RKZ-Quiz Nr. 278 - Kaninchenzeitung

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  • Ich bin mir nicht sicher - möglicherweise der gleiche Personenkreis, der in Ö den Österreichischen Kleintierzüchter abonnieren muss. Ich wart' mal ab! :hollyday:


    Grüsse
    Fred

  • Deine Vermutung, Fred, dürfte schon richtig sein.


    Aber:
    Ich kenne keinen Verband und keinen Verein, bei dem man neben dem Mitgliedsbeitrag auch noch das Mitteilungsblatt abonnieren muß, also extra käuflich erwerben muß.




    Offizielle(s) Organ
    des Zentralverbandes
    Deutscher Rasse-
    Kaninchenzüchter e. V.


    steht zwar oben rechts in der Ecke des Deckblattes, dann könnte das aber auch wirklich als öffentliches Organ des ZDRK genutzt werden und die Information nicht so verschämt und versteckt unter die Leute gebracht werden.


    Z. B. gehörte dann auch ein ordentlicher Service für die Aktualisierung des Standards dazu.


    Gruß
    Karl

  • Hallo zusammen,


    ich weiß es wirklich nicht.


    Rein rechtlich kann ein Verband natürlich ein Medium zu seinem öffentlichen Organ erklären, die Mitglieder jedoch zum Kauf verpflichten ist was ganz anderes.
    In BRD ist es schlicht so geregellt, dass Arbeitsunterlagen den offiziellen Organen zur Erledigung ihrer Aufgaben kostenfrei zur Verfügung stehen müssen.
    Anderslautende Regelungen wären wohl nur möglich, wenn die Organe selbst entscheiden können, ob sie überhaupt was arbeiten.
    Oder aber die Mitglieder eines Verbandes haben freiwillig diese Regelung in ihrer Geschäftsordnung festgelegt.


    mfg Peter

  • Hallo Peter.


    Die richtige Antwort möchte ich nun nicht verraten.


    Falls Du nicht bis auf die Auflösung warten willst, in den Beiträgen zur Versammlung in Templin findet sich die Lösung.


    Wie und in welcher Form die Beschlussfassung erfolgte, da kann ich Dir so jetzt auch nicht weiterhelfen.


    Gruß
    Karl

  • also ich würd auch sagen das man ja niemanden dazu verpflichten kann die zeitung zu kaufen... naja warten wir mal die richtige antwort ab... :hollyday:

  • Ich hätte nicht gedacht, dass diese Frage so interessant wird bzw. so lebhaft darüber geschrieben wird. Die Kaninchenzeitung ist Pflichtlektüre - aber gemäß den Bestimmungen NUR für Preisrichter. Bereits Anwärter müssen die Kaninchenzeitung beziehen (ein Aufnahmekriterium). Gruß Tobias

  • Hallo Tobias,


    wäre es nicht zutreffender an diese Bestimmung noch anzufügen:


    Die Kaninchenzeitung sollte für alle aktiven Züchter (in den Vereinen des ZDRK) Pflichtlektüre sein.




    "Sollte",
    damit möchte ich andeuten, es wäre wünschenswert und nicht es muß Pflicht werden.
    Nur damit nicht schon wieder Fehldeutungen gemacht werden.


    Gruß
    Karl

  • Hallo Karl,


    da bin ich der gleichen Meinung. Jede/r Rassekaninchenzüchter/in sollte die Kaninchenzeitung beziehen (oder zumindest die Möglichkeit haben, regelmäßig reinzuschauen), wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen. JEDER kann noch etwas aus der Kaninchenzeitung lernen, auch wenn so mancher meint, da steht eh immer nur der gleiche Schei... drin.


    Gruß
    Tobias

  • Hallo zusammen,


    Tobias hat es ja schon richtig dargestellt: Bereits bei der Aufnahme in den DPV ist man verpflichtet die Kaninchenzeitung als Abonnent zu béziehen. Wohlgemerkt, das Lesen reicht nicht aus. Bislang war die Regelung aber wohl etwas mißverständlich und man konnte es so interpretieren, dass nui Anwärter und Hilfrichter zum Bezug der Zeitung verpflichtet waren. Das ist laut Bericht in der aktuellen Kaninchenzeitung nun konkreter gefasst worden, so dass alle aktiven Mitglieder des DPV die Kaninchenzeitung beziehen müsse.


