Begriffsklärung Definition "Eigene Zucht"

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  • Hallo hab dazu auch noch eine Frage
    Wenn man sich auf Ausstellung eine neue Häsin zulegt unwissentlich dass sie grächtig ist. was passiert da mit den Jungtieren sofern sie das überleben? Und ist das überhaupt erlaubt solche Tiere auszustellen damit das Gewicht und die körperform passt?
    Gruß Sabine

  • Hallo Bine,


    natürlich darf man schon aus tierschutzgründen tragende Häsinnen nicht ausstellen, aber....auch in Offenburg lag ein Wurf Junge im Käfig...


    Wenn der Wurf nach der Austellung bei Dir zur Welt kommt ...aufziehen, tätowieren auf den Vorbesitzer aber nicht ausstellen nicht als eigene Zucht...


    Ich erübrige mir das Weiterdenken, weil die meisten "Züchter" dafür eigene Lösungen gefunden haben.


    Insgesamt ist das Ganze durchaus kompliziert, sollte aber nicht auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden.


    Ich sehe das Hauptproblem nicht da, wen n die Häsinnen zumindest den Besitzer gewechselt haben oder die Tiere im "eigenen" Stall zur Welt kommen, der wirkliche Betrug ist da, wenn Jungtiere zusammengekauft werden und dann als gemeinsamer eigener Wurf tätowiert werden - die Antwort kann hier nur Ausschluss aus dem Verband sein, weil schlimmer geht es nimmer...


    mfg Peter

  • Eine tragende Häsin von der Ausstellung kaufen ist immer so eine Sache.


    Du kennst ja den Rammler nicht. Habe auch schon tragende Häsinnen mit nach Hause bekommen. Zurück gerechnet, muss wohl ein Rammler auf der Lokalschau unterwegs gewesen sein.
    Habe schin einige Ausbrecher, gerade die Zwerge, durch die Gitter schlüpfen sehen.

  • Ich habe mir auf der Ausstellung ein Päärchen Schwarzgrannen zugelegt. Drei Tage später hatte ich einen
    Wurf mit fünf Toten Babys. Zum Glück hat die Häsin das Überstanden. Aber da bin ich vom Glauben abgefallen. Wie kann man solche Tiere
    ausstellen und dann auch noch Verkäuflich melden. Die Häsin hatte hochträchtig 96,5 Punkte bekommen. Danach war sie Untergewichtig und leicht eckig.

  • Hallo Bine,
    wie Du nun feststellen musstest ist es gar nicht so selten, dass das den Züchtern "zufällig" passiert, dass eine Häsin trächtig ist. Bin nicht ganz unglücklich, dass solche "erfinderischen" Ausstellungsmethoden thematisiert werden.
    Allerdings ist es jetzt endlich auch notwendig die nötigen Schritte einzuleiten.
    Dazu schlage ich folgende Maßnahmen vor, die auch bei anderen "Auffälligkeiten" angewandt gehören.
    1) Aberkennung aller Preise/Titel, welche auf der Schau gewonnen wurden, wo die Täuschung/tierquälerische Maßnahme festgestellt wurde.
    2) Sperre für das nächste Ausstellungsjahr/Schau ebenfalls automatisch für die Schauebene wo ausgestellt wurde (Lokal/Kreis/Land / Bund).und zwar in allen !!! LVs
    3) bei einem zweiten Vorfall komplette Sperre für mind. 3 Jahre
    4) Noch einen Vorfall, dann Sperre ohne Begrenzung im allen Verbänden (auch Ausland und EE)
    Diese Maßnahmen könnten sofort bei den nächsten HV-Versammlungen (Lokal/Kreis/Land ... ) als Antrag gestellt und beschlossen werden soweit ich persönlich die rechtliche Lage einschätze.
    Bin gespannt auf die Reaktionen in der Praxis. Erwarte heftigen Gegenwind, obwohl wir ja alles ganz brave Züchter sind und so was nie machen würden?! Gehe davon aus, dass (m)ein Antrag abgelehnt wird?!

  • Hallo Manne,


    bevor du jemanden dafür "zur Rechenschaft" ziehen willst, der tragende Häsinen ausgestellt hat, muss erstmal geklärt werden, was darüber in den Ausstellungsbestimmungen für die betreffende Schau steht. Wenn da etwas drin steht, dass tragende Häsinen nicht ausgestellt werden dürfen, kannst du es versuchen. Aber in den meisten Ausstellungsbestimmungen wirst du darüber wohl nichts finden. Auch ist es wohl nur schwer nachzuweisen, ob die Häsin wirklich tragend ist, wenn sie ausgestellt wurde. Ok, manch ein erfahrener Züchter wird jetzt sagen, das kann man durch das Abtasten des Bauches feststellen. Aber selbst dann, wenn dann derjenige es behauptet, ist es wohl auch nicht zu 100 Prozent sicher. Sicher ist es wohl erst dann, wenn die Häsin auf der Schau, oder dann ein paar Tage später im Stall Junge bekommt.
    Ist also immer so eine Sache.....


