Mäuse in der Bucht!

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  • In erster Linie gings mir aber um die Leute die evtl aufgrund ihrer Aussagen Ärger bekommen könnten ;) also weniger um dich Jan.

    Es geht mir drum wie verachtend manche Menschen über andere Geschöpfe reden und du offensichtlich nicht einsiehst, warum auch Schädlinge unter das Tierschutzgesetz fallen können...

    :D Also ich glaube es ging da schon ein wenig um meine Aussage.
    Aber ich denke die wurde doch falsch verstanden bzw. falsch dargestellt... Das man keine Tiere quälen darf/ soll ist für mich selbstverständlich! Sowas sollte nicht extra in Gesetze verpackt werden... Aber es kann nicht verlangt werden das Schädlinge vor dem Töten betäubt werden müssen. Da muss einfach aufwand nutzen im Verhältnis stehen. Ich kann die Maus nicht erst fangen, betäuben und dann ein Kehlschnitt machen... Das hat aber nichts mit quälerei zu tun. Genau so wenig das ich andere Geschöpfe verachte... Im Gegenteil! Ich glaube viele von hier haben schon mehr Tiere getötet wie ich :P

  • Hallo zusammen,


    ich muss zugeben, dass natürlich auch Schadnager unters TSchtzG fallen, daher gab es auch keine Regentonnenaktionen mehr. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass das Öffnen der Lebendfallen im Hühnerpark, aus Schadnagern - in gewisser Weise - noch Nutztiere werden lässt. ;)


    Gruß


    Thomas

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