Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt November 2021

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 20. Oktober 2021 anlässlich der Bundestagung in Bayreuth folgende Beschlüsse gefasst:

    1. Redaktionelle Änderungen

    Auf Grund von textlichen Anpassungen ergeben sich folgende bewertungsrelevanten Veränderungen:

    Läufe, (A29) wird folgender Leichter Fehler ergänzt: gebrochene Zehe(n).

    Schwarze Wiener (R47) Pos. 5 leichte Fehler, „Helle Spürhaare“ wird gestrichen.

    Bei den Siamesen (R 147) erfolgt eine Ergänzung der Position 4 Abzeichen am Kopf, Leichte Fehler: melierte Ohrenansätze. Die Position 6 Farbe, Leichte Fehler R 148 wird wie folgt geändert: Leicht melierte Deckfarbe, leicht weiß durchsetzte Deckfarbe und Abzeichen.

    Die Position 5 Deckfarbe und Gleichmäßigkeit der Reinerbigen Großen Marder ohne Marderabzeichen (R61), der Reinerbigen Marderkaninchen ohne Marderabzeichen (R143) und der Reinerbigen Siamesen ohne Siamsenabzeichen (R149) wird in Deckfarbe umbenannt, da sich aus der Sollbeschreibung keine Gleichmäßigkeit ergibt.

    Die Änderungen treten mit Erscheinen der Änderungsblätter zur ZDRK Tagung in Schkeuditz im Juni 2022 in Kraft.

    2. Zulassung neuer Neuzüchtungen bzw. Nachzüchtungen

    Als Neuzüchtungen ab Oktober 2021 zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:

    1. Klein-Rexe lohfarbig schwarz


    Betroffene Landesverbände, denen entsprechende Züchtungsanträge vorliegen, können nun eine Zuchtgenehmigung erteilen und erhalten in Kürze von der Standardfachkommission des ZDRK eine Registrierungsbestätigung.


    3. Exponate Klasse 1 Kaninchenfleisch

    Die Bewertungsbestimmungen für die Klasse 1 sind in Zusammenarbeit mit der Handarbeits- und Kreativgruppe komplett geändert worden. Die Klasse 1 a) Geschlachtete Kaninchen wurde ersatzlos gestrichen. Der Text der Klasse 1 b) Tafelfertige Gerichte aus Kaninchenfleisch bildet nun mit komplett überarbeiteten Bewertungsbestimmungen die Klasse 1 Kaninchenfleischgerichte/Kaninchenfleischverarbeitung:

    Klasse 1. Kaninchenfleischgerichte /Kaninchenfleischverarbeitung

    Zu 1: Thema, Idee, Motiv:

    Der thematische Bezug zu den Verbandszielen des ZDRK ist durch die Materialwahl gegeben. Die Art der Zubereitung des Gerichts, der Fleisch- und Wurstkreationen und seine Teile/Gänge sollte einen Themenschwerpunkt – z.B. Bezug zu den Tagesmahlzeiten – erkennen lassen. Besonders wertvoll: ein Themenmenü, Regionale Küche, Saisonale Gerichte.

    Leichte Fehler: z.B. schwach erkennbarer Bezug zum Verwendungszweck, wenig ansprechende Kombination

    Schwerer Fehler: kein erkennbarer Bezug zum gewählten Thema

    Zu 2. Verarbeitung, Bearbeitung:

    Eine optisch ansprechende Zubereitung und der fachgerechte Umgang mit den Fleischteilen sind bei der Herstellung des Gerichts und der Fleisch- und Wurstwaren zu berücksichtigen.

    Um den Verderb der Lebensmittel vorzubeugen können transparente Verpackungen wie z.B. Gläser, Vakuumfolien und Vakuumbehälter verwendet werden.

    Muster- oder Probeteller müssen für die Preisrichter zur Verfügung stehen. Es erfolgt eine visuelle und gegebenenfalls geschmackliche Bewertung.

    Da Kaninchenfleisch einen relativ niedrigen Fettanteil hat, kann bei der Verarbeitung von Wurst und Pasteten geeignetes Fremdfleisch z.B. Schweinefleisch verarbeitet werden. Der überwiegende Teil muss jedoch Kaninchenfleisch sein.

    Leichte Fehler: schwach gewürzt, überwürzt, nicht fachgerecht zubereitet oder wenig schmackhaft

    Schwerer Fehler: gravierende Fehler in der Verarbeitung (z.B. angebrannt, fehlende Würzung, massiv überwürzt) oder erkennbare Verwendung von verdorbenen Lebensmittel

    Zu 3. Arbeitsaufwand und Reichhaltigkeit:

    Zur Herstellung von Rollbraten, Rouladen, Schnitzel, Gulasch, Hack, Wurstwaren u.a.m. wird knochenfreies Kaninchenfleisch benötigt, daher arbeitsaufwändig. Gebratene Schenkel oder Rückenstücke z.B. benötigen nicht so viel Zeit zur Herstellung. (wenn nur solche vorliegen, ist Punktabzug gegeben) Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten, Ausnutzung aller Teile eines Kaninchens.

    Die Reichhaltigkeit ist erreicht, wenn mindestens 3 Kaninchen mittlerer Größe verarbeitet wurden, Abzug bei geringerer Anzahl oder Menge.

    Leichte Fehler: Erkennbar geringerer Arbeitsaufwand

    Zu 4: Beschaffenheit und Eignung des Materials:

    Zu bewerten sind: Güte und Garzeit des Fleisches, fachgerechte Zerlegung, ferner bei Wurstwaren, Pasteten usw. angemessener Anteil von Fleisch und Fett.

