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  • Nach "google" findet man den Begriff "Ortstierarzt" nur beim BDRG und dem ZDRK im Zusammenhang mit dem "Tierärztlichen Zeugnis" für die Europaausstellung in Nitra, sowie in alten Chroniken von vor 100 - 200 Jahren.


    Daß nun auch noch Zuchtfreund Erwin diesen Begriff verwendet, macht die "Chose" nicht besser und auch nicht eindeutiger.


    Gruß
    Karl

  • Moin Zuchtfreunde


    Es freut mich ganz besonders Eure Fragen zu beantworten.
    Die Meisten kennen meine Vorliebe, mich stetig gründlich vorzubereiten, bevor ich mich im Forum äußere. Ich weiss bestimmt nicht alles, aber weiss wo man nachlesen kann.
    Mir liegen, schriftlich natürlich, beide Formen der "Tierärztlichen Vorzertifikate und Zeugnisse" vor.
    Für Österreich hat das österreichische Bundesministerium für Gesundheit eine klare Abhandlung herausgegeben. Das "tierärztliche Vorzertifikat durch den zuständigen Amtstierarzt"


    Für Deutschland hat Zuchtfreund Leowsky in der Kaninchen-Zeitung 13/09 auf Seite 31 nur von dem Nachweis der RHD-Impfung geschrieben.


    Aber......


    Unter http://www.eeschau.eu kann man eine deutsche Datei herrunterladen.


    Und hier heißt es weiter:

    Zitat

    "Veterinärbestimmungen angeordnet von Regionalveterinärverwaltung ( RVPS ) Nitra für 26. Europaschau der Kleintiere in Nitra für EU Mitgliedsländer, inkl Norwegen und die Schweiz"

    Bei den Allgemeinen Bestimmungen unter c.) Kaninchen Punkt 4 heisst es weiter

    Zitat

    "Die Tiere werden nur mit diesem tierärztlichem Zeugnis zur Ausstellung angenommen, in dem deklariert wird, das die vorstehenden Punkte 1-3 erfüllt sind, und das die Tiere 24 Stunden vor dem transport zur Ausstellung klinisch untersucht, und als gesund und transportfähig befunden worden sind. Dieses tierärztliches Zeugnis muss durch den Ortstierarzt im Herkunftsort überprüft und bestätigt sein."

    Ich habe mich mit diesem Thema nur beschäftigt, da ich selbst in Nitra ausstelle.
    Rechtschreibfehler könnt ihr behalten.
    Nun habe ich wohl nichts vergessen, oder......


    Gut Zucht und viel Erfolg in Nitra

  • Zitiert und kopiert von der Originalseite der EE-Schau in Nitra, die offizielle deutsche Übersetzung:


    (Ausschnitt)



    c) Kaninchen und Cavias

    • Der Zuchtbetrieb von Kaninchen und Cavias darf nicht in einem Tollwut Sperrgebiet liegen.
    • Die Tiere dürfen nicht aus einem Zuchtbetrieb oder Gebiet stammen, in welchem im Zusammenhang mit dem Vorkommen von Tierseuchen, veterinärmedizinische Notmassnahmenmit oder einVerbot zur Verstellung von Tieren angeordnet sind.
    • Die Kaninchen müssen aus einem Zuchtbetrieb stammen, in welchem kein Tier Anzeichen für Myxomatose aufweist. Dieses Punkt muss auch in der Veterinärbestätigung aufgeführt sein.
    • Die Tiere werden nur mit gültiger Veterinärbestätigung zur Ausstellung angenommen, in der deklariert wird, das die vorstehenden Punkte 1-3 erfüllt sind, und das die Tiere 24 Stunden vor dem Transport zur Ausstellung klinisch untersucht, und als gesund und transportfähig befunden worden sind. Diese Veterinärbestätigung muss durch den Ortsveterinärarzt im Herkunftsort ausgestellt und bestätig sein.

    d) Angeordnete Impfungen
    Bei nachstehenden Tierarten müssen folgende Impfungen gemacht werden:
    Geflügel:
    - keine Impfungen

    Tauben:
    Impfung gegen Paramyxovirose, mindestens 21 Tage und höchstens 6 Monate vor dem Transport der Tiere zur Ausstellung.

    Kaninchen
    Impfung gegen Kaninchenpest (RHD) mindestens 21 Tage und höchstens 6 Monate vor dem Transport der Tiere zur Ausstellung.

    Cavias, Papageien, Vögel, Kanarien
    Keine Impfungen


    MVDr. Ján Chladný
    Regionalveterinärdirektor
    Regionálna veterinárna a potravinová správa N i t r a




    Meine vorhergehenden Beiträge sind demnach immer noch tagesaktuell.



    Gruß
    Karl


    PS
    Schriftheraushebung erfolgte von mir.
    Die Rechtschreibkontrolle unterlegt das besagte Wort auch mit roter Punktlinie.


    Schade, das Format der Kopie wird gehackt.

  • Na gut, dann noch einmal


    Meine Ausführungen gehen, wie schon beschrieben, vom schriftlich ausgedrucktem Inhalt des Zeugnisses aus. Bitte ruhig deutsche Datei ausdrucken.
    Ich habe dieses Zeugnis so ausgedruckt und mit nach Nitra geschickt, wo es halt um den" Ortstierarzt" geht.
    Bei den übersetzten Seiten wird tatsächlich vom "Ortstierarzt" und bei "Nicht EU-Mitgliedsländern" von "Amtsveterinärarzt" gesprochen, und auch der Begriff "Ortsveterinärarzt "kommt hier vor.


    Da haben wir unser schönes Amtsdeutsch. =7
    Unsere Zuchtfreunde aus Nitra wollten wohl nur die Unterschiede bei den Zeugnissen der "EU-Mitgliedsländern" und "Nicht- EU-Mitgliedsländern" klarer herausgestellt,und oder unterschieden wissen.
    Deutsch kann sooo... schön sein. =4
    Der (deutsche) Tierarzt vom Herkunftsort hat`s gesehen und auch einen Stempel darunter gesetzt.

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