Beschlüsse der Standardfachkommission vom 18. Dezember 2015

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    Beschlüsse der Standardfachkommission

    Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 18. Dezember 2015 anlässlich der Bundeskaninchenschau in Kassel folgende zucht- und bewertungsrelevante Beschlüsse gefasst:

    Konzept für den neuen Standard zur Bewertung im ZDRK

    Die Erstellung des neuen Standards soll unter breiter Einbindung der Club-Arbeitsgemein-schaften erfolgen, soweit dies konstruktiv möglich ist. Hierzu wird der Redaktionsleiter der StFK des ZDRK an der Tagung der Clubs am 01. Mai 2016 teilnehmen, um die Vorgehensweise zu erläutern.

    Bereits heute können wichtige Neuerungen für den neuen Standard festgehalten werden:

    -Neues Punkte-Schema:

    Pos. 1: Gewicht

    Pos. 2: Körperform, Typ und Bau

    Pos. 3: Fellhaar bzw. Wolldichte und –länge

    Pos. 4: Besondere Rassemerkmale 1

    Pos. 5: Besondere Rassemerkmale 2

    Pos. 6: Besondere Rassemerkmale 3

    Pos. 7: Pflegezustand

    10 Pkt.

    20 Pkt.

    20 Pkt.

    15 Pkt.

    15 Pkt.

    15 Pkt.

    5 Pkt.

    - Hieraus ergibt sich auch eine Neufassung der Gewichtstabellen

    - Weiterhin sollen in Anlehnung an den Europastandard zu allen Rassen Ohrenmaße im neuen Standard hinterlegt werden

    - Änderungen an den Rassetexten sollen nur dann vorgenommen werden, wenn dies notwendig und sinnvoll ist (Motto: Kontinuität bewahren)

    - Der allgemeine Teil sollte in der Neuordnung eine Verbindung zum Europastandard schaffen, in dem die Besonderheiten der deutschen Rassekaninchenzucht erhalten bleibt

    - Ziel ist nach wie vor den Standard in einem Zeitrahmen von 3 Jahren fertigzustellen

    - Um die auch danach weiterhin zu erwartenden kontinuierlichen Anpassungen des Standards besser verwalten zu können, wird ein Konzept der Einlegeblätter mit Datum bzw. Versionsstand entwickelt.

    Beschlüsse zu Neuzüchtungen

    Nach Sichtung des Standes der angemeldeten Zuchten der Neuzüchtungen und der TGRDEU-Zahlen sowie der ausgestellten Tier in Kassel wurden folgende Beschlüsse gefasst:

    Genter Bartkaninchen, wildfarben werden als Rasse ab Oktober 2016 anerkannt. Zunächst wird die vorliegende Musterbeschreibung als Einlegeblatt für den Standard 2004 übernommen. Die Beschreibung der Position 3. Fellhaar wird jedoch in der Praxis zu beobachten sein und sofern erforderlich danach im neu zu erstellenden Standard angepasst. Die Einordnung erfolgt in der Abteilung 7.


    Farbenzwerge, mantelgescheckt wildfarben-weiß werden als weiteren Farbenschlag der Fbzw ab Oktober 2016 anerkannt.


    Nachfolgende Neuzüchtungen erhalten mit Hinblick auf den neuen Standard Auflagen, sich bis zur Bundeskaninchenschau 2017 in den Punkten Verbreitung und/oder Nachzucht- und Zuchttier-Anzahl und/oder Qualität zu verbessern:


    Kleinschecken wildfarben-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
    DKlW weißgrannenf. schwarz: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
    Fbzw mantelgescheckt havannaf.-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
    Fbzw mantelgescheckt rot-weiß: Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
    Hotot-Rexe: Verbreitung, Qualität und Anzahl Nachzuchttiere
    Thüringen-Rexe: Verbreitung (10 Landesverbände) und Anzahl Nachzuchttiere
    Zwerg-Rexe, japanerfarbig: Anzahl ausgestellter Tiere und Qualität (mind. 20 den Anforderungen entsprechende Tiere auf der Bundesschau)



    Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:



    Klein-Rexe weiß RA
    Sallander, jedoch erst sobald die erforderliche Anzahl von Anträgen aus den Landesverbänden bei der StFK des ZDRK eingegangen sind. Diese Ausnahme wird angewendet, da sehr glaubhaft gemacht wurde, dass eine große Anzahl von Anträgen derzeit den Standard-Fachkommissionen der Landesverbänden zur Prüfung vorliegen, die bei Zustimmung der Landesverbände die geforderte Anzahl von Anträgen deutlich übersteigen wird.


