Geschäftsführender Vorstand

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  • Hallo Freunde,


    ich habe mal eine Frage die ihr mir bestimmt beantworten könnt.


    Aus welchen Leuten besteht der Geschäftsführende Vorstand eine Kaninchenzuchtvereines ?


    Diese Frage ist bei unserer letzten Vorstandssitzung aufgekommen. Ich war folgender Meinung, 1. Vorsitzender, 1. Kassierer, 1. Schriftführer und Eventuell noch der 2. Vorsitzende. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher!


    Einige Vorstandskollegen waren sogar der Ansicht das dies bei unserem Verein ganz alleine von uns bestimmt werden könne, da wir ja kein e.V. sind.


    Dies kann ich mir aber nicht vorstellen, weil der Geschäftsführende Vorstand ja auch für den Verein haftet :!: :?: :!:


    Und dann kommt gleich die zweite Frage hinterher!


    In wie weit haftet ein Vorstandsmitglied mit seinem Privaten Vermögen für den Verein :?: :?: :?:


    Ich bin auf die Antworten gespannt.


    Gruß Ricardo

  • Hallo Ricardo,


    wenn mich mein Wissen jetzt nicht ganz täuscht, besteht der geschäftsführende Vorstand aus:


    1.) Vorsitzender
    2.) stellv. Vorsitzender
    3.) Kassierer
    4.) Schriftführer


    ich will es aber nicht beschwören.


    Zu deiner zweiten Frage kann ich leider nichts sagen, habe ich keine Ahnung von.

  • Hallo Ricardo,


    also mit der Haftung da komm ich auch ins Grübeln. Eigentlich gibt es ja die Revisionskommission und diese überprüft ja die Bücher und der Vorstand lässt sich von den Mitgliedern wie heißt das nun wieder entlasten oder entlassen?


    Da gibt es ja noch erhebliche Unterschiede zwischen e.V und gemeinnützig.



    Mit dem geschäftsführenden Vorstand glaube ich liegst du schon richtig!?

  • Hallo Ricardo,


    aus welchen und wievielen Mitgliedern der Geschäftsführende Vorstand besteht regelt die jeweilige Satzung des Vereins.
    In der Regel werden diese Personen auch ins Vereinsregister der Komune eingetragen, sie haften auch bei grobem Verschulden für Schäden, die über dem Vereinsvermögen liegen - Versicherung ist da manchmal sinnvoll.
    Praktisch sieht das alles aber etwas anders aus:
    Die Haftung auf Einzelne abzudrücken gelingt nur in den seltensten Fällen, meist bleibt der Verein darauf sitzen.
    Ist der Verein nicht einmal eingetragen - warum eigentlich nicht ? - wird es noch schwieriger und in der Regel gehen nach dem Auflösen des Vereinsvermögens die Gläubiger leer aus. Oder aber es läuft über Zivilklagen.


    mfg Peter


  • Hallo Peter,


    das mit der Versicherung ist sehr interessant, ich habe mich deshalb auch schon schlau machen wollen ber ich konnte keine Versicherung finden die so etwas übernimmt. Wir wollen jetzt eine Haftpflichvers. abschließen aber uns vorher noch genau informieren.


    Warum der Verein kein e.V. ist ? JA........ich habe schon zweimal den Antrag gestellt den Verein eintragen zu lassen, aber die Mitgliederversammlung war immer dagegen.


    Aber warum ich diese Fragen überhaupt stelle ist folgender Grund: Während der Frostperiode ist bei uns in der Vereinsanlage die Wasserleitung eingefroren. Als es dann im März wieder Wärmer wurde lief das Wasser wieder. Vor einer Woche haben wir dann Festgestellt das eine Leitung durch den Frost gebrochen war und zwar direkt an einer Wasseruhr. Da der Schacht in dem die Wasseruhr und damit auch der Rohrbruch befand, erst jetzt übergelaufen ist, haben wir es auch erst so spät gemerkt. Nach Auskunft der Stadtwerke wird in diesem Jahr eine Rechnung auf uns zukommen die Mindestens 5000 - 6000,-€ beträgt. :( :( :( Den genauen Betrag konnte man uns noch nicht nennen.


    Gruß Ricardo

  • Hallo Ricardo,


    dann kann ich nur hoffen, dass eure Zuchtanlage ordnungsgemäß gegen Wasserschaden versichert ist.
    Sollte ein einzelner Zuchtfreund damit gerade in seiner parzelle betroffen sein, könnte gegebenenfalls auch desen Haftpflicht, sofern er seine parzelle mitversichert hat, dies übernehmen.
    Die Stadtwerke werden vermutlich nicht auf das geld verzichten wollen, vielleicht kann man zumoindest die Abwassergebühren reduziert bekommen.


    mfg Peter

  • Hallo Ricardo,


    deine Aufzählung, des geschäftsführende Vorstandes halte auch ich so für richtig, wenn keine Satzung da ist.


