Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt (03-2024)
Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 05.Juni 2024 anlässlich der Bundestagung in Niefern folgende Beschlüsse gefasst. Der Änderung der AAB hat das erweiterte Präsidium in ihrer Sitzung vom 08.06.2024 zugestimmt:
1. Klein-Rexe königsmantelgescheckt R245 ff
Auf Antrag der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rexzüchter-Clubs (ADRC) werden die Klein- Rexe königsmantelgescheckt schwarz-gelb-weiß in gepardfarbig schwarz-gelb-weiß umbenannt. Diese Änderung betrifft auch die sich im Neuzüchtungsverfahren befindlichen Klein-Rexe, die ab sofort die Bezeichnung Klein-Rexe gepardfarbig blau-gelb-weiß bzw. gepardfarbig havanna-gelb-weiß tragen. Dies gilt ebenso für die Farbenzwerge königsmantelgescheckt, die ab sofort die Bezeichnung gepardfarbig schwarz-gelb-weiß erhalten. Die Musterbeschreibungen der Neuzüchtungen werden entsprechend geändert und stehen zum Download auf der Internetseite der Standard-Fachkommission bereit.
2. Satin kalifornierfabig A67
Entsprechend der Farbbeschreibung R186 erfolgt die Umbenennung in Satin kalifornierfarbig schwarz-elfenbein bzw. kalifornierfarbig havannafarbig-elfenbein. Die Änderung gilt zudem für die im Neuzüchtungsverfahren befindlichen Zwerg-Satin, die die Farbebezeichnung kalifornierfarbig schwarz-elfenbein erhalten.
3. Ausstellerklassen bei Exponaten E14 bis E15
Auf Grund der Herabsetzung des Alters für den Eintritt von bei Jugendlichen von 6 auf 4 Jahre werden die Ausstellerklassen wie folgt geändert:
Seite E 14
Bei der Klasse I wird das Alter von 6-9 Jahre auf 4-9 Jahre geändert.
Seite E15 Einteilung der Austellerklassen
1.Einzelteilnehmer a) Jugendklasse 1 wird von 6-9 Jahren auf 4-9 Jahre geändert.
4. Tätowieren im Jahr der Anerkennung
Züchter mit Genehmigung tätowieren im Jahr der Anerkennung noch mit dem Zusatz N. Züchter, die mit der Rasse bzw. Farbenschlag nach Veröffentlichung der Anerkennung neu beginnen, benötigen keine Genehmigung und können die Tiere ohne „N“ tätowieren. Das Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
5. Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassen Neuzüchtung
Die Anträge zur Züchtung einer noch nicht zugelassenen Neuzüchtung sind zukünftig von den Antragstellern parallel an den Redaktionsleiter der Standard-Fachkommission und zur Prüfung und Stellungnahme an den betreffenden Landesverband einzureichen. Das Merkblatt für Neuzüchtungen wird entsprechend ergänzt.
6. Zwergwidder Angora weiß BlA
Nachdem die Zwergwidder Angora weiß BlA nicht die erforderliche Verbreitung erreicht haben, können sie nicht anerkannt werden. In keinem der 10 Jahre im Neuzüchtungs-verfahren waren die erforderlichen 20 aktiven Züchter aus 10 Landesverbänden bei der Zucht der Zwergwidder Angora weiß BlA beteiligt. Auch konnte keine signifikante Steigerung der Züchteranzahl über die Jahre festgestellt werden. Selbst die direkte Nachfrage der STFK an die Interessengemeinschaft, die Zahlen zu überprüfen und Nachmeldungen einzureichen, brachten nicht das erforderliche Ergebnis. Nachdem der vorgesehene Zeitrahmen im Neuzüchtungsverfahren abgelaufen ist, werden die Zwergwidder Angora weiß BlA als Neuzüchtung gestrichen.
7. Vorgaben für den Verkauf von Englischen Widdern und Angora
Für die Haltung von Englischen Widdern und Angorakaninchen sind Fachkenntnisse erforderlich. Damit die Abgabe der Tiere nur an Personen erfolgt, die über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen, wird bei beiden Rassen als Vorwort im Standardtext (R30 bzw. R256) folgender Hinweis ergänzt:
„Die Rasse erfordert besondere Fachkenntnisse und sollte nur an Personen abgegeben werden, welche die notwendigen Fachkenntnisse besitzen.“
Ferner wird folgender Satz im §14 Verkauf von Tieren und Exponaten der Abteilung X (AAB-18) der AAB ergänzt:
„Bei den Rassen Angora und Englische Widder ist von der Ausstellungsleitung dafür zu sorgen, dass die Tiere auf Ausstellungen nur an Personen abgegeben werden, welche über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.“
Diese Festlegungen sind mit der heutigen Veröffentlichung gültig.
Für vorgenommene Änderungen werden Einlegeblätter erstellt und ab der nächsten ZDRK-Tagung über die üblichen Wege vertrieben.
Niefern, im Juni 2024 Markus Eber, Redaktion der Standard-Fachkommission