    Anmerkung der Redaktion: Bis zur Herausgabe der Pressemitteilung ist die erforderliche Anzahl an Anträgen für die Nachzucht/Neuzüchtung der Sallander eingegangen. Daher können die Standardfachkommissionen der Landesverbände direkt entsprechende Genehmigungen ausstellen, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind.



    Kassel, im Dezember 2015 Bernd Graf, Redaktion


    Zur neu anerkannten Rasse Genter Bartkaninchen wird in absehbarer Zeit noch die Vorlagen für die neuen Einlegeblätter nachgeliefert. Einzuordnen sind die Genter Bartkaninchen aufgrund ihrer Langhaarigkeit und ihres Normalgewichtes (von 4,25 bis 5,25) vor den Angorakaninchen.

    Wir bedanken uns bei dem ZDRK-Präsidium, und bei Bernd Graf für die Genehmigung zur Veröffentlichung. Das Copyright für den Text liegt bei dem ZDRK. Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, das die Bilder, Texte und Grafiken bestimmten Rechten unterliegen, und das wir Copyrightverletzungen strafrechtlich verfolgen lassen werden.

    © 2016 Rassekaninchenzuchtforum e.V.

  • Hy,


    Ist ja interessant wobei ich jetzt schon eine frage habe die neue Punkte Vergabe kommt erst mit dem neuen Standard oder gilt diese schon dieses Jahr?
    Und wann soll der neue Standard kommen?


    Danke schon mal für die Infos


    Gruß Christian

  • Hallo Christian,


    das neue Punkteschema gilt wie im Text steht erst 'für den neuen Standard ' und dieser ist wie auch im Text steht 'in einem Zeitrahmen von 3 Jahren' zur Fertigstellung geplant (also wenn alles gut geht in 2018).


    Viele Grüße
    Bernd

  • Ich hoffe bei den Lothringern kommt die Standardänderung in der Bauchfarbe.
    Da sollte sich die AG auf jeden Fall dafür einsetzen!


    Die neue Punkteverteilung finde ich sehr gut.
    Wobei sich an der, manchmal übertriebenen, Berwertungshöhe nichts ändern wird.


    Wir werden sehen =)


    Grüßle Flo

    Und dann diese Zweifel, ob ich der Bekloppte bin oder alle um mich herum...


    *..jetzt auch mit Kameraüberwachung _haue_

  • Hallo,
    ein neuer Standard ist schon überfällig.Die Frage stellt sich nur,warum müssen wir uns an den Europastandard orientieren?Wir sind die führenden Kaninchenzüchter in Europa.Es ging ja nun schon lange in gewohnter Form.Wieso dürfen wir uns nicht uns zu Wort melden und solche Beschlüsse mitbestimmen?Leider wird auch hier alles von OBEN bestimmt.
    Naja,bin gespannt ,wie dieses aufgenommen wird.
    Gruß Sven

  • Zitat

    Kopf und Ohren auch weiterhin in Pos. 4 ??


    ...oder wird dies nicht mehr berücksichtigt...?



    Bei einigen Rassen war Kopf und Ohren nicht Pos. 4, Rheinische Schecken z.b. da ist Pos.4 lt. Standard 2004 Kopfzeichnung.
    Bei den Hermelin ist Pos. 4 Kopf und Pos. 5 Ohren.
    Ebenso bei den Weißen Wienern Pos. 4 Kopf und Pos. 5 Ohren.


    Daher kann man es zusammenfassend ja nur mit Pos. 4 Besondere Rassemerkmale 1
    machen.


    Hoffe meine Ausführung ist richtig.


    Lg Jenni

  • Hallo, ich bin neu hier, aber:


    In das neue Bewertungssystem soviele Probleme hineinzu interpretieren zu können, bedarf es schoon sehr viel Fantasie, oder das andere


    Es wird doch nur die Punkteverteilung geändert, d.h. die Punkte wie im Europasstandard verteilt.
    Es bleibt sonst alles beim Alten (außer es kommen spezielle Änderungen bei den Rassen)


    positiv und besser ist auf allle Fälle, dass das Gewicht oben bleibt


    Der Preisrichter wiegt immer zuerst das Kaninchen, bevor es weiter angeschaut wird.


