Begriffsklärung Definition "Eigene Zucht"

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  • Habe eigentlich lange Zeit gedacht, dass der Begriff "Eigene Zucht" ganz klar definiert ist.
    Für mich ist die Definition so, dass man von beiden Elterntieren Eigentümer (nicht nur Besitzer) sein muss.
    Denkbar ist für mich auch nur Eigentümer der Häsin zu sein, da der Rammlereigentümer und Besitzer ja auf dem Deckschein unterschreibt.
    Dem scheint aber wohl nicht ganz so zu sein.
    Mir wurde jetzt gesagt, dass man nur Besitzer der Tiere sein müsste für mindestens 3 Monate (Stichtagsregelung). Dann könne man zum Beispiel auch zugekaufte und dann tätowierte Tiere auf seinen Namen ausstellen.
    Habe zu diesem Thema nun viel herumgesucht , aber nichts "handfestes" schriftliches gefunden.
    In den AAB Seite 23 § 29 "Unerlaubte Handlungen" steht unter d) das Ausstellen fremder Tiere bzw. Exponate als eigene sowie das Bezeichnen fremder oder erworbener Tiere als eigene Zucht.
    Dies war die einzige Stelle, die ich gefunden habe.
    Danach gäbe es überhaupt keine Möglichkeit gekaufte oder irgendwie erworbene (Jung)tiere unter seinem Namen auszustellen. Ausser natürlich Alttiere in einer ZG 1.
    Richtig?!
    Falls ihr dazu was weitere schriftliches (durch das ZDRK) findet bitte mir durchgeben. Danke!

  • Also ich kenne es so, dass Jungtiere als eigene Zucht laufen, wenn man 3 Monate Eigentümer der Häsin ist.


    Also Häsin muss 3 Monate vor dem Wurf gekauft worden sein um die Nachkommen als eigene Nachzucht deklarieren zu können.
    Eine Fremd tätowierte/gekaufte Häsin mit Wurf, also beides zusammen gelauft kann man nicht als eigene Nachzucht ausstellen, da man die Jungtiere nicht selbst gezogen hat.

  • Hallo Anna,
    das kann aber meiner Meinung nach auch nicht funktionieren.
    Angenommen ich kaufe heute auf der Ausstellung eine Häsin und decke die dann mit dem eigenen bereits vorhandenen Rammler gleich zu Hause.
    Dann müssten/könnten ja in gut 4 Wochen die Jungen bereits im Nest liegen. Ausser ich habe eine Spezialhäsin, die 3 Monate trägt. Was dann? Wem gehört die Nachzucht?
    Für mich ohne Frage dem Eigentümer der Häsin und des Rammlers und natürlich kann man die auch ausstellen auf seinen Namen.

  • Hallo Manne,


    "eigene Zucht" heißt für mich, dass die Kaninchen bei mir im Stall geboren sind. Die Jungtiere werden auf "meinen" Verein tätowiert.
    Wenn ich mir jetzt ein Tier für meine Zucht kaufe, dann ist es mein Eigentum. Und wenn ich dann einen Wurf innerhalb von 3 Monaten mit dem Kaninchen mache, dann sind die Jungtiere "eigene Zucht", weil, sie sind ja bei mir im Stall geboren.
    Das Elterntier ist mein Eigentum. Ich kann es also auch auf einer Ausstellung in die Zuchtgruppe 1 melden.


    Anders ist es, wenn ich mir Jungtiere kaufe, welche nicht tätowiert sind, ich diese dann bei mir im Stall tätowieren lasse. Das wäre dann nicht "eigene Zucht". Und somit dürfte ich diese Jungtiere dann auch nicht im laufendem Zuchtjahr ausstellen. Aber mal ehrlich: Wer will denn das auf einer Ausstellung kontrollieren? Wenn ich 4 Tiere zu einer Ausstellung melde, mit dem Vereinstäto im Ohr, dann wird auch davon ausgegangen, dass die Kaninchen aus eigener Zucht stammen.
    Anderweitig würde ich mich ja selbst betrügen.... :wacko:


    Gruß
    Michael

  • Hallo zusammen,


    vorab, ich möchte nicht provozieren, ärgern oder gar verletzen, doch fragt einfach mal andersherum, was passiert denn mit dem Nachwuchs der frisch belegt erworbenen Häsin? Der bekommt doch ganz normal sein Tatoo, wird ins Zuchtbuch eingetragen und ist natürlich Euer Eigentum und u.U. der stolz des Vereines, oder?
    Wer könnte Euch verbieten, diese Blitzzucht auszustellen?
    Kommt Euch der Zuchtwart an irgendeiner Stelle blöde, liegen die "fremden" Jungen halt mein nächsten Mal, im Nest einer Eurer Althäsinnen.


