Hallo Kai !
Das mit den 2 Jahren Wartezeit stand im Eröffnungsbeitrag, war anscheinend bei dem Mitglied so, dass erst nach 2 Jahren die Aufnahmeprüfung statt fand.
Das mit den 5 Jahren züchten ist klar - aber was versteht man unter "erfolgreich"? Heißt das man muss Titel vorweisen? Heißt das, dass andere Bescheinigen das man seine Rasse "weitergebracht" hat? Heißt das man muss eine bestimmte Anzahl an Tieren ausgestellt haben in den 5 Jahren? Wer setzt fest oder wie wird beurteilt, wer "erfolgreich" war und wer nicht?
Wie sieht das mit den weiter oben erwähnten "Empfehlungsschreiben" von Vereinsvorsitz und KV-Vorsitz aus? Sind die auch erforderlich / erwünscht?