    John

  • auch ich finde das neue Bewertungssystem bzw. die neue Punkteverteilung gut.

    positiv und besser ist auf allle Fälle, dass das Gewicht oben bleibt


    Der Preisrichter wiegt immer zuerst das Kaninchen, bevor es weiter angeschaut wird


    Dass anhand des Über- bzw. Untergewichtes ein Tier nicht mehr weiter bewertet wird, stört mich schon länger. Man vielleicht auch mal hinschauen, in welchem Monat ein Tier geboren ist, das gerade bewertet wird.


    Wenn ich als Züchter ein Tier kaufen möchte, kann ich durchaus damit leben, ob ein Tier etwas mehr oder weniger Gewicht auf die Waage bringt, es muss halt nur dementsprechend zu meinen Tieren und Zuchtzielen passen. Ich finde allerdings, dass die Tiere weiter bewertet werden sollten, denn sämtliche anderen Punkte auf der Bewertungskarte sind für mich persönlich wesentlich wichtiger. Vor allem, ob irgendwelche Fehler festgestellt wurden.


    Es ist vollkommen richtig, bei Über- oder Unterschreitung des Gewichtes ein "nb" zu vergeben, da gibt es gar keine Diskussion drüber, aber die Bewertung sollte trotzdem komplett durchgeführt werden, schließlich hat der Züchter des Tieres dafür auch bezahlt. So bleibt er bei als verkäuflich gemeldeten Tieren darauf sitzen, weil sich kein Käufer findet, da oben nur das Gewicht auf der Bewertungskarte steht und unten nur noch "nb", weiter jedoch keine weiteren Informationen zu dem Tier ersichtlich sind. Bei einer kompletten Bewertung würde sich trotz "nb" vielleicht trotzdem ein Käufer für so manches Tier finden und sich somit die Verkaufszahlen auf mancher Schau erhöhen - und damit auch die Einnahmen für den Veranstalter.


    LG Gabi

  • Hallo Sven,
    ich möchte dir auf einige deine Fragen und Meinungen meine Meinung gegeüberstellt:

    Die Frage stellt sich nur,warum müssen wir uns an den Europastandard orientieren?

    Vielleicht weil es sinnvoller ist, in jahren stagnierender Mitgliedezahlen lieber europaweit den Genpool mancher Rassen zu erhalten?
    Im übrigen kenne ich Aussagen ausländischer Züchter, die meinen dass wir Deutschen schon aufzitieren würden was im EE-Standard steht.
    Ich finde es schon sinnvoll sich "auf einen Nenner" zu einigen.

    Wieso dürfen wir uns nicht uns zu Wort melden und solche Beschlüsse mitbestimmen?Leider wird auch hier alles von OBEN bestimmt.


    Das liest sich wie ein "Todschlagargument"!
    Ich finde nicht dass dem immer so ist. Jeder hat die Möglichkeit Eingaben zu machen.
    In den vergangenen Jahren habe ich schon erlebt, dass zahlreiche Wünsche sowohl hier aus dem Forum als auch von der Widder AG zu Änderungen geführt hat!
    Im Besonderen möchte ich da einmal an die Änderungen vor einigen Jahren bei den mantelgescheckten Widdern hinweisen. Die AG hat sich gemeinsam auf eine Vorgabe geeinigt und seittde steht die fast unverändert im Standard.


    Sagt nicht diese Stelle im Bericht genau das Gegenteil aus, von dem was du behauptest?

    Zitat

    Die Erstellung des neuen Standards soll unter breiter Einbindung der
    Club-Arbeitsgemein-schaften erfolgen, soweit dies konstruktiv möglich
    ist.

    Ich kann mich noch an Zeiten erinnern, wo man sich von Seiten des ZDRK beharrlich geweigert hat eine AG zu akzeptieren!
    Wenn ich das Art der Berichterstattung, den Inhalt des Berichtes lese finde ich deine Meinung nicht ganz fair.