    Beim Geflügel ist der Beschiss bei Ausstellungen noch schlimmer. Ich kaufe mir Bruteier beim amtierenden Europameister, bei meiner Rasse kosten 50 Stk. 150 € zzgl. Fracht. Die brüte ich im Automaten aus, beringe die vielversprechensten Küken mit meinen Vereinsringen und mache bei der nächsten Schau, egal auf welcher Ebene, einen auf dicke Hose, räume Pokale und Züchtermedallien ab und bin der Held vom Erdbeerfeld, obwohl ich außer gut zu füttern, lediglich geschickt und glücklich Jungtiere ausgewählt und einmal eine Gefiederwäsche vorzunehmen, nichts weiter gemacht habe. Boar, bin ich gut!


    Was will ich damit sagen? Euer Bemühen um ehrliche, eigene, züchterische Arbeitsergebnisse ist aller Ehren wert, doch glaubt bitte nicht einen Moment, dass sich die gesamte Konkurrenz auf dem gleichen moralischen Niveau bewegt.


    Deshalb, eigene Zucht ist m.M.n., was Ihr selbst dafür haltet, was Ihr guten Gewissens Euren Zuchtfreunden und der Öffentlichkeit gegenüber ausstellt und kein Regelwerk vermag Euch vor geltungssüchtigen und rücksichtslosen Selbstdarstellern zu bewahren,- unsere Tiere übrigens auch nicht.


    Gruß



    Thomas

  • Ich meine mal gelesen zu haben, dass derjenige als Züchter gilt (was ja gleichbedeutend mit eigener Zucht ist) wer zum Zeitpunkt des Deckaktes Eigentümer der Häsin ist. Das schließt ja nicht aus, dass eine Häsin nach einem Wurf und vor dem wiederbeleben den Eigentümer wechselt, was sicher bei Jugend und Altzüchtern in einem Stall und derselben Rasse Gang und Gäbe ist. Das würde aber auch bedeuten dass zugekaufte, untätowierte Jungtiere nie eigene Zucht werden können, lediglich deren Nachkommen.


    Gruß Klemens

  • Die Definition von Klemens stimmt und ist auch logisch.


    Eigentlich kauft man auch keine untätowierten Jungtiere , da diese ja mit 6 Wochen tätowiert sein sollten - und wer kauft schon Jüngere...?


    Ein Problem ist der Kauf einer Häsin mit untätowierten Jungtieren - da fand ich keine sinnige Erklärung, die Jungtiere sind wohl auf den neuen Eigentümer zu tätowieren ( mit der Erlaubnis des Vorbesitzers, der ja den Rammler bestätigen muss).


    Dies alles erfordert aber die genaue exakte Angabe aller Daten rechtzeitig und der Aufmerksamkeit des Tätomeisters....


    In der Praxis ist alles schon überholt, da wird zusammengekauft auf Teufel komm raus...leider hat das aber auch gar nichts mit "Zucht" zu tun.....


    mfg Peter

  • Hallo Peter!
    Der Rammlerbesitzer bestätigt nur den Deckakt auf dem Deckschein, mit der Tätovierung hat er nix zu tun. Nach Regelwerk müssen die Jungen auf den Besitzer der Häsin tätoviert werden, wenn sie erst später verkauft wurde. Das dies in der Praxis anders ist wissen wohl die Meisten von uns, allerdings gebe ich meinem Namensvetter völlig recht! Was nutzen die schönsten Pokale von den tollsten Tieren, wenn man nix dazu begetragen hat als nur den Geldbeutel zu zücken?
    Gruß
    Thomas

  • Richtig, Thomas,


    ich ging davon aus , dass ja meistens Häsinen(vor)besitzer und Rammlerbesitzer identisch ist...bei unterschiedlichen Besitzern nützt meine Annahme auch nichts.


