Beschlüsse der Standardfachkommission vom 18. Dezember 2015

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  • Hallo,


    wenn ein Tier eine Zahnfehlstellung hat, ob angeboren oder durch einen Unfall, gehört es nicht auf eine Ausstellung. Ob es geschlachtet werden soll muss der Züchter selbst mit sich ausmachen. Wenn das Tier (nach Unfall) ordentlich fressen kann, warum nicht weiter zur Zucht einsetzen?!


    Zum Thema n.b. weiterbewerten...


    Die Tiere die ausgestellt und bewertet werden, unterliegen Regeln, dem Standard.


    Wer es nicht schafft, nach diesem Standard zu züchten, brauch auch nicht ausstellen oder muss eben mit dem n.b. zufrieden sein.
    Da brauch man den Standard und die AAB auch nicht so aufweichen, dass man nicht mehr nachm Gewicht schauen muss, weils ja nur einen Punktabzug gibt.


    Es muss doch auch ein Zuchtziel sein, dass die Rasse die man züchtet, ihren Größenrahmen mühelos erreicht und auch hält. Was bringt mir denn ein Tier was nach genau 6 Monaten 2,3kg hat aber nach 8 Monaten bei 3kg oder 10 Monaten 4kg wäre?!
    Es ist die Arbeit des Züchters, die Tiere in den passenden Größenrahmen zu bringen (durch Selektion) und dann auch Gewichte halten zu können (durch Futter, etc)


    MMn muss sich kein Preisrichter mit einem Tier in der Bewertung aufhalten, welches schon in den ersten geforderten Punkten n.b. ist.


    Es ist einfach auch eine Sache des persönlichen Ehrgeizes des Züchters, kein n.b.-Tier auszustellen.


    Für Rassen die im Zuchtstand einfach noch nicht so weit sind, kann man sich Tischbewertungen oder Tierbesprechungen organisieren.
    Auch ist es sicher möglich, die Tiere zu einer Bewertung mitzubringen und ausser Konkurrenz von den PR anschauen zu lassen.


    Ich denke, da unsere PR auch Menschen und interessierte Züchter (mit Ausnahmen ) sind, machen die das auch.



    Gruss Florian

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Hallo,




    Zitat

    Prinzipiell habe ich nichts gegen den Europastandard. Bei den meisten Rassen ändert sich ja nichts bis wenig und die Rassepalette wird erweitert.


    Ich glaube nicht, da müsste ich in letzter Zeit einiges falsch verstanden haben, dass sich durch die Annäherung an den Europastandard die Rassepalette erweitert.


    Diverse Neu-, eigentlich Nachzuchtverfahren wird es immer geben. Der deutsche Standard wird sich nicht an den Europastandard, sondern der Europastandard dem deutschen Standard annähern. Das ist bereits der Fall und lässt sich bei näherer Betrachtung des EE-Standards von 2012 unschwer feststellen. Der Einfluss einzelner Länder ist zwar sichtbar, siehe regionsspezifische Rassen, u.a. die verschiedenen Burgunder, bzw. die Anhebung des Gewichts der Zwergwidder. Hier waren es wohl die Schweizer, die ihren Einfluss geltend machten.


    Andererseits haben die Schweizer beim Fuchskaninchen das Grannenhaar näher beschrieben - "Sehr kräftig und glänzend, gleichmäßig lang, 7 - 8 cm". Das ist wohl beim Übertragen, beim Zusammenführen, Abschreiben oder was auch immer, verloren gegangen. Gleiches gilt für die Ohrlänge, die mit 10,5 bis 11,2 cm festgelegt wurde. Die fehlt übrigens im Standard 2004, aber auch im EE-Standard. Ach, was für ein Zufall! :D


    Manche Bewertungen waren bis vor kurzem gar nicht möglich; so gibt's für die Österreicher mittlerweile ergänzende Bemerkungen zur Jungtierbewertung. Diese sind, wen wundert's, den Bestimmungen des Standards 2004 sehr ähnlich. Also, mit länder- bzw. Sachverhalt-spezifischen Einlegeblättern lässt sich vieles regeln. Dann müssen nicht alle in den sauren Apfel beißen.


    MfG Manfred

  • Hallo zusammen


    "Genter Bartkaninchen, wildfarben werden als Rasse ab Oktober 2016 anerkannt."


    Na also, geht doch.


    Was bedeutet aber "ab Oktober"? Muss ich die Jungtiere aus diesem Jahr noch als Neuzucht kennzeichnen oder kann man das "N" weglassen?


    Gruß


    Michael

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