    Generell wäre ich dafür, dass so etwas verboten wird, tragende Häsinen auszustellen. Aber dann sollte so etwas auch in den Ausstellungsbestimmungen mit aufgeführt sein. Ansonsten wäre es wohl erlaubt. Und somit kann dann auch keiner dafür zur Rechenschaft gezogen werden.


    Gruß
    Michael

  • Mal ehrlich, es soll schon Mitmenschen gegeben haben, die haben ihre Schecken in die Punkte hauttransplantiert, doch konnte diesen der konkrete Tatvorwurf nicht nachgewiesen werden. Wie willst Du dann erst den Beweis führen, dass in unredlicher Absicht gedeckt wurde? Und was machst Du im Fall von - sagen wir mal - Sabotage, sprich, es finden Verpaarungen statt, von denen der Aussteller nichts weiß?


    Ich verstehe Deine Überlegungen und erahne Deine eigentliche Absicht aber mit solchen Vorschlägen würdest Du der Ausstellungszucht ganz sicher keinen Dienst erweisen!


    Gruß


    Thomas

  • Hallo Michael,
    klar könnte man das auch nochmals explizit in die AAbs aufnehmen, denke aber dass das gar nicht notwendig um eine Handhabe zu bekommen. Vielleicht wäre es dann nochmal eindeutiger und der ein oder andere würde nochmals zum Nachdenken kommen - vielleicht. Die AAB ist eine Bestimmung für die Schau xy. Über den Bestimmungen - egal welchen - steht das Tierschutzgesetz und ist somit "höherwertig" davon gehe ich jetzt mal aus.
    Thomas Du hast es "schön" formuliert. Der Beweis ist fast unmöglich zu führen, dass der "Unfall" (Trächtigkeit) in unredlicher Absicht gemacht wurde. Jedoch möchte ich auch hier darauf verweisen, dass es einfach eine Tatsache ist "ein Wurf Junge ist da".
    Und ich weiß - der Vergleich hinkt - der (Verkehrs) Unfall ist da und da spielt es auch keine Rolle ob absichtlich oder zufällig und es kommt zu einer Ahndung egal welcher Art auch immer.
    Da da Thema sich jetzt etwas anders entwickelt, vielleicht kann man ja Teile davon verschieben in ein neues Thema z. B. Sanktionsmöglichkeiten bei tierschutzrechtlichen Vergehen innerhalb des Verbandes.
    Danke!

  • Ich finde man sollte es nicht aufnehmen.
    Denn wer soll denn das Nach weisen. Wie oft habe ich morgens auf Großschauen und teil auch kleineren Kaninchen frei rum laufen sehen, weil jemand (teils unbefugte Züchter/Käufer) den Käfig nicht richtig zugemacht hat oder manch ein Tier die auf bekommt. Habe schon als Besucher etliche Käfigtüren wieder zu gemacht.


    Ich hatte es auch schon auf unserer Lokalschau, dass einer meiner 1kg Zwerge durch die Stäbe der Mittelgroßen Käfige passte. Wir hatten absichtlich einheitlich Größe Käfige zur Optik. Der junge 1kg Zwerg hat gleich mal andere Damen gedeckt. Fand bei uns keiner lustig, aber wir haben ihn bei einer Dame erwischt und gesehen wie er durch die Stäbe wandert.


    Jetzt wird ein Züchter bestraft, der eigentlich gar nichts getan hat. Sondern der Zuchtkollege, der einfach mal das Tier raus nimmt und anschaut und danach den Käfig nicht richtig zu macht.

  • Da muss ich Dir zustimmen Anna, an diese speziellen Fälle habe ich jetzt nicht gleich gedacht und mir geht es ja auch hauptsächlich nicht um Strafe,Strafe, Strafe sondern darum das Wohlergehen der Tiere wieder ins Bewusstsein zu rücken.
    Und ich denke, das wurde/wird durch diese Debatte schon recht gut erreicht. Wenigstens wäre dann bei Deinem geschilderten Fall eine angemessene Zeit zwischen den Schauen verstrichen gewesen, wenn die denn bei der nächsten Schau wo sie ausgestellt werden/wurden, gerade ihre Jungen zur Welt gebracht hätten/haben.

