Richtig Tätowieren

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  • Hallo.


    Heute habe ich durch Zufall etwas gefunden. Der Informationsfluß von oben nach unten scheint an manchen Stellen doch irgendwie zu funktionieren.
    Warum klappt das aber nicht immer und flächendeckend Im Verbund des ZDRK?


    Auszug aus der aktuellen Seite des LV Sachsen:


    AKTUELLES
    Beiträge 1 bis 2 von 2|Information zu Fehltätowierungen
    Aufgrund der Jahreszahl 2010 wurde teilweise falsch tätowiert, so dass im Ohr z.B. die Nummer 11015 tätowiert wurde, aber richtig wäre 1015.


    Für diese Fehltätowierung hat der Vorstand des Landesverbandes Sachsen festgelegt, dass die falsche Tätowierung bei Ausstellungen in Sachsen bei eingetragenen Rassekaninchen von Sachsen akzeptiert wird.


    Voraussetzung ist jedoch, dass der Züchter ein Schriftstück bei der Ausstellungsleitung vorlegt, das vom Zuchtbuchführer und dem Vorsitzenden des Vereins unterzeichnet ist. Ein entsprechendes Formular ist unter DOWNLOADS abrufbar.


    Bei übergeordneten Ausstellungen wie Bundesschauen hat diese Festlegung keine Gültigkeit.

  • Bei übergeordneten Ausstellungen wie Bundesschauen hat diese Festlegung keine Gültigkeit.


    Hallo,
    da sollte dann aber auch diese (allgemeine) Regelung greifen:
    Nachtätowierungen und Fehltätowierungen sind stets im Zuchtbuch zu vermerken, auf Wunsch des Züchters ist ihm dieser Vorgang vom Vereinszuchtbuchführer zu bestätigen. Der 1.Vorsitzende des Vereins hat hier gegenzuzeichnen. Werden bei Ausstellungen nachtätowierte bzw. fehltätowierte Tiere vorgestellt und die Bestätigung des Vereins liegt schriftlich vor, dann sind diese Tiere bei allen Ausstellungen zur Bewertung zuzulassen.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Zitat von »Karl Schwab«
    Bei übergeordneten Ausstellungen wie Bundesschauen hat diese Festlegung keine Gültigkeit.

    Haha, Du meinst, ich könnte das gesagt haben?


    Ich wäre aber eher dafür, daß für diesen Fall keine Bescheinigung ausgestellt werden dürfte. Wenn drei Leute (Züchter, Zuchtbuchführer und Tätomeister) einen fast alltäglichen Vorgang (der zumindest alle zehn Jahre vorkommt) versemmeln, dann sollen sie dafür bestraft werden. Das ist das eine.


    Das andere ist die Beschränkung auf Sachsen. Wie Du feststellst, kann diese Aussage nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Muß nun der ZDRK für die BS und BRS auch so einen Beschluß fassen oder gilt da dann die allgemeine Regel?


    Gruß
    Karl

  • Bei übergeordneten Ausstellungen wie Bundesschauen hat diese Festlegung keine Gültigkeit.
    Haha, Du meinst, ich könnte das gesagt haben?


    Hallo Karl,
    ich hatte diesen Satz schon als Teil der Sachsen-Regelung verstanden

    Das andere ist die Beschränkung auf Sachsen. Wie Du feststellst, kann diese Aussage nicht der Weisheit letzter Schluß sein. Muß nun der ZDRK für die BS und BRS auch so einen Beschluß fassen oder gilt da dann die allgemeine Regel?


    In Anbetracht des Vorhandenseins einer allgemeinen Regelung ist die Sachsen-Regelung übrig wie ein Kropf. Aber vermutlich kamen so viele Nachfragen, dass sich der LV Sachsen genötigt sah, etwas zu tun - wobei ein Hinweis auf die allgemeine Regelung genügt hätte.
    Ob nun Dummheit und /oder Schlamperei gestraft gehört oder nicht, ist ein anderer Fall.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Von einer Bestrafung halte ich persönlich nichts. Bestraft würde ja nur der Züchter, nicht der Zuchtbuchführer und auch nicht der Tätomeister. Der Züchter kann ja auch ein Neuling sein, und eine Nulltätowierung noch gar nicht "miterlebt" haben. Es gibt doch klipp und klar Bescheinigungen für fehl bzw.nachtätowierungen, und die sollten ja wohl doch für alle Ausstellungen gelten!


