Änderungen der AAB veröffentlicht

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    Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt bekannt

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 08. Juni 2016 anlässlich der ZDRK Bundestagung in Monschau folgende zucht- und bewertungsrelevanter Beschlüsse gefasst:

    Arbeitsstand zum neuen Standard zur Bewertung im ZDRK

    In zwei Tagungen wurde sowohl den Preisrichtern als auch den Referenten für Zucht und Schulungswesen der Landesverbände der aktuelle Stand der Arbeiten am neuen Standard zur Bewertung im ZDRK vorgestellt. Wie bereits bei der JHV der Clubs im ZDRK am 01. Mai 2016 wurden erneut die AG-Sprecher der Clubs aufgefordert, sich aktiv an der Arbeit zu beteiligen und Änderungen an den Rassetexten einzubringen, wenn diese notwendig und sinnvoll sind (Motto: Kontinuität bewahren). Wir rufen daher alle AG-Sprecher im ZDRK auf, sich bei dem neu gewählten Vorsitzenden der Clubs im ZDRK, Detlef Beckers als auch bei der Redaktion der Standardfachkommission im ZDRK zu melden, sofern nicht schon der direkte Kontakt besteht.

    Beschlüsse zu Neuzüchtungen

    Nach Sichtung des Standes der angemeldeten Zuchten der Neuzüchtungen und der TGRDEU-Zahlen sowie unter Rückblick auf die ausgestellten Tiere in Kassel wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    Zwerg-Satin, thüringerfarbig werden als weiterer Farbenschlag der Zwerg-Satin ab 01. Oktober 2016 anerkannt.

    Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:

    1. Zwergwidder-Satin elfenbein BlauAugen
    2. Zwerg-Satin elfenbein BlauAugen
    3. Klein-Rexe dalmatiner dreifarbig
    4. Klein-Rexe königsmantelgescheckt schwarz-gelb

    Im Zusammenhang der Neu- bzw. Nachzüchtungen sei darauf hingewiesen, dass alle Nachzuchttiere eines Wurfes ins Vereinszuchtbuch eingetragen und gekennzeichnet werden sollen, auch wenn diese nicht dem Erscheinungsbild der Neu- bzw. Nachzüchtungen entsprechen. Ein Vermerk im Zuchtbuch über die tatsächliche Farbe bzw. sonstiger Merkmale ist vorzunehmen.

    Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)

    Einige Neuregelungen (z.B. SEPA-Bezahlverfahrens) und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurden in der Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des ZDRK am 11. Juni 2016 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:

    1. § 5 Vollzug der Anmeldung und § 6 Bestätigung der Anmeldung (AAB 2012 Seite 9)

      Die Änderungen betreffen zum einen die Regelungen zur Form (Schriftform / Online) und Unterschriften (Bestätigungen) einer Anmeldung. Zum anderen aber auch die gewandelte Form der Bezahlung (Überweisung vs. SEPA-Einzug), inklusive der häufig bei kleineren Schauen gewählten Form des Bezahlens beim Einsetzen sowie den Rechtsfolgen aus diesem Vorgang. Hier wurden als Alternativen zur bisherigen Regelung neue zeitgemäße und praxisorientierte Verfahren zugelassen.
    2. § 12 Neuzüchtungen, Nachzuchten und Kreuzungen (AAB 2012 Seite 12)

      Durch die Landesverbände und nur mit Zustimmung der Standard-Fachkommission des ZDRK kann eine befristete Kennzeichnung von Kaninchen, die noch vor der Zulassung einer Neu- bzw. Nachzucht gezüchtet werden, mit einem ‚K‘ genehmigt werden. Dies kann erforderlich sein, um die im Juni 2013 veröffentlichen Voraussetzungen für eine Zulassung einer Neu- bzw. Nachzucht im ZDRK zu erlangen (Suche von weiteren Züchterinnen und Züchtern, die sich beteiligen wollen).
    3. § 21 Bewertung - Preisrichterverpflichtung -> nur 11. Absatz (AAB 2012 Seite 16)

      Hier wird in Anlehnung an die gängige Praxis zu dem Begriff der Rasse auch der Farbenschlag ergänzt.
      Bisher: Den Preisrichtern dürfen Rassen, in denen sie selbst oder Familienmitglieder ausgestellt haben, nicht zur Bewertung übertragen werden. Dasselbe gilt auch für die Mitwirkung von Anwärtern und Hilfspreisrichtern.
      Neu: Den Preisrichtern dürfen Rassen beziehungsweise Farbenschläge der Rassen, in denen sie selbst oder Familienmitglieder ausgestellt haben, nicht zur Bewertung übertragen werden. Dasselbe gilt auch für die Mitwirkung von Anwärtern und Hilfspreisrichtern.
    4. Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) (AAB 2012 Seite 33)

      Im Rahmen der Gleichbehandlung wurde der Titel „Deutsche Vizemeisterin / Deutscher Vizemeister“ auch in der Erzeugnisabteilung eingeführt. Hierdurch ergibt sich auf der Seite 33 folgende Anpassung (Ergänzung in Fettdruck):

      In der Erzeugnisabteilung wird im Einzelwettbewerb der Titel „Deutsche Meisterin / Deut-scher Meister“ einer Ausstellerin/eines Ausstellers für 2 Nummern Exponate zuerkannt. Dieser Titel wird jeweils
      einmal in der Klasse 1 b (Bestleistung Fleischgerichte)
      einmal in der Klasse 2 (Bestleistung Fell),
      einmal in der Klasse 3/4 (Bestleistung Angorawolle),
      einmal in der Klasse 6 a (Bestleistung Materialgebundene Gestaltungen)
      vergeben, sofern jeweils mindestens drei Ausstellerinnen/Aussteller die obige Bedingung zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 2 Nummern). Der Titel „Deutsche Vizemeisterin / Deutscher Vizemeister“ wird zusätzlich vergeben, wenn mindestens fünf Ausstellerinnen/Aussteller die obige Bedingung zur Teilnahme an der Meisterschaft erfüllen (d.h. jeweils 2 Nummern).

    Zu den vorgenannten Anpassungen werden Blätter mit dem neuen Text von der Redaktion der Standard-Fachkommission herausgegeben, welche die Seiten 9, 12, 16 und 33 der AAB Ausgabe 2012 betreffen. Der veränderte bzw. ergänzte Text ist in blauer Farbe gekennzeichnet.

    Hinweis: Die Einlegeblätter mit den Änderungen der AAB können der Fachpresse entnommen werden und sind auf http://www.zdrk.de zum Download verfügbar.

    Die neue Rassebeschreibung der Zwerg-Satin, wie auch die neue Rassebeschreibung der im Dezember bereits anerkannten Genter Bartkaninchen können ab August 2016 über die Drucksachenverteilerstellen bestellt werden.

    Monschau, im Juni 2016 Bernd Graf, Redaktion

    Downloads

    AAB 2012 Anpassung 2016 Einlegeblatt §5 und §6 ►

    AAB 2012 Anpassung 2016 Einlegeblatt §12 ►

    AAB 2012 Anpassung 2016 Einlegeblatt §21 nur Seite 16 ►

    AAB 2012 Anpassung 2016 Einlegeblatt BKS und BRS nur Seite 33 ►

    ©2016 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

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