Richtig Tätowieren

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  • Hallo Leute,


    heute rief mich ein Zuchtfreund an, und fragte mich wie dieses Jahr richtig tätowiert wird bezogen auf Wurfmonat, Jahr und fortlaufender Nummer.
    Am Wochenende hatte sein Tätomeister den ersten Wurf tätowiert und zwar mit 2.10.1 , 2.10.2 usw. Ich sagte ihm das das eigentlich falsch ist und die Tiere mit 2.0.1 , 2.0.2 usw tätowiert werden müssten.
    Nun meine Frage, gibt es da eigentlich Vorschriften? Ist diese Variante vieleicht garnicht falsch und wenn ja, was macht der Zuchfreund wenn er diese Tiere ausstellen möchte.


    Gruß Veikko.

  • Hallo Veikko,
    ich bin schon verwundert auf welche Ideen, manch Leite kommen.
    Alles 10 Jahre wiederholen sich die Nummern, und viele Züchter haben doch schon mehrere Dekaden Zucht hinter sich.


    Aber zu deiner Frage, ich bin mir nicht ganz sicher, ob in diesem Falle eine entsprechende Bescheinigung des Zuchtbuchführers möglich ist, wie bei Doppeltätowierungen.
    Ich würde an Stelle des Züchters eine entsprechender Nachfrage "nach oben" senden, da es aus § 4 der ABB nicht ganz klar hervorgeht.
    Ich könnte mir aber vorstellen, da die Tiere klar zuzuordnen sind, könnte es evtl. möglich sein.
    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    So weit ich weiß, ist der Zuchtfreund ein Anfänger, und der Tätomeister erst seit ein paar Wochen im Amt. Da kann natürlich so etwas schon mal vorkommen. Aber ich glaube auch das die Tiere eigentlich klar zu zuordnen sind.


    Gruß Veikko.

  • Hallo Veikko,
    ich hätte jetzt nur gedacht, da müssten auch ältere erfahrene Züchter im Verein sein.
    Ich würde lieber vorher einmal fragen, statt die Kopf in den Sand zu stecken.



    Mein Gott, bin ich nun alt?
    :rabbit7: Ich mache das dritte mal die 0- Runde bei meinen Tieren mit! :rabbit7:
    :rabbit6: Gruß Kai :rabbit6:

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Kai,


    Jungspund, bei mir ist es bereits die 6. Runde :thumbsup::thumbsup:


    Torsten hat narürlich recht, dass die Nummern vom Zuchtbuchführer vergeben werden (sollten), meist füllt jedoch die /der ZüchterIn den Deckschein komplett aus, zumindest, wenn nur eine rasse/farbenschlag im Verein vorhanden ist.


    mfg Peter

  • Hallo,
    - da gibts die tollsten Sachen. Ich kenne einen Verein, dort geht der Tätomeister zum Züchter, tätowiert die Tiere und dementsprechend werden die Deckscheine ausgefüllt und danach die Daten ins Zuchtbuch übernommen. Der Tätomeister führt eine Liste der vergebenen Nummern pro Rasse, damit er weiß, wo es beim nächsten Züchter weitergeht.


    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Der Tätomeister führt eine Liste der vergebenen Nummern pro Rasse, damit er weiß, wo es beim nächsten Züchter weitergeht.


    und dafür gabs früher (ob heute auch noch, weiß ich nicht) sogar ein vom ZDK herausgegebenes Tätowierbuch. Kein Wunder, dass da einige auf den Gedanken kamen, so wärs richtig. Wofür so Schulungsveranstaltungen doch manchmal gut sein können. Nur schade, wenn kaum noch einer hingeht, weil alle meinen, sie wüssten alles.


    übrigens Kai:
    ich bin "Gott sei Dank" noch nicht so steinalt =3 wie Du, hab aber trotzdem schon das vierte Mal die 0 da stehen.


    Gruß Torsten

  • Hallo Leute,


    habe noch mal nachgefragt, torsten hat Recht, der Fehler lag beim Zuchtbuchführer er hat die Zahlen falsch vergeben, dem Tätomeister trifft keine Schuld. Er hätte natürlich bei Unsicherheiten nochmal nachfragen können.
    Trotzdem steht die Frage noch ,was macht der Züchter wenn er die Tiere ausstellen will ? Eure Meinung interesiert mich.


    Gruß Veikko.

  • Hey Zuchtfreunde,


    ich weiß es nicht, wie das bei der Ausstellung dann ist. Bin aber gespannt auf die Antworten.


    Bin ich dann noch ein Jungzüchter ? Ich mach die 0 Runde erst zum 2. Mal mit....


