Die Standardkommission gibt bekannt (November 2016, Schaufertigmachen und Streichung NICHT mehr gezüchteter Farbenschläge)

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    Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt bekannt


    Die Standard-Fachkommission hat am 22. und 23.10.2016 in einer Arbeitstagung zum neuen Bewertungs-Standard im ZDRK unter vielen weiteren Punkten zwei Themen bearbeitet, die in ihrem aktuellen Stand hier veröffentlicht werden.

    1. Schaufertigmachen

    Die Diskussion um das Thema ‚Schaufertigmachen‘ und diesbezügliche Regelungen im neuen Standard sind mittlerweile in vollem Gange. Um nun keine falschen Vorstellungen durch bereits in Leserbriefen niedergeschriebene Spekulationen aufkommen zu lassen, sehen wir uns veranlasst, den aktuellen Stand unserer Überlegungen zu veröffentlichen und damit die Diskussion auf eine sachliche Basis zu stellen.

    Zunächst eine grundsätzliche Aussage: Es wird keine rassespezifischen Regelungen geben! Vielmehr sind es uns alle Rassekaninchen gleichermaßen wert, dass diese unter Wahrung von Tierschutzaspekten in einwandfreiem und gepflegtem Zustand auf die Ausstellung gebracht werden und hoffentlich die Pflege auch im Stall weiter fortgeführt wird. Dabei wird das Rad nicht neu erfunden, sondern wir orientieren uns an dem, was heute bereits weitgehend gängige Praxis ist. Eine sehr interessante Strukturierung und Zusammenstellung lässt sich im Schweizer Standard finden, der auch als Ideenbasis diente.

    Zum erwünschten Schaufertigmachen gehören nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend):

    - Das Schneiden der Krallen sowie das Entfernen von Stallschmutz an diesen

    - Das Reinigen der Geschlechtsecken

    - Die Reinigung von Ohren, Augen und Nase von Verschmutzungen (gelegentliche leichte Krustenbildung/Absonderungen)

    - Die Fellpflege

    - Das Entfernen einzelner weißer oder andersfarbiger Deck- oder Grannenhaare, jedoch auf keinen Fall Spür- und Tasthaare

    Zum verbotenen Schaufertigmachen (Manipulation) gehört nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend):

    - Das Färben von Krallen oder Fellhaar

    - Bewusst herbeigeführte Verletzung der Tiere jeglicher Art

    Zum unerwünschten Schaufertigmachen gehören nach unserer Auffassung (die Aufzählung ist nicht abschließend):

    - Das Entfernen von Fellhaarbereichen z.B. bei Farb-, Zeichnungs- oder Abzeichenfehlern

    - Das Entfernen oder Verkürzen von Deck- oder Grannenhaaren in größeren Bereichen, z.B. im Brustbereich oder entlang von Zeichnungsmerkmalen

    Begründung zum unerwünschten Schaufertigmachen: Wie in einem Leserbrief in der Ausgabe August 2016 der kleintiernews und gleichfalls in 10/2016 der Kaninchenzeitung bereits beschrieben (Auszüge im Weiteren in Hochkomma), müssen ‚wir alle an der ehrlichen Fortsetzung der Rassekanichenzucht arbeiten, an der Optimierung unseres Standards und an der Gewinnung weiterer Jungzüchter‘. Natürlich ist dies nur dann möglich, wenn ‚Tierquälerei und Betrug an anderen Züchtern‘ in schwerwiegenden Fällen durch die Ehren- und Schiedsgerichte der entsprechenden Landesverbände und in leichteren Fällen durch eine entsprechende Bewertung sanktioniert werden können. Für die Formen des verbotenen Schaufertigmachens (Manipulation) haben wir sowohl im heutigen Standard, in der AAB (§ 29) und vermutlich in allen Ehren- und Schiedsgerichtsordnungen der Landesverbände ausreichende Regelungen, die es nur konsequent anzuwenden gilt. Zwischen diesen drastischen Manipulationen und dem, was wir gemeinhin als Schaufertigmachen wünschen und akzeptieren gibt es jedoch auch Zwischenbereiche. Sicherlich gehört es zum Schaufertigmachen, wenn ‚ein paar Grannenhaare entfernt‘ werden. Dies gilt selbstredend unabhängig von der Rasse und soll nicht etwa - wie in besagtem Leserbrief spekuliert - ‚nur den Scheckenzüchtern verboten werden‘. Wenn jedoch ganze Fellhaarbereiche entfernt werden, so ist das beim Ausrupfen mit Sicherheit für das Tier nicht angenehm und beim Ausschneiden zumindest der Versuch, den Betrachter vom tatsächlichen Zustand des Tieres abzulenken. Folgerichtig hat der Verfasser des Leserbriefes dies ja auch dort nicht erwähnt. In der Schweiz wird ein solches Vorgehen derzeit in der Art bestraft, dass das Tier so bewertet wird, als wäre die ursprüngliche farblich fehlerhafte Fellhaarstelle noch vorhanden (i.d.R. Punktabzug). Zusätzlich wird ein Punkt in der Pflege abgezogen. Dies ist ein Vorgehen, das wir in Deutschland durchaus auch diskutieren und in Betracht ziehen sollten. Mit der Bearbeitung des Standards, der AAB und der möglichen Überarbeitung aller Bewertungspositionen und vor allem der leichten und schweren Fehler, haben wir es zudem über die Clubvereinigungen nun in der Hand, wie hoch wir die Hürden gerade für die Präzision der Zeichnung bei entsprechenden Rassen setzen wollen. Mit einem solchen Vorgehen würden wir nach unserer Auffassung jedenfalls ein deutliches Maß an Ehrlichkeit fördern und denjenigen belohnen, der die besseren Tiere züchtet und nicht denjenigen, der durch Ausreißen von Fellhaarbereichen am besten über die tatsächliche Qualität des Tieres hinwegtäuscht. Wir freuen uns auf alle Fälle auf eine angeregte Diskussion zu diesem Stand der Formulierungen für den neuen Standard zum Wohle unsere Tiere.


