Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (01-2026)

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 19. Dezember 2025 anlässlich der Bundesschau in Karlsruhe folgende Beschlüsse gefasst.

    1.) Änderungen bei Rassebeschreibungen

    1.1.) Änderungen der Beschreibung der Position 4 Kopf bei den Deutschen Widdern, R14, Deutschen Kleinwiddern R32 und Zwergwiddern R160

    Die drei genannten Widderrassen unterliegen in der Position 4 „Kopf“ identischen Anforderungen, verfügten bislang jedoch über unterschiedliche textliche Beschreibungen. In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft der Widderzüchter wurde daher eine einheitliche Formulierung erarbeitet. Alle drei Widderrassen erhalten künftig folgende überarbeitete Beschreibung der Position 4 „Kopf“:

    „Der Widderkopf muss bei beiden Geschlechtern gut ausgeprägt sein. Er darf keinesfalls lang gestreckt erscheinen. Die Stirn und die Schnauzpartie müssen breit, der Rams klar erkennbar und die Backenpartie sehr kräftig in Erscheinung treten.“


    1.2.) Änderung der Beschreibung der Position 4 Kopfzeichnung bei Lohkaninchen R136 bzw. Loh-Rexe R 234

    In Abstimmung mit der AG der Lohzüchter erhalten die Lohkaninchen folgende Ergänzungen in der Beschreibung der Position 4 Kopfzeichnung bzw. der leichten Fehler:

    Beschreibung zweiter Satz (Ergänzungen fett hervorgehoben):

    „Die Kinnbackeneinfassung ist bis zum Genick durchgehend und ist ebenfalls scharf abgegrenzt; ebenso der Kinnbackenzacken bleibt unberücksichtigt.

    Leichte Fehler:

    schwache oder unscharfe Einfassung der Ohrenränder sowie schwache Ohrenflecken, dunkle Flecken an den Innenseiten der Ohren“

    Analog wird die Beschreibung der Loh-Rexe geändert.

    1.3.) Ausstellen Hermelin und Farbenzwerge (Typ B) ohne Zwerg-Gen

    Hermelin und Farbenzwerge sind spalterbig auf die Größe. Unter anderen kommen neben den derzeit im Standard beschriebenen Typ-Zwergen (Typ A) Tiere vor, die keine Verzwergung besitzen und entsprechend größer werden. Diese sind in der Zucht unerlässlich. In Abstimmung mit der AG der Hermelin- und Farbenzwerge-Clubs werden diese Tiere als Variante Typ B in den Standard aufgenommen. Für die Kennzeichnung und das Ausstellen dieser Tiere werden folgende Festlegungen getroffen:

    Der bisherige Typ A und der neue Typ B werden innerhalb eines Wurfes gemeinsam tätowiert.

    Typ A und Typ B werden als eine Rasse gemeinsam im Zuchtbuch geführt.

    Die Bewertung von Typ A und Typ B erfolgt jeweils separat als eigenständiger Typ der Rasse nach den allgemein gültigen Bewertungsbestimmungen.

    Zuchtgruppen können nur aus Tieren eines der beiden Typen bestehen.

    In der Ausstellungsreihenfolge wird der Typ B vor dem Typ A geschlossen eingruppiert

    Zur Preisvergaben werden vorranging Farbenschläge innerhalb des gleichen Typs zusammengelegt. Eine Zusammenlegung von Typ A und Typ B erfolgt nur dann, wenn die für die Preisvergabe erforderliche Mindesttierzahl bei mindestens einem Typ nicht erreicht wird. Werden die Voraussetzungen für eine Preisvergabe sowohl bei Typ A als auch bei Typ B erfüllt, so sind für beide Typen jeweils eigene Preise zu vergeben.

    Die genannten Regelungen gelten für alle Schauformen.

    Für die Bewertung der Hermelin Typ B wird folgende Beschreibung in den Standard aufgenommen:

    Hermelin (Typ B)

    1. Gewicht


    1,20 – 1,29 kg




    1,30 – 1,34 kg




    1,35 – 1,80 kg




    1,81 – 1,90 kg




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    2. Körperform, Typ und Bau

    Der Körper ist gedrungen, vorne und hinten gleichmäßig breit, mit einer ebenmäßigen Rückenlinie sowie einer gut abgerundeten Hinterpartie, einem kurzen kräftigen Nacken ohne erkennbaren Hals versehen. Die Vorderläufe sind kräftig entwickelt und bewirken eine gute Bodenfreiheit. Die Hinterläufe stehen parallel zum Körper. Die Blume entspricht dem Größenrahmen und liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet sich von dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem Wammenansatz frei.

    Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«.

    Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.


    3. Fellhaar

    Das Fellhaar des Hermelinkaninchens unterscheidet sich in seiner Struktur von dem der anderen Rassen. Es ist dicht und fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes grobes Grannenhaar. Die Ohren sind gut behaart.


    Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.


    4. Kopf

    Entsprechend des harmonischen Gesamtbildes des Tieres ist der Kopf dicht am Körper angesetzt. Die Schnauz- und Stirnpartien sind breit ausgebildet, wobei die Schnauzbreite nahezu der Stirnbreite entspricht. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung insgesamt etwas feiner.

    Leichte Fehler: Nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung, wenig Stirnbreite, spitze Schnauzpartie.

    Schwere Fehler: Häsinnenkopf beim Rammler; ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin.

    5. Ohren

    Die Ohren entsprechen dem Größenrahmen und dem Typ des Hermelins. Die Ohren sollen zusammenstehend, nach oben leicht V-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen kräftig, offen und fest im Gewebe sowie oben abgerundet sein. Als ideal gilt eine Ohrenlänge von 6,0 bis 7,5 cm.

    Leichte Fehler: Etwas kurze oder lange Ohren (unter 6,0 cm bis zur Mindestlänge 5,5 cm oder über 7,5 cm bis zur Höchstlänge von 8,5 cm), Abzüge je nach Grad der Abweichung und nach Gesamterscheinungsbild – in der Regel für jeden 0,5 cm einen halber Punkt Abzug. Etwas grob erscheinende Ohren; breit getragene Ohren; dünne, faltige oder spitze Ohren.

    Schwere Fehler: Zu kurze Ohren unter 5,5 cm oder zu lange Ohren über 8,5 cm. In der Haltung stark abweichende, sehr dünne oder zu grob strukturierte Ohren.


    6. Farbe und Gleichmäßigkeit

    Die Deckfarbe, mit gutem Glanz versehen, ist rein weiß und erstreckt sich ohne jede farbliche Abweichung über den gesamten Körper, Kopf und Ohren, Bauchseite und Läufe eingeschlossen. Am Bauch ist der Glanz etwas schwächer ausgeprägt. Weiß ist ebenso die Unterfarbe, die sich von der Deckfarbe nicht merklich unterscheidet. Die Augen der Rotaugen (Albinos) sind rot durchleuchtend, die Augen der Blauaugen sind blau, die Krallen sind pigmentlos (weiß).

    Leichte Fehler: Leicht gelblicher oder grauer Anflug, schwacher Glanz.

    Schwere Fehler: Stark gelblicher oder grauer Anflug in der Deckfarbe; gänzlich fehlender Glanz. Andere als die geforderte Augenfarbe, zweierlei Krallenfarbe.


    Für die Bewertung der Farbenzwerge Typ B wird folgende Beschreibung in den Standard aufgenommen:





    Farbenzwerge (Typ B)

    1. Gewicht


    1,20 – 1,29 kg




    1,30 – 1,34 kg




    1,35 – 1,80 kg




    1,81 – 1,90 kg




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    2. Körperform, Typ und Bau

    Der Körper ist gedrungen, vorne und hinten gleichmäßig breit, mit einer ebenmäßigen Rückenlinie sowie einer gut abgerundeten Hinterpartie, einem kurzen kräftigen Nacken ohne erkennbaren Hals versehen. Die Vorderläufe sind kräftig entwickelt und bewirken eine gute Bodenfreiheit. Die Hinterläufe stehen parallel zum Körper. Die Blume entspricht dem Größenrahmen und liegt fest am Körper an. Der Körper der Häsin unterscheidet sich von dem des Rammlers kaum und ist wie der des Rammlers von jeglichem Wammenansatz frei.

    Leichte Fehler: Siehe »Allgemeines«.

    Schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.


    3. Fellhaar

    Das Fellhaar der Farbenzwerge unterscheidet sich in seiner Struktur von dem der anderen Rassen. Es dicht und fühlt sich infolge seiner feinen Struktur etwas weicher an. Die Begrannung ist fein, gleichmäßig und ohne deutlich überstehendes grobes Grannenhaar, mit Ausnahme der Seitenspitzen bei den lohfarbigen und weißgrannenfarbigen Farbenzwergen. Die Ohren sind gut behaart.


    Leichte und schwere Fehler: Siehe »Allgemeines«.