  • Hallo Thomas,
    Ich sehe das genauso und habe das auch schon so gemacht. Was das Tierschutzgesetz angeht machen wir uns also erhobenen Zeigefinger über ein Vergehen her, das keines ist außer einem Verstoß gegen unsere Moral ? Kgegen also gegen gefühlte Gefahren und Verbrechen. Don Quichote lässt grüßen. Wann kehren wir mal wieder zur Sachlichkeit zurück?


    Gruß Klemens

  • Jetzt wird ein Züchter bestraft, der eigentlich gar nichts getan hat. Sondern der Zuchtkollege, der einfach mal das Tier raus nimmt und anschaut und danach den Käfig nicht richtig zu macht.

    Das Öffnen der Käfige ist auf Ausstellungen strengstens verboten! Weder der "Zuchtkollege" noch jeglicher Besucher hat mit seinen Händen etwas im Käfig zu suchen.
    Und auch dann nicht, wenn ein Tier auf einer Ausstellung zum Verkauf steht.
    Ich weiß, die Meisten halten sich nicht daran. Aber es wird ja auch von keinem "Ordner" bemängelt, wenn es mal der Fall sein sollte.
    Da sind wir Züchter dann auch zum Teil selbst schuld.


    Sorry, weiche gerade vom Thema ab..... Wollte ich aber nur mal klar stellen....

  • Guten Morgen,


    die Diskussion ist schon sehr interessant, insbesonders an den Stellen, an denen es anscheinend keine "rechtlichen Regelungen" gibt.


    Ist dies aber denn tatsächlich ein Problem?


    Unabhängig davon, dasss es sicher in irgendeiner Verordnung eine Regelung für tragendeTiere und deren Transport geben wird, ist doch die Frage die, ob der "Normale Menschenverstand" für den Alltag nicht mehr ausreicht - braucht es denn wirklich ein Gesetzt, dass in öffentlichen Verkehrsmittel man für Schwangere aufsteht, brauche ich eine Anweisung, einer Gefallenen aufzuhelfen,.......... ??????


    ....und selbstverständlich ist und war es schon immer eine Frage von Moral und Ethik, wie ich mit unseren Mitgeschöpfen umgehe !!!


    Warum brauchen wir den Tierschutz, Umweltschutz,....? - doch nur, weil viele Menschen das normale Beurteilungsmaß verloren haben.


    Ich kenne Zfr. ,denen es richtig schlecht geht, wenn sie aus welchen Gründen auch immer trächtige Tiere ausstellen, verkaufen oder.....sie sorgen sich um die Tiere, haben aber einfach nicht alles im Griff.


    Ich kenne aber auch Ausstellungszüchter, die ganz bewusst und mit Absicht trächtige Häsinnen ausstellen - "bevor meine Zuchtgruppe zerschlagen ist...".


    Dass dazu nichts in der AAB steht kann ich deshalb auch nachvollziehen - welcher verantwortungsvolle Züchterin macht schon so was?-, gegen moralisch "Unterbelichtete" helfen leider auch keine Regelungen.


    Im übrigen sind Manipulationen an den Tieren auf Ausstellungen verboten - auch Trächtigkeit kann durchaus als Manipulation gesehen werden !


    mfg Peter

  • Hallo zusammen,


    Kgegen also gegen gefühlte Gefahren und Verbrechen. Don Quichote lässt grüßen. Wann kehren wir mal wieder zur Sachlichkeit zurück?

    Hm, so einfach ist das nicht, denke ich. Das Thema beschäftigt die Foriker und muss ob dessen auch besprochen werden dürfen Gut ist m.M.n., dass doch unterm Strich die Erkenntnis Raum greift, dass sich nicht alles mit Regelwerkänderungen zum Guten wenden lässt . Ich finde, wenn am Ende eine nachvollziehbare Erkenntnis steht, dann sind auch Don Quichoterien zielführend. Und meine Erkenntnis ist halt, dass das Regelwerk durch züchterisches Wohlverhalten und Anstand zu ergänzen ist und das fällt in die Zuständigkeit eines jeden Einzelnen von uns.


    Bei den Kanin-Hop-Regeln steht z.B. klar drin, dass trächtige und laktierende Häsinnen nicht starten dürfen.


    Na komm, das ist doch auch die jüngste aller Disziplinen, da ist doch zu erwarten, dass deren Regelwerk auf dem Stand der Zeit ist, oder?


    Jedenfalls hoffe ich, dass die hier mitlesenden Verbandsfunktionäre den bestehenden Handlungsbedarf im Hinblick auf Ausstellungen erkennen und aufgreifen werden.


    Gruß


    Thomas

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