    2. Streichung von nicht gezüchteten Farbenschlägen

    Die Standard-Fachkommission hat beschlossen, Farbenschläge anerkannter Rassen dann zu streichen, wenn diese seit mindestens 3 Jahren nicht mehr laut TGRDEU-Erfassung gezüchtet wurden. Dies betrifft aktuell:

    Rasse

    Farbenschlag

    Deutsche Widder

    luxfarbig

    Englische Widder

    hasenfarbig

    Englische Widder

    rot

    Englische Widder

    luxfarbig

    Englische Widder

    chinchillafarbig

    Englische Widder

    havannafarbig

    Englische Widder

    fehfarbig

    Englische Widder

    weiß BlA

    Englische Widder

    dunkelgrau-weiß

    Englische Widder

    hasenfarbig-weiß

    Englische Widder

    rot-weiß

    Englische Widder

    luxfarbig-weiß

    Englische Widder

    chinchillafarbig-weiß

    Englische Widder

    havannafarbig-weiß

    Englische Widder

    fehfarbig-weiß

    Farbenzwerge

    holländer eisengrau-weiß

    Loh-Rexe

    fehfarbig

    Zwerg-Rexe

    dalmatiner sepiabraun-weiß

    Fuchskaninchen

    schwarzsilber

    Fuchskaninchen

    blausilber

    Fuchskaninchen

    havannasilber

    Fuchskaninchen

    gelbsilber

    Fuchskaninchen

    graubraunsilber

    Fuchskaninchen

    hellsilber

    Sollten diese Farbenschläge dennoch irgendwo aktuell gezüchtet werden und lediglich nicht bei der TGRDEU-Erfassung berücksichtigt worden sein, so besteht nun noch bis 31.03.2017 die Gelegenheit, dies bei der Redaktion der Standard-Fachkommission nachzuweisen, dann erfolgt zunächst keine Streichung.

    Bad Dürkheim, im Oktober 2016 Bernd Graf, Redaktion




    Wir bedanken uns bei dem ZDRK-Präsidium und Bernhard Graf für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    (C) 2016 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Würdest du den Abnschnitt mal schreiben? Habe es gerade nicht im Kopf.


    Für einige sehr ärgerlich, da sie gerade dran sind einige Farben zu züchten.


    Ich erinnere mich auch an eine Stellungnahme, dass Zwerg-Rexe sepia weiß gar nicht anerkannt sind und nun will man sie streichen....

  • Für einige sehr ärgerlich, da sie gerade dran sind einige Farben zu züchten

    siehe letzter Satz:


    [font='&quot'],,Sollten
    diese Farbenschläge dennoch irgendwo aktuell gezüchtet werden und lediglich
    nicht bei der TGRDEU-Erfassung berücksichtigt worden sein, so besteht nun
    noch bis 31.03.2017die Gelegenheit, dies bei
    der Redaktion der Standard-Fachkommission nachzuweisen, dann erfolgt
    zunächst keine Streichung. "
    [/font]


    [font='&quot']Sollte doch somit kein Problem sein.[/font]


    [font='&quot']LG Susan
    [/font]

  • Hallo,


    ich hoffe das jeder der betroffenen Züchter eine sachliche und freundliche Mail an die Standardkommission bzw. Herrn Graf formuliert und seine Bedenken und seinen Widerspruch äußert.
    Es wurde ja sicher mit Absicht so formuliert, dass auch der "kleine" Züchter sich direkt melden darf und soll, wenn er die betroffenen Rassen und Farben bei sich im Stall hat.
    Ich freue mich, dass es diese Möglichkeit gibt - und werde sie nutzen


    Viele Grüsse, Claudia

  • Die Frage bleibt doch ob jeder davon erfährt!!