    Wenn ich so das Kaufverhalten in manchen Aktionen/Ausstellungen sehe, denke ich schon mal, dass einige mit dem Pokal sehr zufrieden zu sein scheinen...


    mfg Peter

  • Danke für Eure vielen Antworten,
    finde es interessant, was da wohl in der Realität alles praktiziert wird. Aber genau da liegt das Problem, wo ich ansetzen möchte.
    Dazu bräuchte ich aber die genauen Texte der Regelungen dazu. Die Tätovorgaben habe ich alle beisammen. Was mir noch fehlt ist was mit einer Stichtagsregelung.
    Ab wieviel Tagen/Monaten gehen die Jungtiere dann in den Eigentum/Besitz über, dass der neue Eigentümer/Besitzer diese dann unter seinem Namen ausstellen kann/darf.
    Mir ist zu Ohren gekommen genau 4 Monate und keinen Tag weiniger. Es soll dazu bereits Entscheidungen von Ausstellungsleitungen und / oder Ehrengerichten gegeben haben.
    Kann jemand dazu was berichten? Bräuchte das wirklich rechtlich (ZDRK mäßig) schriftlich dokumentiert.
    Vielleicht hat ja noch jemand was für mich. Danke!

  • Soweit mir bekannt ist ein Tier das nicht auf mich tätoviert wurde nie meine eigene Zucht, egal wie lange ich es besitze. Wie denn auch? Der Besitz an sich hat ja nun mal nix mit der Zucht zu tun. Solche Tiere kann ich nur als Elterntier in einer ZG I ausstellen, das war`s dann aber auch schon.

  • Bräuchte das wirklich rechtlich (ZDRK mäßig) schriftlich dokumentiert.


    Hallo,


    die Regelungen findest du in den AAB. Drei Monate nach Erwerb darf man gekaufte Tiere ausstellen. Jedoch wird ein gekauftes Tier -logischerweise- niemals als "eigene Zucht" ausgestellt werden können. Ferner gilt wie von Klemens oben beschrieben die Regelung, dass Züchter der Jungtiere derjenige ist, der zum Zeitpunkt des Deckaktes Besitzer der Häsin war. Um es ganz sauber zu machen müssten also beim Kauf einer gedeckten Häsin die Tätonummern noch vom Zuchtbuchführer des Vereins des Verkäufers vergeben werden. Diese Regelung fand/findet man in dem Jungtierlistenbuch (aus dem Drucksachenverteiler des ZDRK), ich glaube im Tätowierbuch ist die Bestimmung auch nachzulesen, bin mir aber nicht sicher.


    Gruß Torsten

  • Hallo Torsten,
    kannst Du mir sagen unter welchem Pararaf in den AABs. Eventuell auch mit Ausgabedatum. Vielleicht wurde das ja was hinzugefügt, das ich nicht drin habe. Bin die schon x-mal durch und habe eben genau zu dem nichts gefunden?
    Danke!

  • In §4 der AAB von 2012 (abgedruckt auf Seite 8 der AAB) steht folgendes: "Alle gemeldeten Tiere müssen drei Monate vor der Ausstellung Eigentum des Ausstellers/der Ausstellerin sein."
    Es wird dabei auch auf §29, Buchstabe d, verwiesen. In diesem, welcher die unerlaubten Handlungen beinhaltet, heißt es: "Als unerlaubte Handlungen sind u.a. anzusehen:
    das Ausstellen fremder Tiere bzw. Exponate als eigene sowie das Bezeichnen fremder oder erworbener Tiere als eigene Zucht"

  • Danke Kevin!!!!
    Genau diesen Passus habe ich gesucht.
    Wobei ich jetzt sagen muss man könnte / sollte ihn ersatzlos streichen, denn in § 29 d ist ja meiner Meinung nach wie bereits gesagt Ausstellen und bezeichnen erworbener Tiere als "eigene Zucht" nicht möglich.
    Eine noch eindeutigere Formulierung wäre dringend notwendig.
    Danke an alle und nun ran an die Änderung der AAB!?

  • Hallo


    da könnt ihr ändern soviel ihr wollt.
    Es läßt sich nicht kontrolieren und interesieren tut es auch keinen.
    Als erstes müste mann das Züchten ein und der selben Rasse bei Alt- und Jungzüchter in einer Familie verbieten.
    Hier ist eine Kontrolle nicht möglich und Papier ist gedultig.


    Gruß Siegfried

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