    Ansonsten wird es in der Satzung geregelt, wie Peter schon schrieb.


    Wegen e.V., das kann ich jedem Vorsitzenden nur wärmsten an Herz legen, eben schon wegen dem Haftungsausschluß!!!


    Natürlich ist die Eintragung des Vereins und die Erstellung einer Satzung mit Mühen und Kosten verbunden.


    Ich kenne es sowohl vom Förderverein, wie auch vom Widderclub. Aber die Vorteile überwiegen und ich kann jedem nur anraten, seinen Verein eintragen zu lassen, in einem nicht e.V. würde ich glaube ich auch keinen Vorstandsposten annehmen.


    Wegen deinem Wasserproblem, was Peter mit dem Abwasser vorgeschlagen hat, ist eine gute Idee.


    Vielleicht kann man mit dem Wort Kulanz bei den Stadtwerken noch etwas erreichen, falls es keine entsprechende Versicherung gibt.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Ricardo,


    wenn ihr kein eingetragener Verein seit, dann haftet jedes Vereinsmitglied mit seinem persönliche Vermögen.


    Jedes Mitglied und nicht nur der geschäftsführende Vorstand.


    Gruß Tatjana

    "Was immer ein Mensch den Tieren antut, wird ihm mit gleicher Münze zurückgezahlt." Pythagoras

  • Erst einmal vielen Dank für eure schnellen Antworten!


    Also eine Versicherung besteht leider nicht.


    Ich habe in 3 Wochen in dieser Sache noch einen Termin mit unserem Oberbürgermeister, der auch Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke und damit auch der Versorgungswerke ist. Im mom. ist er gerade in Urlaub.


    Ich hoffe das ich ihn bzw. Die Stadt dazu bewegen uns in dieser Angelgenheit zu unterstützen. Auch mit dem Ortsvorsteher von Wiesbaden - Biebrich habe ich einen Gesprächstermin vereinbart.


    Gruß Ricardo

  • Hallo Ricardo,


    ich gebe Tatjana zu 100 % Recht. In einem nicht eingetragenen Verein haftet tatsächlich jedes Mitglied mit seinem Privatvermögen.


    Der geschäftsführende Vorstand besteht aus den Vorstandsteilen die das administrative (tagtägliche) Geschäft eines Vereines führen und da gehört selbstverständlich auch der Stellvertreter, oder wird auch 2. Vorstand, genannt dazu.


    Ein Verein muss freilich nicht eingetragen werden (entgegen der Meinung mancher); es gebietet sich jedoch, vor allem dann sehr, wenn der Verein auch sogenanntes "Vereinsvermögen" besitzt. Die Eintragung hat ihren wesentlichen Vorteil einzig nur darin, dass die private Haftung von jedem einzelnen Mitglied auf die juristische Person - hier Verein e.V. - übertragen wird.


    Und außerem wird in das Vereinsregister eines e.V. wird nur der 1. Vorstand und dessen Stellvertreter eingetragen.

  • Hallo zusammen,


    Zitat

    Und außerem wird in das Vereinsregister eines e.V. wird nur der 1. Vorstand und dessen Stellvertreter eingetragen.


    stimmt so nicht ganz: Es wird der vertretungsberechtigte Vorstand eingetragen. Wer das ist, wird durch die Satzung bestimmt.


    Gruß Torsten

  • Hallo,


    ich habe mal Ricardos Frage bei Google eingegeben.


    Da kann man tagelang zu diesen Thema lesen.


    So wie Ricardo schreibt, ist der Verein nicht im Handelsregister eingetragen mit eigner Satzung.


    Ich vermute aber, das der Verein beim Kreisverband gemeldet ist und seine Pflichten erfüllt.


    So damit ist die Mustersatzung des ZDRK's gültig. § 16 besagt, das 1. und 2. Vorsitzender die Geschäftsführung haben.


    Auch das BGB § 26-31 sind da wirksam.


    Mein Vorschlag ist, versucht mal ein Gespräch mit einem RA Eurer Rechtschutzversicherung.


    Ein Infogespräch kostet nichts.


    Ricardo das Du schon einen Termin mit den Stadtwerken und Oberbürgermeister vereinbahrst finde ich sehr gut.


    Gruß Frank

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