    Hallo zusammen,


    hier als kurzer Hinweis: Die Standard-Fachkommission im ZDRK gibt die Veröffentlichungen in jüngster Vergangenheit in Form von Presseveröffentlichungen an die einschlägigen Online-Medien und die beiden aktuellen Fachzeitschriften sowie auch an die Hersteller der anerkannten Ausstellungsprogramme, wenn erforderlich, weiter. Darüber hinaus stehen diese auch auf www.zdrk.de . Da diese Veröffentlichungen bisher auch immer sehr gut und zeitnah aufgenommen wurden, sollte jede(r) Rassekaninchenzüchter(in) in der Lage sein, sich darüber zu informieren. Hier gilt jedoch auch ganz klar, Wissen ist eine Holschuld und keine Bringschuld, will heißen, informieren muss man sich dann schon noch selbst und nicht abwarten bis man einen persönlichen Brief bekommt.


    Danke an Countrysu, die klar erkannt hat, um was es hier eigentlich geht. Wir wollen nichts streichen, das in Deutschland noch als Farbenschlag der anerkannten Rassen aktuell gezüchtet wird - daher ja auch die Aufforderung. Es macht aber auch keinen Sinn, im Standard, in Ausstellungsprogrammen, in der TGRDEU-Erfassungsliste (in großer Anzahl in Deutschland gedruckt) etwas mitzuführen, das es gar nicht gibt. Wenn der Nachweis erbracht wird, wird auch nicht gestrichen. Ansonsten sind die Anforderungen an die Herauszüchtung neuer Farbenschläge ja nicht allzu groß und 10 Züchter sollte es doch mindestens haben, damit wir von Rassekaninchenzucht sprechen können und nicht von Individualzucht.


    Viele Grüße


    Bernd Graf

  • ... in Einklang zum §3 der ZDRK-Satzung steht.


    Hallo 'widderzwerg',


    was genau meinst du denn, das nicht im Einklang mit der Satzung ist?


    Ich habe mir sicherheitshalber nochmal den §3 der Satzung mit all seinen 10 Unterpunkten durchgelesen und kann beim besten Willen nichts erkennen, das uns daran hindern sollte, seit Jahren nicht existierende Farbenschläge aus der Aufzählung der Rassen und Farbenschläge zu entfernen.


    Wer ein Herz für die benannten Farbenschläge hat, hätte sie ja ohne bedenken die letzten Jahre züchten können, wollte aber offenbar keiner - oder sie sind nur nicht in der TGRDEU erfasst. Wenn zweites der Fall ist, dann sollten wir dort nachforschen und sie bleiben dann ja auch erhalten (wie in der Veröffentlichung steht).


    Viele Grüße, Bernd Graf

  • Immer mit der Ruhe, nicht gleich so doll!!
    Ich habe doch nur versucht darauf hinzu weisen, wie es vielen ergeht.
    Natürlich sollten solche Sachen ja in den Vereinen besprochen werden und dann erfährt es ja auch jeder.

  • Hallo Zuchtfreund Graf,


    gerne teile ich Ihnen meine Meinung in Bezug zur ZDRK-Satzung mit.


    Es handelt sich hier um die am 01.10.2009 ins Vereinsregister eingetragene Fassung, dass ist die, welche ich im Internet ausfindig machen konnte. Auf der ZDRK-Seite konnte ich leider keine finden.
    Konkret geht es mir hier im §3 um den Unterpunkt 4.


    - Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zuchtwesens, Erhalt und Entwicklung tiergenetischer Ressourcen im Hinblick auf die landwirtschaftliche Nutztierzucht und deren landwirtschaftlichen Aspekte.


    Das Wort ,,Streichung“ deute ich mit ,,Abschaffung oder Beseitigung“.
    Das würde für mich bedeuten, dass die aufgeführten Rassen bzw. Farbenschläge nicht mehr anerkannt sind und damit nicht mehr offiziell gezüchtet werden dürfen.