    Grüße aus Balingen


    Volker


  • Hallo Volker, Veikko
    nachfolgend Tätowierungsbestimmungen, die momentan gültig sein sollten.


    Fehltätowierungen siehe § 16.
    Gruß
    Karl




    Abschrift aus dem Vereinszuchtbuch (Rückseite) – aktualisiert -:



    Wichtige Bestimmungen für die Kennzeichnung und Vereinszuchtbuchführung



    § 1


    Die Kennzeichnung hat nach den Vorschriften des Zentralverbandes Deutscher Kaninchenzüchter e.V. und nach den Bestimmungen der Landesverbände zu erfolgen.


    § 2


    Zuchtbuchführung und Tätowierung dürfen nicht von einer Person ausgeführt werden.


    § 3


    Es dürfen nur rassereine Kaninchen, Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungen nach den besonderen Bestimmungen gekennzeichnet werden.


    § 4


    Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungszuchten bedürfen der Genehmigung des zuständigen Landesverbandes in Absprache mit der ZDK-Standardkommission.. Die Tiere sind mit einem „N“ bzw. „K“ vor dem Vereinskennzeichen im rechten Ohr zu kennzeichnen. Diejenigen Züchter, die sich mit Neuzüchtungen, Nachzuchten oder Kreuzungszuchten befassen, sind verpflichtet, ein Einzelzuchtbuch zu führen. Dem zuständigen Landesverband ist auf Anforderung Einsicht in das Einzelzuchtbuch zu gewähren.


    § 5


    Es dürfen nur Jungtiere von tätowierten Elterntieren gekennzeichnet werden.


    § 6


    Die Kennzeichnung darf nur nach Vorlage eines Deckscheins und nach Eintragung im Vereinszuchtbuch erfolgen.


    § 7


    Jeder Verein ist verpflichtet, ein Vereinszuchtbuch zu führen.


    § 8


    Die Kennzeichnung hat zu erfolgen, wenn sich die Jungtiere noch bei der Mutterhäsin befinden.


    § 9


    Der Züchter hat den Wurf, den er kennzeichnen lassen will, innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt beim Zuchtbuchführer anzumelden (Abgabe der Zuchtmeldung)


    § 10


    Jungtiere, welche von einer Amme aufgezogen wurden, dürfen nur dann gekennzeichnet werden, wenn das Unterlegen bei der Amme durch Zeugen belegt werden kann. Die untergelegten Jungtiere müssen sich von den Jungtieren der Amme durch eine Kenntlichmachung unterscheiden.


    § 11


    Als Züchter gilt immer der, der während des Deckaktes Besitzer der Häsin ist.


    § 12


    Bei spalterbigen Rassen sind die einfarbigen Tiere ebenfalls zu kennzeichnen und können zur Zucht eingesetzt, jedoch nicht ausgestellt werden. Dies gilt auch für Rassen, bei denen andersfarbige Tiere im Wurf fallen. Ausgestellt können nur die Tiere werden, wie sie als Rasse und Farbe auf der Zuchtmeldung angegeben sind.


    § 13


    Bei jeder Rasse beginnt die Zuchtbuchnummer jedes Jahr mit der Ziffer 1.


    § 14


    Für jede Rasse ist im Vereinszuchtbuch ein gesondertes Blatt zu führen.


    § 15


    Auf Anforderung des zuständigen Landesverbandes ist das Zuchtbuch zur Kontrolle zur Verfügung zu stellen.


    § 16


    Nachtätowierungen sind grundsätzlich nicht erlaubt, mit einer Ausnahme. Wird bei zwei Tieren versehentlich die gleiche Zuchtbuchnummer eintätowiert, z.B. 3.5.17, so wird bei einem Tier der 17 eine Null hinzugefügt (bei beiderlei Geschlecht natürlich bei der Häsin), die Tätowierung lautet dann 3.5.170. Dieser Vorgang ist unbedingt im Vereinszuchtbuch unter der Spalte „Bemerkungen“ festzuhalten. Außerdem ist sicherzustellen, dass die geänderte Tätowierung bei der gleichen Rasse nicht noch einmal vergeben wird.


    Nachtätowierungen und Fehltätowierungen sind stets im Zuchtbuch zu vermerken, auf Wunsch des Züchters ist ihm dieser Vorgang vom Vereinszuchtbuchführer zu bestätigen. Der 1.Vorsitzende des Vereins hat hier gegenzuzeichnen. Werden bei Ausstellungen nachtätowierte bzw. fehltätowierte Tiere vorgestellt und die Bestätigung des Vereins liegt schriftlich vor, dann sind diese Tiere bei allen Ausstellungen zur Bewertung zuzulassen.

