Ich weiß ja nicht wie es in Deutschland aussieht, aber für die Österreicher gibt's ab 1.1.2005 ein neues bundesweites Tierschutzgesetz. Wen's näher interessiert: Tierschutzgesetz und Verordnungen
Ist ein ganz schön fetter Packen - hab mich die letzten Wochen schon ein wenig damit auseindergesetzt, etliche Änderungen betreffen auch die Kleintierzüchtervereine. Es gibt eine eigene Veranstaltungsverordnung, wie die Tiere bei Märkten und Ausstellungen unterzubringen sind, auf was man alles achten muß. Es müssen die Märkte und Ausstellungen vom Amtstierarzt bewilligt werden (was ich für den Verein bereits veranlaßt habe) Montags kommt die Amtstierärztin alles anschauen für die Bewilligung. Dann braucht man für alle Veranstaltungen einen Verantwortlichen (dreimal dürft ihr raten wer den Posten bei uns bekommen hat ), der auch wieder alles mögliche zu beachten hat, und noch vieles mehr...
Besonders die älternen Züchter reagieren auf das Wort Tierschutz sehr empfindlich, da gibt's gleich Beschimpfungen, etc. Viele Züchter haben auch Angst, daß da jetzt plötzlich wer vor der Türe stehen könnte und kontrolieren kommt. Was sofern keine Anzeige/Grund vorliegt wohl eher nicht zu befürchten ist, wenn sich aber war beschwert müssen die Amtstierärzte dem natürlich nachgehen. Auch für den privaten Tierhaltungsberich gibt's genaue Bestimmungen. Wobei die Kaninchen und Geflügelzüchter da eh noch eher "Glück" haben, da diese ja unter Nutztiere fallen. Für den Heimtierbereich (worunter unter anderem die Meerschweinchenzüchter fallen) gibt es nun aber schon erhebliche Änderungen. Auch bei den unterschiedlichen Vogelarten ist alles ganz detailiert beschrieben.
Denke daß das auch nicht gerade förderlich für die Zucht ist und manche Vereine und Züchter vermutlich vor Probleme stellen könnte. Schweres Thema - grundsätzlich finde ich das neue Tierschutzgesetz ok, aber viele Züchter sind da doch recht uneinsichtig und manches ist auch nicht so ganz nachzuvollziehen - irgendwie ist es vielleicht auch ein wenig unfair, wenn manches so von heute auf morgen komplett geändert werden muß. Eine Übergansbestimmung wäre da vielleicht nicht schlecht gewesen. Bei Legebatterien gibt es auch einige Jahre Übergangszeit soviel ich weiß, aber beim Heimtierhalter ist es wohl egal (steckt ja kein industrieller Nutzen dahinter) - ist ja schließlich auch eine Kostenfrage (was wenn sich jetzt jemand erst einen neuen Stall gebaut hat - und der ist jetzt zb. 10 cm zu klein? - weiß nicht wie streng die sind, aber habe von einer Meerschweinchen-Ausstellung gehört, daß da die Käfige um 1,5 cm zu klein waren, außerdem die Schutzhäuschen gefehlt haben und die 10 cm hohe Umrandung - die Schau wäre fast gesperrt worden - viele wissen das wohl auch gar nicht (aber Unwissenheit schützt vor Strafe nicht).
Bleibt abzuwarten wie sich das weiter entwickelt. (Frag mich zb. auch, was Leute mit zb. mit Rotwangenwasserschildkröten machen, die sie bisher hatten - ab 20 cm Panzerlänge benötigen die ein 1000 Liter-Aquarium. Ein 600 LiterAquarium hat bereits 2 Meter Länge!!! - Bezweifle, daß sich sowas viele in die Wohnung stellen können. Werden dnan wohl wieder viele abgegeben oder wieder in die Wildnis entlassen... - Gottseidank haben meine einen Teich ... )
Nur mal so ein keiner Auszug als kleinen Denkanstoß...
lg
Satinchen
PS: Gibt's das deutsche Tierschutzgesetzt zufälligerweise auch wo zum nachlesen?