Hallo,
ich habe die Klaerung und Vorlage eines
Satzungspassus zwecks Ausschluss von Mitgliedern
fuer einen Verein uebernommen.
Dieser Passus soll auf der naechsten GV beschlossen und dann im Vereinsstatut nachgetragen werden.
Ich bin sicher,
dass es dieses Thema schon in der Praxis gibt.
Beispiel (von mir jetzt so erfunden):
Aus irgendwelchen Gruenden - lassen wir es also offen - will man nicht mehr laenger vereinsschaedigendes Verhalten mit an sehen muessen
und sucht nach eine Grundlage, nach der dann entweder im Vorstand oder auf einer GV zielfuehrende Massnahmen beschlossen werden koennen.
Wer kann mir so etwas aus seiner Praxis zuschicken?