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  • Hallo liebe Zuchtfreunde,


    habe auf der Seite des ZDRK einen doch sehr Interessanten bericht gefunden.
    <<<Hier>>> der Link, da es doch für den ein oder anderen auch Informativ sein dürfte ;)


    Bezüglich der Impfung mit 2x Cunivak finde ich folgenden Satz sehr interessant.

    Zitat

    Quelle: http://zdrk.de/index.php?id=197: Eine Ausnahmeregelung nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG), auf deren Grundlage im Einzelfall von Tierärzten in Deutschland befristet der französische Impfstoff (dieser hatte lediglich eine französische Zulassung) bezogen und angewendet werden konnte, kommt nun nicht mehr in Betracht, denn es steht mit dem Impfstoff „Filavac VHD K C+V“ ein in Deutschland zugelassener Impfstoff zur Verfügung.

    Das heißt für mich in anderen Worten, dass der Cunivak nicht als wirksamer Impfstoff gegen RHD2 betrachtet werden kann... sonst hätte es ja demnach keine Sondergenehmigung für den Filavac gegeben...


    Beste Grüße


    Jan

  • Das heißt für mich in anderen Worten, dass der Cunivak nicht als wirksamer Impfstoff gegen RHD2 betrachtet werden kann... sonst hätte es ja demnach keine Sondergenehmigung für den Filavac gegeben...

    Die Genehmigung für den Import von Filavac ist älter als die Zulassung einer zweimaligen Cunivac- Anwendung gegen Rhd 2.



    Gruß Klemens

  • Wann ist denn die Zulassung erfolgt?


    Bei uns wurde schon von einer zweimaligen Impfung mit Cunivak gesprochen, bevor die ersten Sondergenehmigungen von Filavak erteilt wurden. Daher würde es mich doch stark wundern, wenn Cunivak die Zulassung für den RHD2 erst nach der Zulassung von Filavac erhalten hat ?(

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