    Wie das genau abgelaufen ist, wird in dem Bericht allerdings nicht deutlich. Da wäre es interessant, wenn einer der dort Anwesenden das mal schildern könnte.


    Gruß Torsten

  • ......
    Wie das genau abgelaufen ist, wird in dem Bericht allerdings nicht deutlich. Da wäre es interessant, wenn einer der dort Anwesenden das mal schildern könnte.


    Gruß Torsten


    Hallo !


    Das war ein ganz normaler Antrag zur JHV zur Satzungsänderung. Die Satzung ist in dem Passus darum erweitert worden, dass der Bezug der Kaninchenzeitung für Anwärter, Hilfrichter und (nun neue Worte) aktive Preisrichter verpflichtend ist.


    Welche PV den ANtrag in die JHV gegeben hat weiß ich nicht mehr, aber es war ein Antrag der auf der Tagesordnung stand, also fristgerecht vor der JHV eingereicht war. Dieser wurde in der JHV abgestimmt und positiv entschieden - somit dann jetzt ab Veröffentlichung gültig.


    Gruß Mi.

  • Danke für die Erläuterung.


    Ich frag mich nur, wie das im Zweifelsfall überwacht werden soll. Wenn ich jezt die Kaninchenzeitung nicht beziehen würde, wär das ja ein Satzungsverstoß, der geahndet werden müsste. Aber nachweisen kann man mir das nicht - zumindest nicht ohne Verstoß gegen den Datenschutz.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,


    wie es zu sein scheint, ist der Bezug satzungsmässig festgelegt und es obliegt eine Entscheidungsfreiheit mur darin, entweder die Zeitschrift zu abonieren oder aus dem Preisrichterverband auszutreten.
    Verpflichtung zum Kauf ist rechtlich etwas schwierig, wird aber anscheinend akzeptiert.
    Die Kontrolle des Abos ist recht einfach, der Verband lässt sich jährlich die Abos vorlegen von den Mitgliedern und fertig.
    Beim Zeitschriftenverlag darf selbstverständlich weder nachgefragt werden noch darf dieser irgendwelche Auskunft geben.


    mfg Peter

  • Hallo Peter,


    das gleitet jetzt zwar ein wenig in theoretische ab, aber ich wüsste nicht, wie ich den Nachweis erbringen sollte. Das Abonnement läuft z.B. auf meinen Namen wird aber nicht von mir, sondern aufgrund einer Tradition von meiner Mutter bezahlt. Rechnung oder ähnliches hab ich nicht. Und ganz ehrlich Kontoauszüge auf denen die Abbuchung zu sehen wären, würd ich auch nicht dem DPV vorlegen. Eine jährliche Bestätigung, dass ein Abo besteht ? Da würd sich der Verlag aber über den Aufwand freuen.


    Ganz nebenbei: Wenn die Zeitung wirklich gut ist (wäre), wird (würde) sie auch von allen PR und vielen Züchtern bezogen bzw. gelesen.


    Gruß Torsten

  • Ja Peter, das ist wohl gut möglich. Wenn ich dann aber auch noch den Verwaltungsaufwand bei der jeweiligen Vereinigung sehe. Da ist es ja schon problematisch, dass die jährlich abzugebende Statistik wirklich vollständig und zeitnah reinkommt. Und wenn ich dann noch ind der Kaninchenzeitung lese, dass ein Kollege auf der Bundesrammlerschau in Kassel mit einem Standard von 91 "erwischt" wurde, überleg ich mir mal einfach, ob es was gebracht hätte, wenn dieser Kollege die Fachzeitschrift aboniert hätte, um über Standardänderungen informiert zu werden. Ein anderes Beispiel: Die jährliche Lehrschrift beinhaltet auch viele wichtige Informationen - ist recht preiswert- und trotzdem gibt es viele, die nicht wissen, was da drin steht.


    Sicherlich wird klar, worauf ich hinaus will: Die besten Regelungen bringen nichts, wenn sie umgangen werden können, bzw. nicht zu irgendwelchen Konsequenzen führen.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten.


    Deine Beispiele recht und gut. Oder noch genauer, weniger recht und gut.


    Liegt das Problem aber nicht ganz wo anders und tiefer?


    Jeder Verein bestellt die Preisrichter für seine Schauen. Jeder Ausstellungsleiter beruft seine Preisrichter und Obleute.
    Wie kann es dann eigentlich überhaupt zu Fehlbesetzungen kommen?


    Nur mal so gefragt!


    Gruß
    Karl

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