Hallo zusammen,
hat jemand die Richtlinien für Zuchtgemeinschaften hinsichtlich des Themas juristische Person verstanden. Demnach müsste die Schulklasse oder Gruppe zunächst einen Verein oder eine Gesellschaft gründen und daraus dann eine natürliche Person benennen, die dann Mitglied des Kaninchenzuchtvereins wird. Das kann doch eigentlich nicht das Gewollte sein.
Gruß Torsten