Eine überjährige Deutsche Riesen Häsin hat eine schiefe Wamme 54
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leichter Fehler in der Pos 2 (11) 20%
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bei überjährigen 0,1 ist das egal (3) 6%
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schwerer Fehler in der Pos 2 Körperform (40) 74%
Das Fachforum der Rassekaninchenzucht
Wammenschere Richtet Das schon =4
Wammenschere Richtet Das schon
Hallo.
Die bessere und längerfristige Lösung wäre:
http://www.boddenseeklinik.de/
PS
Wegen der eventuellen Unterstellung von Schleichwerbung habe ich den Namen leicht verändert.
Auflösung der durch Daro01 erweiterten Quizfrage :
AAB §29 b)
Vielleicht hat der/die eine oder andere zwischen Kaffeeplausch und Abendbrot noch Zeit zum Nachlesen.
Eine schiefe Wamme ist immer ein nb, auch bei Rassen, die lt. ZDRK Standard eine Wamme haben dürfen.
Schade,
die Auflösung dieser Quizfrage wäre auch eine gute Gelegenheit gewesen, auf § 29 b der AAB einzugehen. Vielen Ausstellern ist das nicht klar, eben weil die Industrie die entsprechenden Geräte anbietet.
Gruß
Karl
Hallo zusammen,
dieser § wäre mit Sicherheit eine eigene Quizfrage wert. Vielleicht dann noch erweitert: Wer weiß, was drin steht? ... und wer hält sich dran?....aber da gibts so einige Sachen in AAB und Standard, die einige nicht wissen und einige nicht wissen wollen....
Gruß Torsten
Ihr Lieben,
dass sollte doch jeder Züchter selber wissen:
1. eine schiefe Wamme läßt sich nicht wegschneiden
2. mit der Wammenschere läßt sich maximal eine leichte Wamme kaschieren
3. wird mindestens damit belohnt, dass es im Fell wegen fehlender Begrannung einen Punktabzug geben muss
4. wenn der PR der Meinung ist, dass hier "des guten zuviel" gemacht wurde, disqualifiziert er nicht nur das betroffene, sondern sämtliche Tiere eines Züchters, wegen eines Täuschungsversuches = unerlaubte Handlung (für die anwesenden BDK-ler: §11 AAB/BDK). Ausserdem kommt der Züchter bei uns vor ein "Ehrengericht" des Verbandes.
Da ich selber früher auch mal im ZDK war, ist mir das auch von daher grundsätzlich bekannt, weiß aber nicht mehr die Details, die vermutlich dann in § 23 AAB/ZDRK stehen.
LG Melanie
Quelle: Ergänzung zum Standard aus 2009
Hallo zusammen,
zu den von melanie aufgeführten Punkten.
zu 1. Ich kann jetzt nicht beurteilen was ein geschickter Frisör so handwerklich alles drauf hat aber für ganz unmöglich halte ich es nicht.
zu 2. Da gibt es ja auch noch Alternativen. Mir wurde da immer was von Sägeblättern usw. erzählt.
zu 3. Sollte so sein, aber es gibt halt auch Fachleute, da siehst du nix.
zu 4. Mit der Aussage hab ich mein größtes Problem. Von der Theorie her vollkommen richtig. In der Praxis, wie beweise ich einen Täuschungsversuch. Das Tier kann sich die fehlende Granne auch durch was anderes ale eine Schere zugelegt haben. Ein (leider mittlerweile verstorbener) alter Preisrichterkollege pflegte da immer den Satz zu sagen: Wer sich in die Gefahr begibt, der kommt drin um. Soll heißen: Ich strafe hier das Tier, haue die Punkte so richtig runter, lass aber die anderen Tier des Züchter normal durchlaufen. Wen er gegen mein Urteil des Täuschungsversuchs nämlich anginge hätte ich kaum die Möglichkeit es zu beweisen.
Gruß Torsten
Ich habe mir gerade mal verschiedenes Equipment für Kaninchen angeschaut.
Dabei bin ich unter der Kategorie "Pflege und Aufzucht" auf eine Wammenschere gestoßen... Leider steht in der Beschreibung nicht viel.