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo.


    Noch ausführlicher (aber als Antwort für Veikko trotzdem nicht ausreichend; nach meiner Lesart sind die betr. Tiere jedoch nicht auszustellen, weil für diesen Fall keine Ausnahme erwähnt wird. Ja, es wird sogar ausgeschlossen beim Vorgriff auf das nächste Jahr.) sind die Tätowierbestimmungen auf dem Link auf die HP LV Westfalen nachzulesen, den ich erst kürzlich beim Thema "Kann man Züchtern vertrauen" für Hubert eingestellt habe.


    Gruß
    Karl

  • Hallo ,


    ich glaube nicht, dass die Tiere wegen dieser fehltätovierung von Ausstellungen ausgeschlossen werden müssen, zumal es sich recht eindeutig um eine "fehlanweisung" des Zuchtbuchführers handelt und den Züchter bzw. den Tätoviermeiste keine Schuld trifft.
    Zudem besteht auch nicht die Gefahr einer Verwechslung der Tiere, es wurde lediglich vor der 0 eine 1 tätoviert; warum sollte dies nicht anerkannt werden als "Organisationsfehler" ?
    Auch Probleme, die nicht beschrieben sind, müssen nicht automatisch den Ausschluß bedeuten, oder ???


    mfg Peter

  • Hallo Karl,
    ich verstehe es schon so, dass auch fehltätowierte Tiere ausgestellt werden dürfen, wenn die Bescheinigung des Vereins vorliegt.
    Darunter fallen aber natürlich nicht solche Tiere, deren Täto nicht lesbar ist.
    Gruß
    Karl


    Es gibt sogar Formulare dafür, siehe


    http://www.kaninchen-bayern.de/_html/main.htm unter Hilfmittel

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Hallo Peter und hallo Karl,


    hätte ich das zu entscheiden als Preisrichter oder Obmann, da gäbe es keine Diskussion, ob in diesem Fall eine Bescheinigung des Vereins anerkannt wird oder nicht.
    Jeder der mit dem Täto "bescheißen" wollte, würde sich nicht so dämlich anstellen.


    Allerdings kann auch nicht jeder Fehler durch eine Bescheinigung behoben werden. Da habe ich schon zu viele Fälle miterlebt und mitgeteilt bekommen um da blauäugig heranzugehen.


    Und jeder könnte, wenn er wollte, sagen, daß das Geburtsjahr nicht eindeutig ist.


    Ich hoffe, Veikko teilt uns mit, wie es ausging. Vielleicht ist es jedoch auch besser, dieser Fall wird nicht als Präzedenzfall an die große Glocke gehängt, sondern still und leise und unkompliziert über alle Ausstellungshürden hinweggehoben.


    Gruß
    Karl

  • Hallo zusammen,


    ich nehme mal an, das sich unsere Oberen tatsächlich in diesem Jahr ernsthafte Gedanken machen müssen,denn ansonsten werden bei der nächsten Bundesrammlerschau wahrscheinlich ein viertel der gemeldeten Tiere ausscheiden bzw eine Fehltätow. nachgemeldet werden.
    Auch bei uns in der JHV vom KV wurde heftig diskutiert, was nun richtig ist, und es wurden auch schon Tiere falsch tätowiert.
    Meiner Meinung nach ist es doch egal ob eine 0 oder 10 im Ohr steht, wer stellt schon ein 10 Jahre altes Kaninchen aus?



    Gruß Wolfgang

  • Hallo Wolfgang, ich kann dich voll und ganz verstehen. Mir persönlich wäre es ja egal, aber genau aus dem Grund, wer stellt schon ein 10 Jahre altes Tier aus, kommt ja nur die null rein und nicht die zehn. Ansonsten müsste man nächstes Jahr ja mit 11 fortfahren, und das ist halt nicht so. Ich denke aber, mit einem Vermerk kannst du die Tiere ausstellen. Gruß Franz

  • Guten Morgen zusammen,


    ich sehe das problem als nicht so gravierend an, als dass es zu größeren Komplikationen kommen müsste.


    Es sind hier im Forum doch genügend LeserInnen, die Kontakte zu Funktionären des ZDRK haben, bitte gebt doch diese aus unsicherheit gebohrene Situation weiter, es gibt da sicher eine Lösung.
    Kleinhalten bitte nicht, dann ist nämlich wieder jede/r Einzelne davon betroffen, diese Sache kann man doch ganz einfach lösen.
    Gebt unseren Funktionären doch bitte die Chance, mal was gut zu machen ;)


    mfg Peter

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