    Natürlich kann man wenn es mehrere Meinungen gibt oder tierschutzrechtliche Dinge mit einspielen nicht Jedem recht machen.
    Ich habe aber schon sowohl in den letzten Jahren unter Walter Hornung, als auch jetzt unter Bernd Graf sich die Standardkommission alle Mühe gibt für die Züchter da zu sein und deren Interessen zu wahren.


    Gruß Kai

    Fehler machen ist menschlich,
    dazu stehen zeugt von Größe,
    wer sie nur bei Anderen sucht, tut mir nur Leid.

  • Hallo Gabi,


    mit Beschluss der Standardkommision vom 15.Dez. 2015 im Zusammenhang mit der Bundesschau in Kassel wurde festgelegt, dass im neuen Standard die Punktezahl in den Gewichtstabellen von bisher 20 Punkten auf 10 Punkte reduziert werden, wozu nichts einzuwenden ist. Ich bin der selben Ansicht wie Gabi, dass ein Tier mit Übergewicht unbedingt weiter zu bewerten ist, der Preisrichter bekommt für dieses Tier auch das komplette Honorar. In der Abteilung IV. im Standard bei den Zwerg-Widdern ist in der Gewichtstabelle beim überschreiten des Idealgewichts sogar ein Punkteabzug sorgesehen (1,5kg -1,9kg 20 Punkte bis 2,0 kg 19 Punkte). Im Zusammenhang der Änderung bei der Punktevergabe auf das Gewicht wäre es doch kein großer Aufwand, wenn in den neuen Tabellen der Abteilung II +III bei Übergewicht in gleicher weise ein entsprechender Punkteabzug vorgenommen wird ,aber dafür die Weiterbewertung erfolgt. Ein Beispiel für diese Handhabung Idealgewicht 3,0 kg - 3,5 kg = 10 Punkte das zu bewertende Tier wiegt 3,51 kg 3,60 kg Abzug 1 Punkt = 9 Punkte und wird weiter in der Sammlung bzw. als Einzeltier geführt. Mit einem Übergewicht ab 3,61 kg - 3,70 kg ist das Tier weiter zu bewerten, wird aber aus der Sammlung und Einzeltier-Bewertung gestrichen. Für mich ist es nicht nachvollziehbar, dass Züchter mit Zwergrassen diesen Bonus bekommen und die Züchter der Abteilung II + III deren Tiere werden von der Bewertung ausgeschlossen.


    Gruß Kleinwidder

  • Hallo Kleinwidder,


    das ist genau das, was ich meine! Der Aussteller weiß doch meist selber, ob sein Tier leichtes Übergewicht hat, und spekuliert auf Gewichtsabnahme durch Transportstress, wenn er es zur Bewertung bringt. Genau so schnell kann es passieren, dass ein Tier, dass sich am unteren Gewichtsrahmen bewegt, durch eben diesen Stress ins Untergewicht rutscht. Außerdem spielt auch eine Rolle, ob man beispielsweise im Dezember ein Tier von Februar/März oder erst von Mai/Juni setzt. Ich habe auch überhaupt kein Problem damit, dass diese Tiere aus der Sammlung oder Einzeltier-Bewertung gestrichen werden. Nur damit, dass die Bewertung in den anderen Positionen nicht fortgeführt wird. Ich habe selber schon auf Schauen vor Käfigen gestanden, wo schöne Tiere aufgrund des Gewichtes nb bewertet waren, habe schließlich vom Kauf abgesehen, weil ich eben in den anderen Positionen keine weiteren Informationen hatte. Gerade diese sind mir aber bei meiner Rasse sehr wichtig. Mit der von dir geschilderten Variante des Punktabzuges könnte ich mich auch anfreunden.


    Genau so ärgert es mich immer wieder, wenn auf den Bewertungskarten in den einzelnen Positionen nur die Punkte eingetragen werden, aber keinerlei Vermerke. So weiß ich zwar die Gesamtpunktzahl, aber sämtliche weiteren Informationen, die für mich wichtig sind wie Körperform, Typ, Bau, Fell, Farbe und Silberung entziehen sich damit völlig meiner Kenntnis. Dies ist aber gerade bei der Auswahl der Zuchttiere für meine Rasse sehr wichtig. Vielleicht könnte man dieses Thema einmal bei künftigen Preisrichterschulungen aufgreifen.


