelung für die Kennzeichnung, die Bemerkung zur Farbangabe, den Zuchteinsatz, das Ausstellen und Bewerten gilt sinngemäß auch für Rassen, bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen. Im laufenden Zuchtjahr können allerdings nur die Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.

    Euer RKZ-Team

  • Hallo,


    das ist aber ein furchtbar inkonsequente Regelung. Ich habe es so verstanden:


    • Das einfarbige Tier (bzw. die Fehlfarbe) kann im laufenden Zucht- bzw. Ausstellungsjahr nur unter der Rassen/Farbbezeichnung der Elterntiere ausgestellt werden.
    • Im Folgejahr kann es jedoch unter dem sichtbaren Rasse/Farbschlüssel ausgestellt werden.
    • Es liegt in der Verantwortung des Zuchtbuchführeres, dass keine Doppeltätos vorgenommen werden.

    Das ist doch an sich die Regelung, die schon immer bestanden hat. Außer, dass die Fehlfarben den Einfarbigen oder Albino/Teilalbino bei Mardern/Siam gleichgestellt werden, und PR und Zbf jetzt den "schwatten Pitt" haben.


    Ich stelle mir das immer noch komisch vor, wenn in einer Zuchtgruppe 1 oder 2/2a plötzlich zwischen schwarz-weißen Zwergwiddern ein schwarzes oder gar ein blaues Tier (Fehlfarbe) sitzt. Was denken die PR dazu? Ist so etwas denn überhaupt zu "händeln"?


    Die Zuchtbuchführer müssen sich dann Gedanken machen, wie sie ein Doppeltäto vermeiden. Da müßte dann, Beispiel DR/DRSch die Nummer bei den "einfarbigen" gesperrt werden, wenn schon eine Nummer für ein einfarbiges Tier bei einem DRSch-Wurf vergeben wurde. Bei allen Widderrassen wäre es einfacher, wie ich schon an anderer Stelle beschrieben habe, alle Farbenschläge unter einer laufenden Nummer im Zuchtbuch zu erfassen. Der arme Mensch, der das sonst verwalten müßte ...


    LG Melanie


    PS: die zum Glück nur tätowiert, was der Zbf so auf dem Tätowierauftrag einträgt, und als Scholar in der PR-Ausbildung das noch nicht wissen muss ...

  • Hallo rkz-team,


    danke für die Info.
    Wenn es sich um den beschlossenen Entwurf eines Standardauszuges handelt, ist er also noch nicht gültig, solange er nicht in den Standard eingearbeitet ist.
    Man kann sich lediglich gedanken machen, wie man die Anforderungen der nicht gleichen Tätonummern in der praxis umsetzt, alles andere ist offen.
    ok, das kann man verstehen, dieses jahr also noch nichts mit Einfarbigen aus Spalterbigen Rassen, bei denen es auch die Einfarbigen als Rasse gibt, was ja nur bei den mantelgescheckten Widdern zutrifft, Punktschecken fallen da nicht drunter - wobei, hat nicht jemand gesagt, die farbigen der DRSch würden als Farbenschlag der DR auszustellen sein ?
    Den letzten Abschnitt verstehe ich noch nicht:
    ...gilt sinngemäß für Rassen, bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen


    Was gibt es denn für Rassen und Farbenschläge außer den spalterbigen, wo andere Farben fallen ?


    Schluß,
    bin müde, das Wetter macht mir zu schaffen


    mfg Peter

  • Im laufenden Zuchtjahr können allerdings nur die Tiere ausgestellt werden, die als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.


    Hallo,


    ich verstehe es so, dass alles mehr oder weniger beim Alten geblieben ist, der Text ist nur ein wenig anders formuliert. Der oben zitierte Satz sagt doch nichts anderes aus, als das bei Würfen mit fehlfarbenen Tieren, diese im laufenden Zuchtjahr nicht ausgestellt werden dürfen. Das gilt z. B. wenn bei Dt. Widdern rot-weiß einfarbig rote Tiere fallen, dürfen diese in diesem Zuchtjahr nicht ausgestellt werden, da sie unter Rasse und Farbschlag Dt. Widder rot-weiß geführt werden müssen.


    Gruß,


    Hubert

  • Übrigens war ich heute noch kurz bei der Bewertung der Jungtiere auf unserer Kreisjugendjungtierschau und habe die anwesenden Preisrichter hierzu befragt. Allesamt wussten von keiner Änderung und verfahren immer noch lt. Standard 2004.


    Gruß,


    Hubert

  • Ich glaube, das wir uns zu viele Gedanken machen. Viele (nicht alle!) Züchter, die einfarbige Tiere und in der gleichen Farbe Schecken züchten, machen sich bestimmt viel weniger Gedanken und verfahren weiterhin nach ihrer "altbewährten" Methode.


    Gruß Franz

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