Neues österreichisches Tierschutzgesetz

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  • Ich weiß ja nicht wie es in Deutschland aussieht, aber für die Österreicher gibt's ab 1.1.2005 ein neues bundesweites Tierschutzgesetz. Wen's näher interessiert: Tierschutzgesetz und Verordnungen


    Ist ein ganz schön fetter Packen - hab mich die letzten Wochen schon ein wenig damit auseindergesetzt, etliche Änderungen betreffen auch die Kleintierzüchtervereine. Es gibt eine eigene Veranstaltungsverordnung, wie die Tiere bei Märkten und Ausstellungen unterzubringen sind, auf was man alles achten muß. Es müssen die Märkte und Ausstellungen vom Amtstierarzt bewilligt werden (was ich für den Verein bereits veranlaßt habe) Montags kommt die Amtstierärztin alles anschauen für die Bewilligung. Dann braucht man für alle Veranstaltungen einen Verantwortlichen (dreimal dürft ihr raten wer den Posten bei uns bekommen hat :rolleyes: ), der auch wieder alles mögliche zu beachten hat, und noch vieles mehr...


    Besonders die älternen Züchter reagieren auf das Wort Tierschutz sehr empfindlich, da gibt's gleich Beschimpfungen, etc. Viele Züchter haben auch Angst, daß da jetzt plötzlich wer vor der Türe stehen könnte und kontrolieren kommt. Was sofern keine Anzeige/Grund vorliegt wohl eher nicht zu befürchten ist, wenn sich aber war beschwert müssen die Amtstierärzte dem natürlich nachgehen. Auch für den privaten Tierhaltungsberich gibt's genaue Bestimmungen. Wobei die Kaninchen und Geflügelzüchter da eh noch eher "Glück" haben, da diese ja unter Nutztiere fallen. Für den Heimtierbereich (worunter unter anderem die Meerschweinchenzüchter fallen) gibt es nun aber schon erhebliche Änderungen. Auch bei den unterschiedlichen Vogelarten ist alles ganz detailiert beschrieben.


    Denke daß das auch nicht gerade förderlich für die Zucht ist und manche Vereine und Züchter vermutlich vor Probleme stellen könnte. Schweres Thema - grundsätzlich finde ich das neue Tierschutzgesetz ok, aber viele Züchter sind da doch recht uneinsichtig und manches ist auch nicht so ganz nachzuvollziehen - irgendwie ist es vielleicht auch ein wenig unfair, wenn manches so von heute auf morgen komplett geändert werden muß. Eine Übergansbestimmung wäre da vielleicht nicht schlecht gewesen. Bei Legebatterien gibt es auch einige Jahre Übergangszeit soviel ich weiß, aber beim Heimtierhalter ist es wohl egal (steckt ja kein industrieller Nutzen dahinter) :rolleyes: - ist ja schließlich auch eine Kostenfrage (was wenn sich jetzt jemand erst einen neuen Stall gebaut hat - und der ist jetzt zb. 10 cm zu klein? - weiß nicht wie streng die sind, aber habe von einer Meerschweinchen-Ausstellung gehört, daß da die Käfige um 1,5 cm zu klein waren, außerdem die Schutzhäuschen gefehlt haben und die 10 cm hohe Umrandung - die Schau wäre fast gesperrt worden :rolleyes: - viele wissen das wohl auch gar nicht (aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).


    Bleibt abzuwarten wie sich das weiter entwickelt. (Frag mich zb. auch, was Leute mit zb. mit Rotwangenwasserschildkröten machen, die sie bisher hatten - ab 20 cm Panzerlänge benötigen die ein 1000 Liter-Aquarium. Ein 600 LiterAquarium hat bereits 2 Meter Länge!!! - Bezweifle, daß sich sowas viele in die Wohnung stellen können. Werden dnan wohl wieder viele abgegeben oder wieder in die Wildnis entlassen... :rolleyes: - Gottseidank haben meine einen Teich ... )


    Nur mal so ein keiner Auszug als kleinen Denkanstoß...


    lg
    Satinchen


    PS: Gibt's das deutsche Tierschutzgesetzt zufälligerweise auch wo zum nachlesen?