    4. Kopf und Ohren

    Entsprechend des harmonischen Gesamtbildes des Tieres ist der Kopf dicht am Körper angesetzt. Die Schnauz- und Stirnpartien sind breit ausgebildet, wobei die Schnauzbreite nahezu der Stirnbreite entspricht. Der Kopf der Häsin tritt ebenfalls markant in Erscheinung; er ist jedoch infolge der weniger ausgeprägten Backenbildung insgesamt etwas feiner.

    Die Ohren entsprechen dem Größenrahmen und dem Typ des Farbenzwergs. Die Ohren sollen zusammenstehend, nach oben leicht V-förmig geöffnet getragen werden. Sie sollen kräftig, offen und fest im Gewebe sowie oben abgerundet sein. Als ideal gilt eine Ohrenlänge von 6,0 bis 7,5 cm.

    Leichte Fehler: Nicht entsprechend ausgeprägte Kopfbildung, wenig Stirnbreite, spitze Schnauzpartie; Etwas kurze oder lange Ohren (unter 6,0 cm bis zur Mindestlänge 5,5 cm oder über 7,5 cm bis zur Höchstlänge von 8,5 cm), Abzüge je nach Grad der Abweichung und nach Gesamterscheinungsbild – in der Regel für jeden 0,5 cm einen halber Punkt Abzug. Etwas grob erscheinende Ohren; breit getragene Ohren; dünne, faltige oder spitze Ohren.

    Schwere Fehler: Häsinnenkopf beim Rammler; ausgeprägter Rammlerkopf bei der Häsin. Zu kurze Ohren unter 5,5 cm oder zu lange Ohren über 8,5 cm. In der Haltung stark abweichende, sehr dünne oder zu grob strukturierte Ohren.

    5. Siehe Bewertungsspiegel

    Anerkannt sind nur die im nachstehenden Bewertungsspiegel aufgeführten Farbenschläge. Die Anforderungen der Ausgangsrassen sind sinngemäß unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen an das Fellhaar der Zwergkaninchen anzuwenden.


    Leichte und schwere Fehler: Für die leichten und schweren Abweichungen der je nach Farbenschlag in dieser Position zu bewertenden Rassemerkmale gelten prinzipiell die entsprechenden Fehler der Ausgangsrassen.


    6. Siehe Bewertungsspiegel

    Anzuwenden sind die entsprechenden Forderungen der betreffenden Ausgangsrassen unter Berücksichtigung des folgenden Bewertungsspiegels und der besonderen Anforderungen an das Fellhaar der Zwergkaninchen.

    Leichte und schwere Fehler: Für die leichten und schweren Abweichungen der je nach Farbenschlag in dieser Position zu bewertenden Rassemerkmale gelten ebenfalls prinzipiell die entsprechenden Fehler der Ausgangsrassen.



    1.4.) Redaktionelle Änderungen bei den Klein-Rexe R-244

    Die Rassebeschreibung der Klein-Rexe R-244 wird wie folgt überarbeitet:

    In Position 3 „Fellhaar“ wird der Zusatz „mit Ausnahme der Seitenspitzen bei den Kleinrexe lohfarbig“ aufgenommen.

    In den Auflistungen der einzelnen Bewertungsbeschreibungen innerhalb der Positionen werden die Klein-Rexe weiß-BlA auf die Positionen Kopf, Ohren und Farbe geändert.

    Unterhalb der Tabelle wird folgender Hinweis ergänzt:

    Bei Farbenschlägen, bei denen die Position „Kopf und Ohren“ bzw.“Kopf“ und „Ohren“ als eigenständige Position geführt wird, ist Position 2 sowie der allgemeine Teil des Standards anzuwenden.

    Für die Bewertung der einfarbigen Kleinrexen gepardfarbig wird ein Hinweis auf die Rassebeschreibung der homozygoten-vollpigmentierten Rheinischen Schecken aufgenommen.

    2.) Streichung einer Neuzüchtung

    Nachdem die Zwerg-Widder Satin elfenbein BlA nicht im vorgesehenen Zeitraum von 8 Jahren die quantitativen und qualitativen Forderungen für einen Anerkennung erfüllt haben, wird diese Neuzüchtung gestrichen. Erteilte Genehmigungen für diese Neuzüchtung verlieren ihre Gültigkeit.

    Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig.

    Für vorgenommene Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der nächsten ZDRK-Tagung über die üblichen Wege vertrieben.




    Karlsruhe, im Dezember 2025 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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