    Leichte Fehler: fehlerhafter Garzustand (zu viel oder zu wenig gegart), schwache oder sehr feste Konsistenz

    Zu 5 Kreativität, Aktualität, Präsentation:

    Besonders wertvoll sind neu gestaltete Rezepte, Aufmachung und Dekoration der gedeckten Tische sind ebenfalls zu bewerten. So z.B. 1. Ein komplett gedeckter Frühstückstisch, 2. Ein vollständiger Mittagstisch, 3. Platten, Fleisch und Wurst für ein Abendbrot, 4. Vorratswirtschaft in transparenten Verpackungen

    Leichte Fehler: wenig ansprechende, wenig gefällige oderwenig dekorative Präsentation; Wenig appetitlich angerichtet.

    Anmerkung: Die zum Teil leicht verderblichen Fleischkreationen können - nach der Bewertung- als Bildmaterial (Foto) präsentiert werden.

    Kaninchenfleisch in Dosen kann nicht bewertet werden.

    Die Änderungen der Klasse 1 ist mit Veröffentlichung in unseren Fachorgangen wirksam.

    4.) Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)


    Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der Standard-Fachkommission des ZDRK bzw. in einem Arbeitskreis beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 03. Juli 2019 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:

    Ausstellungs-Bestimmungen des Zentralverbandes

    Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter e.V. (ZDRK) für die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS)und Bundes-Rammlerschauen (BRS)


    AAB Seite 45: Kostenbeitrag

    „Kostenbeitrag


    Der Kostenbeitrag wird im Einvernehmen mit dem ZDRK-Präsidium festgelegt; dabei ist für die Jugendabteilung ein reduzierter Kostenbeitrag anzustreben.

    Über die Kosten aus den Zuchtgruppengebühren und die Vergabe der Zuchtgruppenpreise, Sieger und Klassensieger und weitere vergebene Ehrenpreise sowie über die Summe der gespendeten und vergebenen Ehrenpreise und Ehrenpreisgelder ist dem ZDRK-Präsidenten von der Ausstellungsleitung bis spätestens 6 Wochen vor der nächsten ZDRK-Bundestagung ein detaillierter Nachweis vorzulegen.

    Die Ausgaben für alle Zuchtgruppenpreise dürfen die Summe der Zuchtgruppengebühren nicht unterschreiten. Ausgaben für Ehrenpreise auf Einzeltiere (Sieger, Klassensieger und V-Tiere) werden aus den Ehrenpreisspenden sowie Anteilen der Kostenbeiträge finanziert.“

    AAB Seite 47: Einspruchsfristen


    „Einspruchsfristen


    Das ZDRK-Präsidium hat jederzeit ein Einspruchsrecht bei diesen Veranstaltungen.

    Bei Beschwerden im Falle von erheblichen Abweichungen von den Bewertungsbestim¬mungen sind die §§ 25 und 27 der AAB anzuwenden.

    Dem ZDRK-Präsidenten ist nach Abschluss einer Veranstaltung bis spätestens 6 Wochen vor der ZDRK-Bundestagung, ein detaillierter Nachweis zur Vergabe der Ehrenpreise zu übergeben. Bei Abweichungen, die sich aus dem Nachweis zur Vergabe der Ehrenpreise der BKS oder BRS ergeben, gilt eine Einspruchsfrist von 3 Kalendermonaten nach der ZDRK-Bundestagung“

    Die Änderungen der AAB ist mit Veröffentlichung in unseren Fachorgangen wirksam.

    5. Eingaben an die Standardfachkommission

    Als Ergänzung zu unserer Veröffentlichung zur Sitzung der Standard-Fachkommission in Halle 2018 können rassespezifische Eingaben an die Standard-Fachkommission sowohl über den Landesverband aber auch über die Rassesprecher der AG getätigt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Rassesprecher beim ZDRK-Clubobmann gemeldet sind. Eingaben, die den Allgemeinen Teil des Standards bzw. die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen betreffen, müssen zwingend über die Landesverbände erfolgen.


    6. Bilder von Zwischen- und Unterfarben

    Wir haben eine Anregung erhalten, unserem Standard Bilder von Zwischen- und Unterfarben der jeweiligen Rassen zu ergänzen. Nach eingehender Beratung haben wir uns dazu entschlossen diese Anregung aufzunehmen und auf weitere rassespezifische Merkmal erweitern. Wir wollen Bilder von guten und negativen Beispielen rassespezifischer Merkmale bei der jeweiligen Rasse auf der Internetseite der Standard-Fachkommission veröffentlichen. Nachdem die Zusammenarbeit mit den Arbeitsgemeinschaften und Clubs zur Erstellung des Standards hervorragend geklappt hat, rufen wir diese auf, uns entsprechende positive und negative Bilder zu übermitteln. Nach entsprechender Auswahl werden wir diese auf der Internetseite veröffentlichen. Dadurch ergibt sich auch die Möglichkeit, entsprechendes Schulungsmaterial zur Verfügung zu haben.

    Einlegeblätter werden entsprechend erstellt und zur nächsten ZDRK Tagung Im Jahr 2022 verteilt. Diese werden auch die Änderungen vom Juni 2020 zur Ohrenlänge der Weißen Hotot, die Ergänzung des Farbenschlags Eisengrau bei den Grauen Wienern und Änderungen der Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen enthalten.


    Kulmbach, im Oktober 2021 Markus Eber, Redaktion der Standrad-Fachkommission

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

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