  • Grüß Dich Satinchen,


    Tierschutz ist schon eine wichtige Sache. Wenn ich so beginne, lässt sich das ABER nicht umgehen.
    Wenn ich dabei an die kommerzielle Vermehrung denke, bei der die Kaninchen einen Platz der Größe A4 haben, greift das TSchGe noch lange nicht. Die Beispiele lassen sich fortsetzen Hühner in den Batterien, Tiertransporte (die hat man angeblich um 8 Stunden senken können, sagte mir am Telefon einer der Tierschützer) ...
    Nicht zuletzt die ewigen Kastrationen der gesunden Kaninchen in Halterhänden, nur weil sich die meinung so manifestiert hat, ein Kaninchen allein - das wäre Tierquälerei.


    Doch unsinnig wäre, ordentliche Zuchten jetzt zu zerstören, nur weil ein Stall um 10 cm Grundfläche differiert. Ich habe zwar schon mal eine Zucht gesehen (Anfänger), da saß ein WW in einer Meerschweinchenbuchte. Auf unseren Hinweis reagierte er sehr schnell und baute neue, größere Ställe.
    In dem Verein hielt man es nicht für erforderlich, Vorträge zu halten, Neuen einen Leitfaden zu geben ... da kam der Zuchtfreund zu uns und wir besuchten.


    So gründlich wie Du habe ich das Gesetz nicht im Kopf. Aber gucke mal:
    http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tierschg/

  • Hallo Heidi,


    im Großen und Ganzen sehe ich es so wie du, wichtiger als 10 cm mehr oder weniger Platz finde ich, daß das Tier gut gehalten wird. Aber es wird tatsächlich mit dem Maßstab herum gegangen. Bei uns im Vereinslokal war auch schon die Amtstierärztin und hat alles kotrolliert, auch die Käfigmaße wurden genau abgemessen und notiert. Wie erwartet paßte auch alles, nur einen Warmwasseranschluß müssen wir in der Ausstellunghalle zusätzlich zum Kaltwasser noch machen. Sonst war alles ok.


    Wir haben schon bei den letzten Ausstellungen immer erst die größeren Käfige verwendet und auch vor einiger Zeit eine größere Menge Käfige gekauft (damals mitlere Größe - jetzt kleinste) - obwohl mir heute lieber gewesen wäre, es hätte sich dabei schon um die größeren gehandelt. Denn wer weiß schon, ob es dabei bleibt oder sich da nicht nochmal was ändert... :rolleyes:
    Die ganz kleinen, die 40er-Loch kann man eh nur noch schmeissn (haben wir eine ganze Pallette davon, aber die letzte Zeit eh schon kaum im Einsatz) - da darf man jetzt nur noch die kleinsten Taubenrassen reingeben. Dann braucht man für die großen Kaninchenrassen zb. Riesen und auch für viele Geflügel größere 70er Käfige - die haben wohl auch die wenigsten. Müssen wir wohl auch noch welche besorgen, aber soviele Riesenzüchter haben wir gottseidank nicht. Weiters darf erst einen Tag vor der Ausstellung bewertet werden, weshalb es möglicherweise auch zu Preisrichterengpässen kommen könnte, wenn mehrere Ausstellunge am gleichen Termin stattfinden udn nur noch Freitags bewertet werden darf.


    Ich habe daher schon bedenken, daß es dem einen oder anderen kleineren Verein das G'nack brechen könnte (ist ja auch alles mit Kosten bzw. Arbeit verbunden).


    Auch wird man jetzt wohl öfters Negativ-Werbung über Züchter hören. Hier schon mal ein Beispiel - gleich eine halbe Seite (wann findet man schon mal so einen großen Positivbericht über eine Schau?). Heute in der Tageszeitung:
    (Kronenzeitung vom 20.4.2005)


    Obwohl ich auch nicht ganz verstehen kann, daß sich da vorher keiner informiert hat - schließlich kann es ja kaum an jemandem spurlos vorbei gegangen sein, daß es ein neues Tierschutgesetz gibt. Auch bin ich der Meinung, daß der RÖK wieder mal geschlafen hat :O, die hätten bereits zu Anfang des Jahres ein diesbezügliches Infoblatt herausgeben müssen. Immerhin hat man es mittlerweile geschafft einen Link zum Tierschutzgesetz auf die RÖK-HP zu setzen...


    lg
    Satinchen

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