    Gruß Franz

  • Das manche Kollegen mal einen Denkzettel verpasst bräuchten, da sie sich um gar nichts kümmern und sich auch nichts scheissen, das sehe ich auch so! Ich weiß was du meinst,Karl. Aber wenn es halt auch Unschuldige treffen kann bei einer Bestrafung, dann halte ich davon nichts. Denn die würden mir dann schon leid tun. Manch einer würde vielleicht ganz mit der Zucht aufhören, das will doch auch keiner. Es gibt viele Züchter, die erst später zur RKZ kommen, mit 30 oder 40 Jahren, auch die haben vielleicht auch noch keine Nulltätowierung mitgemacht. Das es so viele Fehltätowierungen gegeben hat, ist trotzdem schon verwunderlich.


    Gruß Franz

  • Hallo Franz,


    ich sehe das Problem schon ein klein wenig anders.


    Im linken Ohr bedeuten:
    erste Zahl = Monatsziffer (da haben wir auch schon die Schwierigkeit mit Tätos für die Monate 10 - 12)
    zweite Zahl = letzte Ziffer der Jahreszahl


    Wieso soll es daher Schwierigkeiten mit dem Tätowieren geben. Ist doch alle Jahre gleich und keineswegs ein Problem der vollen Dekaden.
    Weiter ausführen mag ich dieses Problem nicht, weil .....


    Gruß
    Karl


  • Hallo,


    das verstehe ich wiederum nicht mit dem Monat, denn für mich ist sonnenklar, dass das Zuchtjahr im ZDRK vom Kalenderjahr abweicht und am 1.11. beginnt und am 31.10. aufhört. Daraus folgt, das ein Tier, geboren im November oder Dezember 2010, im ZDRK das Täto 0.1.xx bekommt, im BDK das Täto 12.0.xx.


    Was aber soll die Frage nach Monat 10? Da gibt es doch in beiden Verbänden das gleiche Täto: 10.0.xx.


    Warum das Jahr 2010 so schwierig ist? Das hängt mit der vorhergehenden Sache zusammen. Für viele ältere Zuchtkollegen scheint die "Null-Nummer" schon verwirrend genug. Dann hatten wir jetzt nicht nur den Dekadenwechsel, sondern stehen ja noch ziemlich am Anfang des Jahrtausends, wo die bisherigen Jahre alle zwei Nullen hatten, oder sogar deren drei: 2000, 2001-2009.


    Der Menschn weist wohl noch immer der "Null" einen ziemilch geringen Stellenwert zu. Sie bekommt ja erst dann Bedeutung, wenn sie zwischen anderen Zahlen steht. Und in einigen Ländern wird das Jahr in der Kennzeichung tatsächlich zweistellig angegeben, beispielsweise im Täto in Ungarn und bei´m Gotlandclub in Schweden, oder in britischen Ringen ...


    LG Melanie

  • Hallo


    Zitat

    ich habe auch 2 Tiere gekauft die so tätowiert sind:
    Häsin: ... / 2101
    Rammler: ... / 2103


    Jetzt habe ich aber noch ne Frage, draf ich die jetzt ausstellen doer brauche ich die Genehmingug das das falsch tätowiert ist ?

  • Die Fehltätowierung muss im Zuchtbuch vermerkt werden und für die Ausstellung brauchst du die Bescheinigung für Nach- und Fehltätowierungen, vom Zuchtbuchführer ausgefüllt.
    MfG
    Karl

    Die größte Ehre, die man einem Menschen antun kann, ist die, dass man zu ihm Vertrauen hat.
    Matthias Claudius

  • Die Tiere aus November und Dezember werden mit 0 tätowiert.


    Also würden aktuelle Jungtiere 04x bekommen.
    zu Unterscheiden ist dann nicht möglich ab November oder Dezember geboren.


    13x ist Januar 13.



    Mein Edit: Nicht 00 für Nov und Dez sondern nur 0.

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

    Einmal editiert, zuletzt von FlorianP () aus folgendem Grund: 00 durch nur 0 ersetzt.

  • Hallo Jürgen,


    das Zuchtjahr im ZDRK beginnt z.Z am 1. Okt. des Vorjahres.


    Das bedeutet, die Jungtiere aus Okt, Nov. und Dez. werden mit einer Null als Monatszahl, in Verbindung mit der Folgejahresziffer gekennzeichnet.
    Die Monate Jan. bis Sept. wieder normal mit Ziffer 1 bis 9.


    Die laufende Zuchtbuchnummer beginnt je Verein, je Rasse und je Farbe, jedes Jahr ab 1. Okt. bei " 1 " neu.



    Gruß
    Rainer


    EDIT : sorry hat sich überschnitten

  • Rainer, das Zuchtjahr geht doch bis 31. Oktober?!


    Es wird ja auch ne 10 für Oktober tätowiert?!


    Nur für November und Dezember gibts die 0.


    Oder bin ich falsch? ^^

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

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