    LG Gabi

  • Hallo zusammen,


    auf dieselbe Art könnte man argumentieren, dass ein Tier, welches in Pos. 2 (z.B. wegen Zahnfehlstellung oder anderer anatomischer Fehler) mit nb beurteilt wird, doch bitteschön durchzubewerten ist. Auch dafür hat der Aussteller die volle Gebühr bezahlt und auch bei solch einem Tier mag es den ein oder anderen geben, der an dem Tier interessiert ist wenn es in anderen Positionen stimmt.


    Was ist mit ob Tieren? Bspw. kann ein Tier, dessen Täto nicht lesbar ist, trotzdem spitze sein.


    Irgendwo müssen die Grenzen nunmal zu sein, ansonsten können wir uns das mit dem Bewerten bald komplett sparen.


    Gruß Torsten

  • Hallo zusammen,


    auch ich bin ein Verfechter der vollen Bewertungskarte.
    Egal ob Zahnfehlstellung, Kahlstelle oder Geschlechtsmißbildung. Der Aussteller zahlt dafür das sein Tier bewertet wird und manche der Ausschlußfehler sind nicht zuchtrelevant. Und auch wenn das Tier nicht züchterisch einsetzbar sein sollte, der Erzüchter möchte ja vielleicht doch sehen, ob er mit den anderen Positionen auf dem richtigen Weg ist.


    Viele Grüsse, Claudia

  • Hallo zusammen,

    ein Kaninchen mit der Zahnfehlstellung ist in die Zucht nicht einsetzbar

    einsetzbar ist solch ein Tier selbstverständlich schon. Ob man es tun sollte, steht natürlich auf einem anderen Blatt, ist aber auch von der jeweiligen Situation abhängig.


    Der Aussteller zahlt dafür das sein Tier bewertet wird


    Ja stimmt so. Allerdings mit der Ergänzung, dass sein Tier entsprechend des Standards und der AAB bewertet wird und diese Regelungen sagen nunmal, dass bei einem nb in einer Position Ende ist. Im übrigen wird das in anderen Ländern noch ganz anders gehandhabt. Da wird bei einem Ausschlussfehler auch schon mal abtätowiert. Heißt das Tier bekommt ein zusätzliches Zeichen tätowiert, damit es nicht nochmal ausgestellt werden kann.


    Gruß Torsten

  • Hallo zusammen,[quote='Kleinwidder','index.php?page=Thread&postID=99617#post99617']ein Kaninchen mit der Zahnfehlstellung ist in die Zucht nicht einsetzbar

    einsetzbar ist solch ein Tier selbstverständlich schon. Ob man es tun sollte, steht natürlich auf einem anderen Blatt, ist aber auch von der jeweiligen Situation abhängig.


    Laut Tierschutzgesetz bzw. dessen Auslegung sind Tiere mit Zahnfehlern nicht zur Zucht einzusetzen



    Ob ein Tier durch bewertet wird oder nicht, ist für mich weniger wichtig. Wenn ich ein Tier stelle, was mit dem Gewicht knapp ist und es fällt aus dem Rahmen, dann ist das mein Pech. In der Regel weiß man das Gewicht ja vorher bzw. ob es passt oder nicht. Meist auch, wenn sie offentsichtliche Fehler oder Missbildungen haben. Wenn man vorher nicht schaut, ist das Pech. So ging es mir dieses Jahr. Nicht mehr nach dem Geschlecht geschaut, bei der ersten Schau wurde die "Häsin" bewertet, bei der zweiten flog sie mit Spaltpenis raus.


    Prinzipiell habe ich nichts gegen den Europastandard. Bei den meisten Rassen ändert sich ja nichts bis wenig und die Rassepalette wird erweitert.

  • Als Erläuterung zum Thema "einsetzbar".


    Was ich machen darf und machen sollte ist nicht unbedingt deckungsgleich mit dem was ich machen kann - rein von der Bedeutung des Wortes "einsetzbar" her.


    Davon losgelöst kann es aber auch den Fall einer Zahnfehlstellung nach einem Unfall o.ä. geben. Da spricht dann eigentlich nichts gegen einen Zuchteinsatz.


    Gruß Torsten

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