Zuerst dachte ich dass die damit wirklich weggeschnitten wird. Ein zweiter blick hat mir dann aber gezeigt das wohl nur die Haare ausgedünnt werden?
Deshalb habe ich hier im Forum nach Wammenschere gesucht und bin auf das Thema hier gestoßen.
Dabei ist mir der Beitrag besonders aufgefallen:
Ihr Lieben,
dass sollte doch jeder Züchter selber wissen:
1. eine schiefe Wamme läßt sich nicht wegschneiden
2. mit der Wammenschere läßt sich maximal eine leichte Wamme kaschieren
3. wird mindestens damit belohnt, dass es im Fell wegen fehlender Begrannung einen Punktabzug geben muss
4. wenn der PR der Meinung ist, dass hier "des guten zuviel" gemacht wurde, disqualifiziert er nicht nur das betroffene, sondern sämtliche Tiere eines Züchters, wegen eines Täuschungsversuches = unerlaubte Handlung (für die anwesenden BDK-ler: §11 AAB/BDK). Ausserdem kommt der Züchter bei uns vor ein "Ehrengericht" des Verbandes.
Punkt 1 und 2 klingt logisch.
Warum bekomme ich, wenn ich eine Wammenschere nehme abzug wegen fehlender Begrannung? Ist das dann doch sichtbar? Wenn ja, warum wird dann nicht die Wamme "bestraft"?
Und wie ist Punkt 4 zu verstehen? Wenn der PR sieht/ denkt ich habe zu viel Fell abgeschnitten, dann ist es Betrug?
Darf man denn dann überhaupt als Züchter eine Wammenschere benutzen wenn ich auf Ausstellung gehen will?
Und was hat es mit diesen "Ehrengericht" auf sich? Habe das so noch nie gehört?
keiner ein Rat für mich?
Die Wammenschere wird genutzt, um die Wamme zu kaschieren, d.h., das Fell auszudünnen. Wenn Züchter das übertreibt ist es natürlich zu sehen und je nach Grad der Übertreibung könnte er auch,(zumindest theroretisch), wegen "Täuschungsversuch = unerlaubte Handlung" von der weiteren Bewertung ausgeschlossen werden.Im Extremfall kommt die Sache vor das "Ehrengericht" ähnlich einem Schiedgericht und sollte das für den Züchter schief gehen, könnter er wiederum theoretisch auch ausgeschlossen werden.
Hallo,
die Schere hat den Nachteil, dass sie neben dem Unterhaar auch den Grannen zu Leibe rückt. Das spielt bei farblosen Tieren bzw. teilweise farblosen Tieren, weiße Brust der Mantelschecken etc. kaum eine Rolle, bei farbigen, vor allem wildfarbigen jedoch eine große. Da sieht man's, wenn man mit der Schere unsachgemäß hantiert. Bessere Ergebnisse erzielt man, wenn man einen Kamm verwendet. Das entsprechende Produkt gibt's im Fachhandel. Wenn's gut gemacht ist, sieht man nichts!
Die Konsequenzen auf der Bewertungskarte lassen sich in Worte fassen und können "ungleiche Haarlänge an der Brust" oder "fehlende Granne an der Brust" oder "fehlendes Deckhaar an der Brust" lauten und werden mit Punkteabzug geahndet.
Ob das noch unter Schaufertigmachen oder als unerlaubte Handlung bzw. Täuschungsversuch zählt ist die Frage.
MfG Manfred
Hallo,
auch den Kamm würde ich nicht als Patentlösung ansehen. Bei falscher Anwendung wird auch schnell das Brustfell lose gezogen und die Wamme wird noch schlimmer.
Unerlaubte Handlung...kann man so sehen, muss man aber nicht.
Aber zum einen kann man lange darüber Diskutieren, wo Schaufertigmachen aufhört und eine unerlaubte Handlung anfängt.
Und dann wird wohl jeder sagen "Das Tier hat sich am Futtertopf gescheuert".
Bis vor einiger Zeit habe ich dann immer geschmunzelt und habe es nicht geglaubt.
Bis wir selber ein Tier hatten, das so etwas wirklich machte, leider in der Nacht vor der Bewertung auf der Landesschau.
Den Kollegen die NB vergaben, kann ich nur Recht geben.
Gruß Kai
Danke für die Tipps.
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