    Wenn ich bedenke, wie lange es dauern kann bis eine Rasse bzw. Farbenschlag Anerkennung findet, dann kann ich nicht verstehen warum anerkannte Rassen / Farbenschläge, selbst wenn sie zur Zeit nicht gezüchtet werden, gestrichen werden müssen. Rassen unterliegen auch einem gewissen ,,Zeitgeschmack“.


    Kann man diese nicht einfach ruhen lassen? Wem tut es weh, wenn sie weitergeführt werden in der Statistik?


    Da es hier zum großen Teil um Englische Widder geht kopiere ich mal etwas hier her:


    Mit der Einführung 1920 der drei Standards von Bund Deutscher Kaninchenzüchter, des Preußischen und Sächsischen Standards (Reformstandard) wurde ein starker Aufwärtstrend wahrgenommen. Jeder Verband konnte nach eigenem Ermessen bestimmen und handeln. Erst 1938 kam es zur Verschmelzung durch die Reichsbewertungsbestimmungen, was mit dem Niedergang der Englischen Widder einherging.


    Während des zweiten Weltkrieges warb man in der Kaninchenzucht für Rassenbeschränkung und was damit auch der Zucht des Englischen Widders Abbruch getan hatte. Es war zu begrüßen, dass sich Friedrich Joppich nach 1945 auch aus geschichtlichen Gründen dafür einsetze, diese Rasse zu erhalten. Auf der DDR-Siegerschau 1971 in Leipzig war die Rasse mit 11 Tieren in Schwarz und Madagaskar vertreten.


    Anlässlich der Bundes-Kaninchenschau 1987 in Nürnberg und Stuttgart trafen sich die Züchter der Englischen Widder, um sich in einer Interessengemeinschaft zu organisieren. Es tat sich was. Ziel der Interessengemeinschaft war es, die Zucht der Englischen Widder wieder auf eine breite Basis zu stellen und so diese geschichtsträchtige Rasse für kommende Generationen zu erhalten.

    Damit möchte ich nur zeigen, dass sich immer wieder Zuchtfreunde finden.


    Ein Blick zum Nachbarn, in der Schweiz sieht der Standard von 2003 etwas anders aus, was sich ebenso von der Verbreitung sagen lässt. "Weniger kann mehr sein", scheint die Devise, denn eine im Vergleich zu Deutschland gute Verbreitung aller Farbenschläge spricht für den Standard und die Standardanforderungen der Schweizer. Der heutige deutsche Standard hat sich an dieser Musterbeschreibung orientiert.

    Die kopierten Texte entstammen der ,,Widder AG“ Homepage


    Also wie geschrieben, ich beziehe mich auf:


    Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige
    Schutz- und Sicherungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Zuchtwesens
    .


    Beste Grüße, Widderzwerg

  • Werter Zuchtfreund 'Widderzwerg' (ich finde es ein wenig schade, sich nicht mit Namen zu benennen und es ist ein wenig unangenehm, sich nur mit einem Synonym zu unterhalten),


    Sie haben zwar durchaus einen der wohl wichtigsten Absätze der Satzung des ZDRK zitiert, leider kann ich jedoch Ihrer Argumentation zur Auslegung dieses §3 Abs. 4 nicht folgen. Hier heißt es:


    Förderung von in ihrem Bestand gefährdeten Kaninchenrassen durch nachhaltige Schutz- und Sicherungsmaßnahmen ...


    Es ist doch wohl unstreitig, dass ich nur etwas fördern und schützen kann, das auch existent ist (Bestand heißt sie bestehen noch). Hier handelt es sich aber um Farbenschläge, die schlicht nicht existent sind und somit auch nicht geschützt werden können, da es sie ja gar nicht gibt und teilweise vielleicht sogar noch nie gab. Da hilft dann auch keine Fördermaßnahme mehr. Viele Farbenschläge gibt oder gab es ja bei den EW auch nur auf dem Papier, da zu Position 6 nur folgender Text steht:


    Für die Farbe und Zeichnung der Englischen Widder gelten die gleichen Anforderungen wie für die Deutschen Widder.


    Unbenommen bleibt dann aber ja immer noch, durch entsprechende Kreuzungen/Neuzüchtungen oder Nachzuchten über die zugelassenen Verfahren einen Farbenschlag erneut wieder aufleben zu lassen. Dies muss auch entgegen Ihrer Aussage nicht lange dauern, wenn sich mindestens 10 Züchter aus mind. 5 Landesverbänden finden, die 200 Nachzuchttiere züchten und davon mindestens 20 den Anforderungen entsprechende Nachwuchstiere auf der Bundesschau oder BRS zeigen, sind sie wieder drin.


    Viele Grüße
    Bernd Graf

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